Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 12. Januar 2020, 19:39:36
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 16:15:00Dann passt ja alles mit meiner Planung  ;D

Na ja, ich zitiere an dieser Stelle einmal Helmuth von Moltke, den großen Schweiger: Kein Plan überlebt die erste Feindberührung!"

Was machen Sie denn, wenn der entsprechende Paragraph der SLV nicht geändert wird? Vermutlich mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen ;D !
Autor TheStyler92
 - 12. Januar 2020, 16:15:00
Zitat von: Ralf am 12. Januar 2020, 15:30:05
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 14:51:01
Demnach stimmt die Aussage " Als Akademiker kann man auch ü30 noch die Offizierslaufbahn einschlagen auch wenn diese nichts mit dem Akademischen Grad zutun hat ".
Nein, derzeit ist das nicht richtig. Sollte die Novellierung so kommen, wie der Entwurf es derzeit vorsieht, wird das in Zukunft stimmen. Sicher ist das aber halt eben nicht.  Man muss immer von der derzeit gültigen Rechtslage ausgehen. Entwürfe geplanter Änderungen können sich auch noch ändern. Nicht umsonst ist die Inkraftsetzung derzeit mind. 6 Monate zurück; nämlich weil es derzeit keine Mitzeichnung gibt.

Dann passt ja alles mit meiner Planung  ;D

Ich gehe davon aus das es auch das ist was die Wehrdienstberater und Uni Personal meinten als ich sie dazu befragte, immerhin will ich mich ja erst in 3-4 Jahren dort bewerben.

Und wie du schon sagtest, bist dahin kann sich einiges tun.

Danke!
Autor Ralf
 - 12. Januar 2020, 15:30:05
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 14:51:01
Demnach stimmt die Aussage " Als Akademiker kann man auch ü30 noch die Offizierslaufbahn einschlagen auch wenn diese nichts mit dem Akademischen Grad zutun hat ".
Nein, derzeit ist das nicht richtig. Sollte die Novellierung so kommen, wie der Entwurf es derzeit vorsieht, wird das in Zukunft stimmen. Sicher ist das aber halt eben nicht.  Man muss immer von der derzeit gültigen Rechtslage ausgehen. Entwürfe geplanter Änderungen können sich auch noch ändern. Nicht umsonst ist die Inkraftsetzung derzeit mind. 6 Monate zurück; nämlich weil es derzeit keine Mitzeichnung gibt.
Autor TheStyler92
 - 12. Januar 2020, 14:51:01
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 14:45:43
Ich nehme die Meinungen anderer nicht zu persönlich, sondern ich kenne die Fakten, in diesem Falle die SLV! Und wie "Ralf" aufgeführt hat, werden Sie nach der "neuen" SLV dann auch nicht als Oberleutnant, sondern als Oberfähnrich einsteigen! Somit scheint verstehendes Lesen für Sie auch nicht so einfach zu sein!

Ich habe nie behauptet das ich direkt als Oberleutnant eingestellt werden will sondern das ich die Offizierslaufbahn einschlagen will.

Oberfähnriche sind meines Erachtens nach OA, man bleibt demnach nicht ein Leben lang Oberfähnrich und wird befördert.

Demnach stimmt die Aussage " Als Akademiker kann man auch ü30 noch die Offizierslaufbahn einschlagen auch wenn diese nichts mit dem Akademischen Grad zutun hat ".

Wenn Sie hier nicht nur mit Annahmen und Vermutungen kommen würden und die Aussagen anderer einfach mal richtig lesen würden, dann wäre es nie zu diesem Missverständnis gekommen... Genauer nachfragen kann manchmal auch helfen um sowas zu vermeiden, nur ein gut gemeinter Tipp.

Und dafür das sie hier Meinungen und Aussagen nicht persönlich nehmen reagieren sie aber meiner Auffassung nach ziemlich gereizt. Leider scheint das hier im Forum oft Gang und Gebe zu sein... Schade eigentlich ,ich dachte das hätte sich mit den Jahren ein wenig gebessert.

Nun ist wirklich alles gesagt.

Ein schönes restliches Wochenende noch  :)
Autor Tommie
 - 12. Januar 2020, 14:45:43
Ich nehme die Meinungen anderer nicht zu persönlich, sondern ich kenne die Fakten, in diesem Falle die SLV! Und wie "Ralf" aufgeführt hat, werden Sie nach der "neuen" SLV dann auch nicht als Oberleutnant, sondern als Oberfähnrich einsteigen! Somit scheint verstehendes Lesen für Sie auch nicht so einfach zu sein!
Autor TheStyler92
 - 12. Januar 2020, 14:43:45
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 14:40:03
Nein, es ist noch nicht alles gesagt! Schauen Sie sich doch mal den § 26 der Soldatenlaufbahnverordnung an, dann merken Sie, dass das was Sie da so steil aus der Sonne kommend behaupten, gar nicht stimmen kann! Nochmal für Sie zum mitmeisseln: Gibt es keine Stelle, die den Bachelor in forensischer Psychologie erfordert, wird die Bundeswehr Sie nicht einstellen! Das ist so, und das bleibt so! BASTA!

Entspann dich mal ein bisschen. Ich glaube du nimmst die Meinungen und Aussagen anderer ein wenig zu persönlich.

Es ist alles gesagt.

Guden  ;)
Autor TheStyler92
 - 12. Januar 2020, 14:42:58
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 14:40:03
Nein, es ist noch nicht alles gesagt! Schauen Sie sich doch mal den § 26 der Soldatenlaufbahnverordnung an, dann merken Sie, dass das was Sie da so steil aus der Sonne kommend behaupten, gar nicht stimmen kann! Nochmal für Sie zum mitmeisseln: Gibt es keine Stelle, die den Bachelor in forensischer Psychologie erfordert, wird die Bundeswehr Sie nicht einstellen! Das ist so, und das bleibt so! BASTA!

Da ich erst mit 30/31 einsteigen will und jetzt momentan 27 bin, passen doch die Aussagen die ich hier gemacht habe!

Ich dachte das Alter und Zeitpunkt der Bewerbung lassen sich anhand der 92 nach meinem Benutzernamen und Aussagen leicht erkennen, aber das hätte ich wahrscheinlich nochmal akkurater erläutern müssen :-)

Dennoch danke für die Zeit und Antwort.
Autor Tommie
 - 12. Januar 2020, 14:40:03
Nein, es ist noch nicht alles gesagt! Schauen Sie sich doch mal den § 26 der Soldatenlaufbahnverordnung an, dann merken Sie, dass das was Sie da so steil aus der Sonne kommend behaupten, gar nicht stimmen kann! Nochmal für Sie zum mitmeisseln: Gibt es keine Stelle, die den Bachelor in forensischer Psychologie erfordert, wird die Bundeswehr Sie nicht einstellen! Das ist so, und das bleibt so! BASTA!
Autor Ralf
 - 12. Januar 2020, 14:38:13
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 14:34:43
Ich denke nicht das ich das beim Wehrdienstberater und der BW Uni München falsch verstanden habe, ich habe da eigentlich ziemlich genau nachgeharkt. Natürlich werde ich diesen Punkt spätestens bei meiner Bewerbung genauer bestätigt bekommen  ;D

Auch dazu, werde ich sollte ich es nicht vergessen ein Update geben.
Doch, du hast das falsch verstanden. Erst mit der Novellierung der SLV wird es die Möglichkeit geben auch Ü30 einzusteigen. Dann wäre der Dienstgrad als Studierter Oberfähnrich, wenn man keinen dem Studiengang entsprechenden DP besetzt.
Die Novellierung sollte bereits Ende 2019 kommen; derzeit sieht es so aus, als ob es Mai wird.
Solange gilt die derzeitige SLV und damit das von mir o.a.
Autor TheStyler92
 - 12. Januar 2020, 14:34:43
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 14:11:28
Zitat von: Ralf am 12. Januar 2020, 06:11:23Da du Ü30 bist und mit deinem BA als Seiteneinsteiger im Dienstgrad Oberleutnant einsteigst, muss an dem entsprechenden Dienstposten auch genau dein Studiengang als Voraussetzung stehen, sonst kommt eine Einstellung nicht zustande. ...

"Ralf" ist ein sehr erfahrener Personaler bei der Bundeswehr und sitzt an einer Stelle, an der er eine Neuerung, wie die von Ihnen ins Feld geführte "nicht artgerechte Haltung" von Seiteneinsteigern, durchaus mitbekommen hätte, wenn es denn eine solche gäbe! Meine Theorie ist die, dass Sie da eine Aussage des Karriereberaters entweder falsch verstanden haben, oder dass Sie da Dinge rein interpretieren, die er so nicht gesagt hat!

Ein Seiteneinsteiger wird natürlich einen Offizierslehrgang machen, aber er erwirbt nicht die ATB eines Zugführers, z. B. in einer Infanterieeinheit!

Es bleibt dabei: Gibt es keine Stelle, auf der Ihr Studium Einstellungsvoraussetzung ist, wird das mit Ihnen und der Bundeswehr nichts! Zumindest nicht in der Offizierslaufbahn, denn für eine Einstellung als "normaler" OA sind sie zu alt! Und wenn Sie außer Ihrem Studium keine anerkannte Berufsausbildung haben käme höchstens eine Einstellung in die Mannschaftslaufbahn in Frage, was aber für einen Akademiker eher weniger Sinn ergibt!

Ich denke nicht das ich das beim Wehrdienstberater und der BW Uni München falsch verstanden habe, ich habe da eigentlich ziemlich genau nachgeharkt. Natürlich werde ich diesen Punkt spätestens bei meiner Bewerbung genauer bestätigt bekommen  ;D

Auch dazu, werde ich sollte ich es nicht vergessen ein Update geben.



Und ja, dass ist korrekt! Als Akademiker und in dem Alter werde ich mich natürlich nicht mehr für die Mannschaftslaufbahn bewerben, da liegt mein Interesse auch einfach nicht.

Allerdings sind wir nun schon etwas vom eigentlichen Thema abgeschweift und ich denke soweit ist alles gesagt.  ;)
Autor Tommie
 - 12. Januar 2020, 14:11:28
Zitat von: Ralf am 12. Januar 2020, 06:11:23Da du Ü30 bist und mit deinem BA als Seiteneinsteiger im Dienstgrad Oberleutnant einsteigst, muss an dem entsprechenden Dienstposten auch genau dein Studiengang als Voraussetzung stehen, sonst kommt eine Einstellung nicht zustande. ...

"Ralf" ist ein sehr erfahrener Personaler bei der Bundeswehr und sitzt an einer Stelle, an der er eine Neuerung, wie die von Ihnen ins Feld geführte "nicht artgerechte Haltung" von Seiteneinsteigern, durchaus mitbekommen hätte, wenn es denn eine solche gäbe! Meine Theorie ist die, dass Sie da eine Aussage des Karriereberaters entweder falsch verstanden haben, oder dass Sie da Dinge rein interpretieren, die er so nicht gesagt hat!

Ein Seiteneinsteiger wird natürlich einen Offizierslehrgang machen, aber er erwirbt nicht die ATB eines Zugführers, z. B. in einer Infanterieeinheit!

Es bleibt dabei: Gibt es keine Stelle, auf der Ihr Studium Einstellungsvoraussetzung ist, wird das mit Ihnen und der Bundeswehr nichts! Zumindest nicht in der Offizierslaufbahn, denn für eine Einstellung als "normaler" OA sind sie zu alt! Und wenn Sie außer Ihrem Studium keine anerkannte Berufsausbildung haben käme höchstens eine Einstellung in die Mannschaftslaufbahn in Frage, was aber für einen Akademiker eher weniger Sinn ergibt!
Autor TheStyler92
 - 12. Januar 2020, 14:04:00
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2020, 13:49:15
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 13:25:28... Mir wurde von mehreren Wehrdienstberatern einschließlich der Bundeswehr Uni in München bestätigt das man als Akademiker nicht unbedingt in den Bereich einsteigen muss in dem man studiert hat, dass war wohl mal so sei aber ab 2020 anders. ...
Es ist richtig, dass ein Offizier, der bei der Bundeswehr studiert hat, schon einmal etwas macht, was mit seinem Studium nicht mehr viel zu tun hat. Beispiele hierfür sind studierte Pädagogen als PzGrenOffz, als FJgOffz, etc.

Aber wenn jemand aufgrund seiner zivil erworbenen Qualifikation eingestellt wird, wird er in der Regel "artgerecht gehalten"! Bis man Sie mit Ihrer Qualifikation als Zugführer eines Infanteriezuges einsetzen könnte, würde so viel Wasser den ... hier beliebigen Fluss einsetzen ... hinunter fließen, dass dieses Unterfangen geradezu als komplett sinnbefreit zu bezeichnen wäre! Ich persönlich hätte ein ernsthaftes Problem damit, wenn ein Quereinsteiger, der seinen Dienstgrad als Oberleutnant aufgrund seines Studiums erhalten hat, einen Infanteriezug in einem Gefecht führen sollte. Und so etwas gehört nun mal zu den Aufgaben eines ZgFhrOffz dazu!

Kann ich verstehen, allerdings lernt auch ein Quereinsteiger (so wurde mir erklärt) die Fertigkeiten eines Offiziers! Das Studium bei der BW hat mit den Militärischen Fertigkeiten erstmal nichts zutun.

Hinzu kommt, dass genügend Reserve Offiziere einen mehr oder minder kurzen Lehrgang mitmachen bevor sie als Offizier d.r eingestellt werden und da spielt die Art des Studium gar keine Rolle.

Es ist ja nicht so das man nur durch das Studium direkt als Offizier ohne jegliche Ausbildung platziert wird, die Militärische Ausbildung muss man dennoch erfolgreich absolvieren um sich dann Oberleutnant nennen zu dürfen.


Ich gebe hier auch nur wieder was mir von mehreren Wehrdienstberatern einschließlich der Bundeswehr Uni in München bestätigt wurde... Natürlich war das auch einer meiner ersten Fragen wie sich das verhält als Akademiker und die Antworten waren immer ziemlich akkurat die selben.
[/quote]

edit: Zitat getrennt
Autor Tommie
 - 12. Januar 2020, 13:49:15
Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 13:25:28... Mir wurde von mehreren Wehrdienstberatern einschließlich der Bundeswehr Uni in München bestätigt das man als Akademiker nicht unbedingt in den Bereich einsteigen muss in dem man studiert hat, dass war wohl mal so sei aber ab 2020 anders. ...

Es ist richtig, dass ein Offizier, der bei der Bundeswehr studiert hat, schon einmal etwas macht, was mit seinem Studium nicht mehr viel zu tun hat. Beispiele hierfür sind studierte Pädagogen als PzGrenOffz, als FJgOffz, etc.

Aber wenn jemand aufgrund seiner zivil erworbenen Qualifikation eingestellt wird, wird er in der Regel "artgerecht gehalten"! Bis man Sie mit Ihrer Qualifikation als Zugführer eines Infanteriezuges einsetzen könnte, würde so viel Wasser den ... hier beliebigen Fluss einsetzen ... hinunter fließen, dass dieses Unterfangen geradezu als komplett sinnbefreit zu bezeichnen wäre! Ich persönlich hätte ein ernsthaftes Problem damit, wenn ein Quereinsteiger, der seinen Dienstgrad als Oberleutnant aufgrund seines Studiums erhalten hat, einen Infanteriezug in einem Gefecht führen sollte. Und so etwas gehört nun mal zu den Aufgaben eines ZgFhrOffz dazu!
Autor TheStyler92
 - 12. Januar 2020, 13:25:28
Zitat von: Ralf am 12. Januar 2020, 06:11:23
Zitat von: TheStyler92 am 11. Januar 2020, 23:33:02
Da ich laut Bundeswehr mit 30/31 noch die Offizierslaufbahn einschlagen kann da ich am Tag meiner Bewerbung einen Bachelor Abschluss besitzen werde, hatte ich gedacht das ich eigentlich so flexibel wie möglich sein will was meine Verwendung angeht.
Da du Ü30 bist und mit deinem BA als Seiteneinsteiger im Dienstgrad Oberleutnant einsteigst, muss an dem entsprechenden Dienstposten auch genau dein Studiengang als Voraussetzung stehen, sonst kommt eine Einstellung nicht zustande. Also fällt dabei auch eine Flexibilität deinerseits weg. So Verwendungen wie Gebirgsjäger fallen da raus. Was hast du denn studiert?

Habe ich denn jemals etwas anderes behauptet ?

Und deine letzte was du sagst ist auch nicht korrekt. Mir wurde von mehreren Wehrdienstberatern einschließlich der Bundeswehr Uni in München bestätigt das man als Akademiker nicht unbedingt in den Bereich einsteigen muss in dem man studiert hat, dass war wohl mal so sei aber ab 2020 anders. Die BW Uni München meinte das hätte irgendwas mit einer neuen " Reform " o.ä zutun.

Ich habe Forensische Psychologie studiert und bin am überlegen ob ich noch meinen Master in Psychologie mache, vllt an der BW Uni München da ich die Vorraussetzungen dafür wohl erfülle. Aber da bin ich mir noch uneinig :-)

Autor Ralf
 - 12. Januar 2020, 09:03:42
Da bezweifle ich, dass es Dienstposten mit diesem hinterlegten Studiengang gibt.