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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 15. Januar 2020, 08:41:25
Ich nehme mal an, der ZgFhr hat den Kameraden HptGefr einmal kurz "inhaliert" und damit das "Mitternachtsballett" unterbunden. In der Regel sollte danach eine Meldung an den Chef erfolgen, weil hier u. U. ein Dienstvergehen von Seiten des HptGefr im Raume steht!

Meiner Meinung nach ein korrekter Ablauf, bei dem alle Verantwortlichen mit ins Boot geholt wurden!
Autor justice005
 - 14. Januar 2020, 18:59:20
ZitatOkay also ein Kamerad hat sich wohl über den HptGefr beim Zugführer beschwert, seitdem gab es zumindest kein Antreten mehr nach Nachtruhe...

Na also... geht doch.

Autor 1998
 - 14. Januar 2020, 17:41:19
Okay also ein Kamerad hat sich wohl über den HptGefr beim Zugführer beschwert, seitdem gab es zumindest kein Antreten mehr nach Nachtruhe... mal schauen wie es sich entwickelt.
Autor Mero89
 - 14. Januar 2020, 07:58:53
*kramt Popcorn heraus*

Ich bin gespannt was dabei heraus kommt, bitte auf dem laufenden halten ;)
Autor justice005
 - 13. Januar 2020, 14:57:12
ZitatIch persönlich bin auch für die "Eskalationsstufen" und stelle mir gerade vor, dass mir als Zugführer einer meiner Gruppenführer meldet, dass der als Zugdienst eingeteilte HptGefr Dosenkohl mit meinem Zug ein "Mitternachtsballett" veranstaltet  ! Alter, den rauche ich doch zuerst selbst in der Pfeife, bevor ich damit zum Chef gehe  ! Den Spaß lass ich mir nicht nehmen  !

Ok, da ist natürlich was dran, einverstanden. Wäre mir auch ein Vergnügen. ;)

Aber jenachdem, was von Seiten des Gruppen- oder Zugführers kommt, ist es völlig legitim, so ein Anliegen an den Chef zu richten.



Autor Tommie
 - 13. Januar 2020, 13:38:18
Ich persönlich bin auch für die "Eskalationsstufen" und stelle mir gerade vor, dass mir als Zugführer einer meiner Gruppenführer meldet, dass der als Zugdienst eingeteilte HptGefr Dosenkohl mit meinem Zug ein "Mitternachtsballett" veranstaltet ;D ! Alter, den rauche ich doch zuerst selbst in der Pfeife, bevor ich damit zum Chef gehe :D ! Den Spaß lass ich mir nicht nehmen ;) !
Autor OMLT
 - 13. Januar 2020, 13:35:40
Vielleicht habe ich mich da auch unpräzise ausgedrückt:
Mein Schlagwort sind "Eskalationsstufen".
Ich bin durchaus der Meinung dass das (gerade) in der Grundausbildung vernünftig kommuniziert werden sollte.
Autor justice005
 - 13. Januar 2020, 12:21:38
Für Beschwerden nach der WBO ist der KpChef unmittelbarer Ansprechpartner. Da gibt es keinen zusätzlichen Dienstweg. Und für das Melden von Straftaten gibt es erst recht keinen Dienstweg.

Das mit dem Dienstweg sind auch immer wieder die gleichen Parolen, die einfach nicht stimmen. Das wird gerne von Gruppen- oder Zugführern behauptet, die ein Interesse daran haben, für sie unangenehme Post "abzufangen". Für Beschwerden gilt § 5 WBO. Und da steht ganz klar, wo die Beschwerde einzulegen ist. Und wie schon gesagt: Für das Melden von Straftaten gibt es keinen Dienstweg. Alternativ kann man auch zur nächsten Polizeistation gehen (besser ist aber natürlich der KpChef).

Ok, das mit dem HptGefr habe ich falsch gelesen. Sorry. Dem HptGefr droht vermutlich kein Verfahren vor dem Truppendienstgericht, sondern stattdessen die fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 Soldatengesetz.

Autor OMLT
 - 13. Januar 2020, 11:42:11
Zitat von: justice005 am 13. Januar 2020, 11:06:55
Melden Sie den Sachverhalt schriftlich auf einem Blatt Papier dem Kompaniechef. Nicht dem Gruppenführer, nicht dem Zugführer, nicht dem Spieß, sondern direkt (!!) dem Kompaniechef. Nach Dienstschluss darf überhaupt gar nichts mehr an Programm und Ausbildung stattfinden.

Das Verhalten des HFw ist klar rechtswidrig und sogar strafbar (§ 32 Wehrstrafgesetzbuch). Der Kompaniechef wird dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Wenn das tatsächlich öfters vorgekommen ist, dann droht dem Täter neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch eine Verurteilung durch das Truppendienstgericht. Auf Wehrstraftaten im Dienst steht üblicherweise Degradierung (Dienstgradherabsetzung).


1. Der Dienstgrad wird HF oder HptFw abgekürzt.
2. Der gesuchte Dienstgrad hier ist HptGefr
3. Der Dienstweg ist einzuhalten. Auch in Grundausbildung.
Autor justice005
 - 13. Januar 2020, 11:06:55
Melden Sie den Sachverhalt schriftlich auf einem Blatt Papier dem Kompaniechef. Nicht dem Gruppenführer, nicht dem Zugführer, nicht dem Spieß, sondern direkt (!!) dem Kompaniechef. Nach Dienstschluss darf überhaupt gar nichts mehr an Programm und Ausbildung stattfinden.

Das Verhalten des HFw ist klar rechtswidrig und sogar strafbar (§ 32 Wehrstrafgesetzbuch). Der Kompaniechef wird dann die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Wenn das tatsächlich öfters vorgekommen ist, dann droht dem Täter neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch eine Verurteilung durch das Truppendienstgericht. Auf Wehrstraftaten im Dienst steht üblicherweise Degradierung (Dienstgradherabsetzung).







Autor LwPersFw
 - 13. Januar 2020, 08:30:09
Zitat von: 1998 am 12. Januar 2020, 15:22:30
Guten Abend Kameraden,

ich befinde mich derzeit in der AGa und stelle mir 2 Fragen:

Ist es erlaubt, unseren Zug nach Nachtruhe (22:45) antreten zu lassen.

Ein Hgf aus unserem Zug lässt uns jeden Abend um diese Zeit (nach Dienstschluss) antreten. Ist das erlaubt?


Gehen Sie zum "Schwarzen Brett" ... prüfen Sie den dort aushängenden Dienstplan.

Um welche Uhrzeit ist "Nachtruhe" befohlen ?

Ist dort dieses Antreten um 22:45 Uhr aufgeführt ?

Ist dieses tägliche Antreten nicht aufgeführt... und ggf. sogar nach der Uhrzeit für die Nachtruhe...

... melden Sie sich beim Spieß und fragen diesen höflich, warum der HptGefr dies durchführt.


Denn:
"Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem auf bereits schlafende Kameradinnen und Kameraden besonders Rücksicht zu nehmen ist.
Lautes Verhalten und Störungen jeglicher Art haben zu unterbleiben.
Die Nachtruhe in der Einheit beginnt um 22.00 Uhr und endet mit dem im Tagesdienstplan des Folgetages festgelegten allgemeinen Wecken."



Das hat nichts mit dem Zapfenstreich zu tun !

"Nach Dienstschluss – die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen unter Beachtung der SAZV – haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:

• Soldatinnen und Soldaten während der Dauer der allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung bis zum Zapfenstreich (23.00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind."


(Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 Leben in der militärischen Gemeinschaft)
Autor RefüPerser d.R.
 - 13. Januar 2020, 06:52:45
Zitat von: Eisensoldat am 12. Januar 2020, 16:06:04
eine mögliche Lösung. Ich frage jetzt mal off-Topic '(oder Rand-Topic) ob sich die neue Einteilung nach Leistungsklassen in der Sportausbildung zu Anfang der GA auch in der Aufteilung der Züge niederschlägt. Wenn nämlich in allen Zügen gleichmäßig alle Leistungsklassen verteilt sind, dann stell ich mir die Planung der Ausbildung spannend vor..

Keine Schwierigkeiten. Zumindest habe ich noch nix aus unseren GA Zügen gehört.
Autor slider
 - 12. Januar 2020, 22:24:42
Zitat von: 1998 am 12. Januar 2020, 15:22:30
Ausserdem frage ich mich, was ist, wenn man bestimmte Sportübungen ab einem gewissen Punkt nicht mehr schafft (Liegestützen Wiederholungen etc.) ist es erlaubt dort zu sagen, dass man nicht mehre kann und darf man dann abbrechen?

Gegenfrage. Was soll man denn sonst machen?
Autor Eisensoldat
 - 12. Januar 2020, 16:06:04
eine mögliche Lösung. Ich frage jetzt mal off-Topic '(oder Rand-Topic) ob sich die neue Einteilung nach Leistungsklassen in der Sportausbildung zu Anfang der GA auch in der Aufteilung der Züge niederschlägt. Wenn nämlich in allen Zügen gleichmäßig alle Leistungsklassen verteilt sind, dann stell ich mir die Planung der Ausbildung spannend vor..
Autor 1998
 - 12. Januar 2020, 16:03:40
Ja so ist es. Möchte nicht näher ins detail gehen. :)