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Zitat von: DasBier am 19. Januar 2020, 20:10:30
Die Anlage der Vorschrift ist eine Erklärung darüber das man über die rechtlichen folgen Informiert wurde.
Zitat von: LwPersFw am 17. Januar 2020, 21:28:27
Zur rechtlichen Frage der "Selbstbindung" siehe hier:
"Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 <27>), wie sie sich hier insbesondere aus dem Zentralerlass (...), der Zentralen Dienstvorschrift (...), der "Weisung (...) sowie aus den diese Bestimmungen ausfüllenden Vorgaben der bereits zitierten GAIP ergeben."
BVerwG 1 WB 32.17 vom 07.06.2018
Zitat von: DasBier am 18. Januar 2020, 19:09:49
Ahye wie befürchtet das dort bei jeder WV die Unterlagen erstellt werden, daher scheint es da einfach ein unglücklicher Fall geworden zu sein.
Bestands-SaZ (übrigens eine sehr starke Wortwahl in der Vorschrift) werden ja immer weniger und es ist wohl nicht zu vermeiden, dass das dann mal vergessen wird.
Hier halt auf dem kompletten Bearbeitungsstrang. Kp ---> StAbt1 ---> BaPersBw.
Nein mein ursprüngliches DZE ist noch nicht überschritten.
ZitatSpätestens beim Anschreiben des BfD und der BVA hätte doch aber auffallen müssen das die Antragsunterlagen nicht vollständig sind...
ZitatOder werden diese unterlagen generell bei jeder WV erstellt und versandt? Quasi weil sich das DZE und die Dienstzeit ändern?
ZitatDie Änderung des BfD Datums in SAP erfolgt automatisch nachdem die WV in SAP scharf geschalten wird?
ZitatDas das Gesetz den Wechsel vorsieht ist mir bekannt.
Daher denke ich auch nicht das die WV mit altem recht geht.
Zitat von: LwPersFw am 18. Januar 2020, 13:34:35
Nein. Das stimmt so nicht.
Sie sind auf der Ebene Antragstellung in der Einheit.
Ich bin auf der Ebene PST, wenn die WV durchgeführt wird.
Dafür benötigt der Bearbeiter in der PST nicht (zwingend) die Anlagen...
Er kann selbst den zuständigen BFD ermitteln...
Er erstellt die WV in SAP
Dadurch wird der Vorgang in SAP, inkl. Wechsel auf neues BFD-Recht angelegt, wenn zutreffend (und Sie schrieben ja, dass dies erfolgt ist)
PST versendet den WV-Vorgang an Truppe
PST versendet gleichzeitig Schreiben an BVA + BFD, wenn Wechsel auf neues BFD-Recht erfolgte (Das ist so vorgesehen, egal ob die Anlagen vorliegen, oder nicht - da ein Gesetz den Wechsel bestimmt § 102 Abs 2 Nr 1 SVG)
Sobald die WV an den Sdt ausgehändigt wurde...(bzw. die Unterschrift verweigert wurde)
Pflegt die Truppe dies in SAP ein...
Dadurch erfolgt automatisch die "Scharfschaltung" in SAP
ZitatIn wie weit die fehlende Erklärung für die Wirksamkeit des Verwaltungsakts relevant ist mute ich mir nicht zu zu bewerten. Dafür bezahle ich eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin.
Zitat von: DasBier am 18. Januar 2020, 13:14:47
Die Nummer 2.
Bei Antragsstellung wurden mir hierzu andere Tatsachen vorgelegt.
@LwPersFw
Die Anlage 8.2 in der die Erklärung abgegeben wird umfasst ja auch die Daten des zuständigen BfD.
Darauf hin werden die entsprechenden Unterlagen welche an den BfD gesendet werden erstellt und verschickt.
Zitat von: Rollo83 am 18. Januar 2020, 13:23:01
Schließen?
Sorry, aber es wäre durchaus sinnig wenn sie hier den weiteren Verlauf der Geschichte kundtun würden. Einige User haben sich ja hier eingebracht und interessieren sich bestimmt auf den weiteren Verlauf und das Ergebnis.
Zitat von: Rollo83 am 18. Januar 2020, 12:52:41
Die Frage von Klaus stell ich mir aber auch.
Möchte er jetzt
1. die WV + altes BFD Rech oder
2. die Wandlung der WV und seine alter Dienstzeit also das man quasi die WV vernichtet als wenn diese nie durchgeführt wurde.