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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 24. Januar 2020, 07:32:47
Solche speziellen Fragen sollte man nie in einem Internet-Forum stellen...

Sondern nur an die Stellen der Bw ... die dafür zuständig sind ...

In diesem Fall ... BAIUDBw KompZ TM Bw TM 6

Versuchen Sie einmal diese Ansprechnummern 90 - 3432 - 212 oder 333 (sollten die Bearbeiter nicht zuständig sein ... können Sie aber weitervermitteln )


Und dann ... weil eben eine spezielle Frage ... für die Allgemeinheit hier die richtige Lösung der Verwaltung posten...  ;)
Autor Nickel24897
 - 23. Januar 2020, 21:23:42
Moin Kameraden,

Ich habe eine sehr spezielle Frage. Und zwar bin ich gerade auf der Suche nach der ersten Wohnung.

Ich gehe im April auf 6 monatigen Lehrgang in die USA und weiß, dass die Kaltmiete in der Zeit wo die Wohnung leer steht vom Dienstherrn gezahlt wird. Nun die Frage: Muss man auch diese Wohnung theoretisch 6 Monate vor Beginn des Lehrgangs angemeldet haben?
Hat jemand damit Erfahrungen?

Liebe Grüße und Missile Away!