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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: aesculap_hurra am 27. Januar 2020, 19:51:47
So wirklich schlau werde ich aus diesen Texten leider nicht.
Wenn beispielsweise ein SaZ 8 einen Monat vor DZE für eine zivile Ausbildung freigestellt wird, bleibt dieser dann SaZ 8 oder ist er dann nur noch ein SaZ 7 weil ihm ein Monat Dienstzeit fehlt?
Und um wie viel werden dann die Übergangsbedürfnisse gekürzt? Um einen Monat den er früher gegangen ist oder mehr?
Zitat von: aesculap_hurra am 26. Januar 2020, 20:13:23
... ein SaZ der sich im neuen BFD recht befindet
... und am Ende seiner Dienstzeit 3 Monate vom Dienst freigestellt wird um seine BFD Maßnahme zu beginnen,
... erhält dieser SaZ bereits seine Übergangsbedürfnisse oder seine übliche Besoldung?