ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: PzPiKp360 am 28. Januar 2020, 17:12:50
Falls Du übrigens extra Lust und Zeit hast, Dich in der Reserve zu engagieren, auch unabhängig vom Ausgang der diesjährigen Auswahlkonferenz, dann kannst Du Dich bei der nächsten RSU Kp einbringen. Das hätte den Vorteil, schon mal eingekleidet zu werden, auf DVag und (Kurz-)RDL wieder in Gang zu kommen, und eventuell sogar EH-A und nSAK oder zumindest Vorübungen bzw. Teile davon abzubekommen. Sollte die Zusage eintreffen, hat man so keinen Kaltstart, sondern ist bereits wieder näher an der Materie dran. Hat mir genau so auch sehr geholfen.
Zitat von: Ralf am 29. Januar 2020, 11:14:18
... Außer, dass eine konkrete Frage eines TE (mal wieder) Richtung Grundsatzdiskussion abdriftet.
Zitatnicht wegen der militärischen Eignung.Ist hier auch nicht erforderlich, weil beide die Eignung für den Offizier besitzen.
ZitatDie Festmachung des militärischen DGes allein an der Verwertbarkeit des zivilen Studiums während der RO-Ausbildung scheint mir deshalb zumindest fragwürdig.Nunja, dass stellst du die gesamte SLV, die die Vorgaben zu dieser Thematik gibt, in Frage.
Zitatder eine hat die passende Fach-/Vertiefungsrichtung für die BW
ZitatWarum jetzt beide mit den gleichen Grundvoraussetzungen
Zitat von: DieEhefrau am 28. Januar 2020, 17:41:45
@doc: stimmt, da steht im §26.4 nur "... eine Offizierprüfung bestanden hat."
Und nach der OffzPrüfung erfolgt bereits die Einstellung im 'vorläufig höherer Dienstgrad"? Und dann kann die weitere Ausbildung in RDL erfolgen.
Ok, verstanden. Der §43.3 ist i.V. §26.2 oder §26.4 und sagt "nach den 24 Tagen" wird vorläufig zu endgültig.
Zitat von: panzerjaeger am 28. Januar 2020, 17:31:48
ASSA ist auch bei 26.4 eine RDL - nur die RO-Lehrgänge sind DVag.
Zitat von: Roughnecks am 13. Dezember 2016, 09:47:37
So, ich reiche dann hier nochmal die offizielle Begründung nach, wieso die Module in DVag zu absolvieren sind:
Die in §26 Absatz 5 Satz 1 SLV genannten Voraussetzungen (z.B. bestandene Offiziersprüfung) sind Einstellungsvoraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Einstellung erfüllt sein müssen. Zum Erwerb von Einstellungsvoraussetzungen dürfen öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse (z.B. Wehrdienstverhältnisse) grundsätzlich nicht begründet werden. Im Soldatenrecht existiert als Sonderheit die dienstliche Veranstaltung nach §81 des Soldatengesetzes (DVag). Deren gesetzliche Zweckbestimmung ist eigens wegen den Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen offen formuliert ("insbesondere"). Falls Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung nach §43 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. §26 Absatz 4 oder 5 SLV überhaupt bestimmte (Offizier-)Ausbildungszeiten in einem Wehrdienstverhältnis absolvieren müssen, bietet sich dafür nur die Zuziehung zu einer dienstlichen Veranstaltung nach §81 SG an. Andere Wehrdienstarten (z.B. Übung nach §61 SG) haben eine gesetzliche Zweckbestimmung, die an den Erwerb von Einstellungsvoraussetzungen für eine spätere Einstellung nicht umfasst. Sie scheiden damit als Wehrdienstart zum Erwerb der Einstellungsvoraussetzungen aus.
ZitatDVag sind nur die ROL-Präsenzphase (3x10 Tage) und ASSA, alles andere nach der Einstellung mit vorläufigem DG ist dann auch bei 26.4 RDL