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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: didi62 am 28. Januar 2020, 16:23:20Zitat von: LwPersFw am 28. Januar 2020, 14:33:03Zitat von: kirinas am 28. Januar 2020, 14:30:27
Welches (End-)Datum ist ausschlaggebend für die Berechnung der Dauer der Übergangsbeihilfe? Das Datum der Exmatrikulation?
Ich z.B. bin SaZ13 und habe nur das Bachelorstudium, und bin durch den Master durchgefallen. Die Exmatrikulation hat aber noch noch 3 Monate gedauert.
Fragen Sie bitte Ihre/n Bezügebearbeiter/in. Denn für die ÜG/ÜB ist ausschließlich das BVA zuständig... muss diese Frage also rechtsverbindlich beantworten können.
Für die Festsetzung der Kürzungszeiten z. B. wegen Studium ist der BFD zuständig. Dazu gibt es einen "Bescheid über die Feststellung des Anspruchs auf schulische und berufliche Bildung nach § 5 SVG".
Dieser Bescheid ist für das BVA die Grundlage zur Festsetzung der Übergangsgebührnisse (bezüglich von Kürzungstatbeständen).
Zitat von: LwPersFw am 28. Januar 2020, 14:33:03Zitat von: kirinas am 28. Januar 2020, 14:30:27
Welches (End-)Datum ist ausschlaggebend für die Berechnung der Dauer der Übergangsbeihilfe? Das Datum der Exmatrikulation?
Ich z.B. bin SaZ13 und habe nur das Bachelorstudium, und bin durch den Master durchgefallen. Die Exmatrikulation hat aber noch noch 3 Monate gedauert.
Fragen Sie bitte Ihre/n Bezügebearbeiter/in. Denn für die ÜG/ÜB ist ausschließlich das BVA zuständig... muss diese Frage also rechtsverbindlich beantworten können.
Zitat von: kirinas am 28. Januar 2020, 14:30:27
Welches (End-)Datum ist ausschlaggebend für die Berechnung der Dauer der Übergangsbeihilfe? Das Datum der Exmatrikulation?
Ich z.B. bin SaZ13 und habe nur das Bachelorstudium, und bin durch den Master durchgefallen. Die Exmatrikulation hat aber noch noch 3 Monate gedauert.
Zitat von: wolverine am 25. Januar 2020, 23:51:54
Ich denke einmal, der Passus ist so zu verstehen, dass Unteroffizieren des Militärmusikdienstes und allen Offizieren die Studienzeit angerechnet wird.Gibt es aber bestimmt Ausführungsbestimmungen zu.
Zitat von: didi62 am 29. August 2019, 11:45:24Zitat von: ToMA am 22. August 2019, 16:32:55
M.E. hätte er noch Anspruch auf 6 Monate gehabt:
"Unbeschadet einer Verminderung nach Satz 1 verbleibt stets ein zeitlicher Anspruch im Umfang von mindestens sechs Monaten."
(§ 5 Abs. 10 Satz 2 SVG).
Dies gilt aber nur für Soldaten die nach 8. August 2019 ausgeschieden sind.
Zitat von: ToMA am 29. August 2019, 15:03:59Zitat von: didi62 am 29. August 2019, 11:45:24Dies gilt aber nur für Soldaten die nach 8. August 2019 ausgeschieden sind.
Mit Quellenangabe wäre diese Behauptung vielleicht auch nachvollziehbar.
Zitat von: didi62 am 29. August 2019, 11:45:24Dies gilt aber nur für Soldaten die nach 8. August 2019 ausgeschieden sind.
Zitat von: ToMA am 22. August 2019, 16:32:55
M.E. hätte er noch Anspruch auf 6 Monate gehabt:
"Unbeschadet einer Verminderung nach Satz 1 verbleibt stets ein zeitlicher Anspruch im Umfang von mindestens sechs Monaten."
(§ 5 Abs. 10 Satz 2 SVG).
Zitat von: Andi am 14. März 2018, 20:22:46
Das ist dein jetzt für dich zuständiger BFD Berater, der dir gegenüber ja die korrekte Aussage getroffen hat.
ZitatAlso gehe ich davon aus, dass Köln eher hinter mir steht und nicht einfach die Karte mit den 13 Jahren zieht.Das wäre auch gar nicht möglich, weil du für eine Verlängerung eine neue Verpflichtungserklärung abgeben müsstest. Deine jetzige lautet nämlich mit Studium. Nach einem Scheitern im Studium und einer Verlängerung bzw. Festsetzung auch auf die vorher vereinbarten 13 Jahre bedarf es deswegen immer jeweils einer neuer Verpflichtungserklärung.