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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 02. März 2020, 08:46:00
Nunja,

Zitatohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht, können den Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (Ausweis Res) erhalten

.. wird je nach prüfender Stelle wohl weit ausgelegt.

Und ein Antrag geht immer - ob diesem entsprochen wird, ist ja eine zweite Frage.
Autor RefüPerser d.R.
 - 02. März 2020, 07:52:18
Zitat von: F_K am 28. Februar 2020, 10:40:57
Jeder Reservist kann / darf einen Reservistenausweis beantragen - der immerhin Zugang zu Kasernen (teilweise) ermöglicht.

Das ist nicht richtig.

"Beorderte Reservistinnen und Reservisten, die auch außerhalb von Reservistendienst einen engen Kontakt zu ihrer Beorderungsdienststelle pflegen, Mandatsträgerinnen, Mandatsträger, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in einer Mitgliedsvereinigung des ,,Beirates Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V." oder beim Reservistenverband (VdRBw), frühere Berufssoldatinnen und frühere Berufssoldaten sowie Reservistinnen und Reservisten, die eine Aufgabe im Interesse der Bundeswehr wahrnehmen, ohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht, können den Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (Ausweis Res) erhalten. Eine Prioritätenfolge bei der Ausstellung der Anträge gibt es zwischen diesen Personengruppen dabei nicht."
Autor ulli76
 - 28. Februar 2020, 21:50:56
Bei eingem bekannten größeren Händler gab es ein Formular, dass man vom DV unterschreiben lassen konnte.
Autor 200/3
 - 28. Februar 2020, 21:32:40
Off-Topic:
Es haben über die Jahre sicherlich schon etliche tausende Soldaten Kopien ihrer eDTA an diverse Onlinehändler/Hersteller verschickt, um Ausrüstungsteile einzukaufen die es nur gegen Behördennachweis gibt wie z.B. Helme, Platten, Weichballistik etc...(bitte jetzt nicht die alte Diskussion über selbstbeschaffte Ausrüstung... ;))
Ist aber sicher nochmal eine etwas andere Qualität, der ein-oder andere dieser Händler hat auch schon per (offizieller) dezentraler Beschaffung ganze Einheiten mit Ausrüstung versorgt.
Das soll jetzt keineswegs den sorglosen Umgang mit Daten gutheißen -bei den Händlern lässt sich wohl allein schon durch das Einkaufsverhalten/die Artikelauswahl auf die Tätigkeit und evtl. sogar Einsatzgestellung schließen wenn z.B. zu einem Zeitpunkt X der Warenkorb besonders voll ist- mir ist jedoch kein einziger Fall bekannt, in dem ein Soldat dafür auf den Deckel bekommen hätte.
Bei irgendeinem "Verein" wäre mir das Ganze aber nochmal extra-suspekt.
Autor justice005
 - 28. Februar 2020, 18:33:44
Dass ich diesen Verein bestenfalls für völligen Schwachsinn halte und schlimmstenfalls für gefährlich, habe ich ja schon anfangs in diesem Thread gesagt.

Trotzdem ein paar Fragen und Hinweise:

@ VeteranID

ZitatDieser Ausweis wird benötigt um bei den Partnern den Mehrwert zu erhalten, den wir in Absprache mit diesen erzeugen,

Wer sind diese Partner und was genau ist der Mehrwert???? Solange das nicht völlig klar, transparent und nachweisbar deutlich gemacht wird, wird wohl kein vernünftiger Mensch da mitmachen. Bisher sehe ich jedenfalls keine "Partner", die es wert wären, auch nur einen Euro für diesen "Ausweis" zu zahlen. Und selbst wenn es Partner gäbe, wird nicht klar, was der ach so tolle Mehrwert denn sein soll. 

@ Tommie:

ZitatSchön für Sie, aber wenn der Scan Ihres eDTA dann plötzlich irgendwo auftaucht, werden Sie von Ihrem Sicherheitsbeauftragten und von Ihrem Disziiplinarvorgesetzten eine zwischen die Lichter bekommen, dass Sie sich vierzehn Tage im Kreise drehen  ! Stichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Und eine (digitale) Kopie Ihres eDTA weiter zu geben ist ein Dienstvergehen! BASTA!

Wo steht das, dass ich den eDTA nicht als Kopie irgendwem vorlegen darf? Ich will ja gar nicht bezweifeln, dass das vielleicht tatsächlich irgendwo geregelt ist (keine Ahnung), aber mich würde echt interessieren wo das steht und ob das wirklich so ist.

ZitatUnwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Der Spruch ist zwar alt und immer noch sehr beliebt, aber leider in den meisten Fällen falsch.

ZitatUnd wie stellen Sie sich denn dann den Nachweis eines aktuellen Dienstgrades vor

Beförderungsurkunde?? Planstelleneinweisung? Gehaltsabrechnung? letzter Heranziehungsbescheid? Der Dienstgrad ergibt sich nun regelmäßig aus hunderten von Dokumenten.


@ 2 Cent

ZitatWie schon gesagt solange ich nur meine Daten weiter gebe ist das absolut nichts was den ADSB interessiert.

So ist es. Ich darf meinen Dienstgrad öffentlich führen und auch öffentlich sagen, dass ich Soldat bin. Ich darf auch meine Privatadresse, alle anderen persönlichen Daten, Telefonnummer und Kontonummer veröffentlichen, wenn ich das will. Das ist zwar vielleicht nicht sinnvoll, aber meine eigene Entscheidung. Was ich privat mit meinen persönlichen Daten mache, geht niemanden etwas an. Wie gesagt, ich habe keine Ahnung, ob es hinsichtlich der eDTA -Nummer eine spezielle Regelung gibt (gut möglich), aber davon abgesehen bin ich mit meinen Daten frei.


Lange Rede kurzer Sinn:

Die Idee dieses Vereins ist völliger Mumpitz, ich halte ihn aber darüber hinaus auch für tatsächlich gefährlich und will nicht ausschließen, dass hier jemand bewusst daten abgreifen will. Dafür sprechen hier mehrere Verdachtsmomente:

1. Der Verein sagt in keinster Weise, was er konkret (!) anbietet. Vielmehr bleibt er völlig nebulös.
2. Er verlangt - ohne erkennbare Gegenleistung - eine beachtliche Gebühr.
3. Er will höchstpersönliche Daten von Bundeswehrangehörigen und Reservisten haben.
4. Er bedient sich einer Internetdomain, die sehr leicht mit einer anderen Internetdomain zu verwechseln ist. Daher will man vermutlich von Tippfehlern oder von einer möglichen Verwechslung profitieren. 

Meine Tipp daher: Finger weg!!
Autor F_K
 - 28. Februar 2020, 14:19:15
Halten wir fest:

Der Soldat ist zur VERSCHWIEGENHEIT in dienstlichen Angelegenheiten verpflichtet - und dies umfasst z. B. auch die Nr. des Truppenausweises, insoweit ist eine schriftliche Weitergabe (die mit einem Scan passieren würde) eine Dienstpflichtverletzung.

Ansonsten:
Der Verein hat doch bestätigt, dass die Vorteile auch Inhabern eines Reservistenausweises zugänglich gemacht werden - es gibt also keine Notwendigkeit, die Daten an den Verein weiterzugeben.
Autor wolverine
 - 28. Februar 2020, 14:15:46
Könnt Ihr nicht Telefonnummern austauschen und das dann weiterdiskutieren?
Autor Tommie
 - 28. Februar 2020, 14:03:51
Was für ein wirres Geschwurble ;D ! Sie haben ja sowas von keinen Plan, denn auf dem eDTA z. B. stehen nicht nur Ihre Daten drauf, sondern auch Daten der Bundeswehr! Und die geben Sie weiter, wenn Sie eine Kopie verschicken! Der ADSB unserer übergeordneten Kommandobehörde hat hyperventiliert, als er die Seite des Veteranenausweises gesehen hat!
Autor 2Cent
 - 28. Februar 2020, 13:58:31
Ich muss keine Vorschrift kennen, es  langt das grundlegende Verständnis was Aufgabe des Datenschützers ist.


Autor Tommie
 - 28. Februar 2020, 13:43:11
Und woher wollen Sie überhaupt die aktuelle Vorschriftenlage kennen, Sie schauen ja sowieso nie ins IntranetBW ;) ?
Autor 2Cent
 - 28. Februar 2020, 13:39:46
@Tommie
Da brauchen wir nicht drüber diskutieren ;-)
Autor Tommie
 - 28. Februar 2020, 13:36:37
Schön für Sie, aber wenn der Scan Ihres eDTA dann plötzlich irgendwo auftaucht, werden Sie von Ihrem Sicherheitsbeauftragten und von Ihrem Disziiplinarvorgesetzten eine zwischen die Lichter bekommen, dass Sie sich vierzehn Tage im Kreise drehen ;) ! Stichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Und eine (digitale) Kopie Ihres eDTA weiter zu geben ist ein Dienstvergehen! BASTA!
Autor 2Cent
 - 28. Februar 2020, 13:34:29
Zitat von: Tommie am 28. Februar 2020, 13:27:21
Zitat von: 2Cent am 28. Februar 2020, 13:12:13Er ist zuständig für den Datenschutz der Bundeswehr und ...

Und genau in dieser Funkion lässt er auf der Titelseite des IntranetBw einen Hinweis einstellen, dass die Datenweitergaben an diesen Verein untersagt ist und was ggf. als Konsequenz droht!

Das reicht schon! Und damit gilt jeder Soldat als belehrt und muss damit leben, was passiert, wenn heraus kommt, dass er diesem Befehl zuwider gehandelt hat!

Wie schon gesagt solange ich nur meine Daten weiter gebe ist das absolut nichts was den ADSB interessiert.

Btw: ich bin aktiver und schaue nie ins Intranet. Hört sich komisch an ist aber so.
Autor dunstig
 - 28. Februar 2020, 13:33:30
Zitat von: Tommie am 28. Februar 2020, 13:27:21
(...) auf der Titelseite des IntranetBw einen Hinweis einstellen (...)

Das reicht schon! Und damit gilt jeder Soldat als belehrt und muss damit leben, was passiert, wenn heraus kommt, dass er diesem Befehl zuwider gehandelt hat!
Die Aussage möchte ich aber mal stark anzweifeln.
Autor Tommie
 - 28. Februar 2020, 13:29:20
Zitat von: veteranID am 28. Februar 2020, 12:08:19Musste ich aber auch gerade hören das zum Beispiel das eDAT nicht und nirgends gefordert ist oder war.

Es heißt "eDTA" ( = elektronischer Dienst- und Truppenausweis!)! Und wie stellen Sie sich denn dann den Nachweis eines aktuellen Dienstgrades vor ;) ?

Der S1-Offz des Verbandes oder bei Reservisten der FwRes bestätigt hiermit, dass der ... :D ! Träumen Sie weiter ...