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Autor schlammtreiber
 - 04. Februar 2020, 13:30:34
Zitat von: KleinerFuchs21 am 04. Februar 2020, 13:01:35
Die Sache ist auch beim Anwalt da ich definitiv nicht schuldig bin. Und das alles dauert ja Monate bis es zu einem Ergebnis kommt ...
Deswegen meine Frage.

Richtig, das wird jetzt eine Weile dauern. Wie oben schon jemand geschrieben hat, währenddessen liegt Deine Bewerbung/Einstellung leider auf Eis, das ist einfach so. Sobald das Verfahren abgeschlossen (oder eingestellt) ist, mit den entsprechenden Bestätigungen zurück zum Karrierecenter und wieder weiterlaufen lassen.

Autor F_K
 - 04. Februar 2020, 13:24:59
Emotionslos:

Sowohl Polizei als auch StA können Ermittlungsverfahren führen, OHNE den Beschuldigten darüber zu informieren.

Ermittlungsverfahren können auch ohne eigenes Fehlverhalten (z. B. aufgrund einer Anzeige) eingeleitet werden.
Autor Tommie
 - 04. Februar 2020, 13:11:12
Zitat von: Captain Kugelfang am 04. Februar 2020, 13:03:11Beispiel: Wenn ich jemanden schlage, muss ich damit rechnen, dass Der oder Diejenige zur Polizei geht und mich anzeigt.

Ach ja ;) ? Und dann hätte er dem KarrCBw, um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, melden müssen, dass er irgendwann mal irgendwen geschlagen hat und nicht weiß, ob da noch "ein Lichtlein brennt"? Schwachsinn! Das KarrCBw will Fakten, am besten schriftlich! Die haben sie jetzt, nachdem er die Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter geleitet hat!
Autor Tommie
 - 04. Februar 2020, 13:05:36
Es ist egal, er wird jetzt Post vom KarrCBw bekommen, dass seine Einstellung auf Eis liegt, bis das verfahren fertig ist! Anwalt hin oder her ... so ist der Ablauf!
Autor Captain Kugelfang
 - 04. Februar 2020, 13:03:57
Zitat von: KleinerFuchs21 am 04. Februar 2020, 13:01:35
Das Ermittlungsverfahren bzw. das ermittelt wird weiß ich seit letzte Woche.
Der Vorfall ereignete sich aber 2019 im Januar. Deswegen wundert mich das auch.
Also Brief kam letzte Woche. Vorfall ereignete sich Januar 2019.
Die Sache ist auch beim Anwalt da ich definitiv nicht schuldig bin. Und das alles dauert ja Monate bis es zu einem Ergebnis kommt ...
Deswegen meine Frage.

Ok ein Jahr ist schon eine lange Zeit...
Autor Captain Kugelfang
 - 04. Februar 2020, 13:03:11
Zitat von: Tommie am 04. Februar 2020, 12:55:47
Was macht er dann, wenn er es nicht wusste und ihn die Staatsanwaltschaft jetzt erst über das laufende Ermittlungsverfahren informiert hat? Fakt ist, er hat es gemeldet und jetzt ist er raus, bis das Verfahren beendet ist, so oder so ...

Wenn er etwas "angestellt" hat, müsste er ja Wissen welche Konsequenzen es hat oder ;-)?

Beispiel: Wenn ich jemanden schlage, muss ich damit rechnen, dass Der oder Diejenige zur Polizei geht und mich anzeigt.
Autor KleinerFuchs21
 - 04. Februar 2020, 13:01:35
Das Ermittlungsverfahren bzw. das ermittelt wird weiß ich seit letzte Woche.
Der Vorfall ereignete sich aber 2019 im Januar. Deswegen wundert mich das auch.
Also Brief kam letzte Woche. Vorfall ereignete sich Januar 2019.
Die Sache ist auch beim Anwalt da ich definitiv nicht schuldig bin. Und das alles dauert ja Monate bis es zu einem Ergebnis kommt ...
Deswegen meine Frage.
Autor Tommie
 - 04. Februar 2020, 12:55:47
Was macht er dann, wenn er es nicht wusste und ihn die Staatsanwaltschaft jetzt erst über das laufende Ermittlungsverfahren informiert hat? Fakt ist, er hat es gemeldet und jetzt ist er raus, bis das Verfahren beendet ist, so oder so ...
Autor Captain Kugelfang
 - 04. Februar 2020, 12:53:36
Also so ein Brief vom Staatsanwalt braucht schon seine Zeit bis er im Briefkasten landet. Da liegen, je nach Lage, schon einige Monate dazwischen. Das hätten Sie vorher schon melden müssen.
Autor Tommie
 - 04. Februar 2020, 12:48:20
Im Prinzip gibt es da nichts zu erklären, weil ein laufendes Ermittlungsverfahren ein Einstellungshindernis ist! Die Einstellung für den April können Sie quasi knicken! So lange Sie nicht entlastet sind, weil das verfahren eingestellt wurde, oder aber das Verfahren durch ein rechtskräftiges Urteil beendet ist, stellt die Bundeswehr Sie nicht ein!
Autor KleinerFuchs21
 - 04. Februar 2020, 12:43:30
Guten Tag Zusammen ,
Unzwar hab ich ein kurzes Anliegen. Habe mein Einstellungsverfahren bei der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen. Bin jetzt eingeplant für den April. Also Dienstantritt. Nun ist es so das ich letzte Woche eine Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen habe.
Es wird gegen mich ermittelt. Dem Karrierecenter hab ich natürlich sofort Bescheid gegeben.
Ist es möglich  jetzt beim MAD oder Karrierecenter um ein persönliches Gespräch zu bitten da ich mich gerne erklären würde dazu. Will halt nicht das mein Wunsch bei der Bundeswehr zu arbeiten ins Wasser fällt.