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Autor Schneckenzüchter
 - 14. Februar 2020, 09:54:51
Zitat von: F_K am 14. Februar 2020, 09:14:24
Wo ist überhaupt das Problem?

Es gibt in DEU eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht - es wird also eine weitere Krankenversicherung geben - die dann die Behandlung zahlt.

Das Problem liegt in der Art der Erkrankung. Ich habe keine Lust noch bis zum Ende des Jahres mit einer Zellveränderung zu leben, die jederzeit in Krebs ausarten kann. Ich hoffe das ist zumindest ein wenig nachvollziehbar. Man muss es ja nicht unnötig lang drauf ankommen lassen.
Autor F_K
 - 14. Februar 2020, 09:14:24
Wo ist überhaupt das Problem?

Es gibt in DEU eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht - es wird also eine weitere Krankenversicherung geben - die dann die Behandlung zahlt.
Autor LwPersFw
 - 14. Februar 2020, 08:45:55
Da man nie weiß, wie sich solche Sachverhalte entwickeln, empfehle ich Ihnen auch einen Beratungstermin beim Solzialdienst.

Thema:  Weitergewährung der utV nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses

Wenn alles gut läuft ... brauchen Sie dies nicht ... aber darüber Bescheid zu wissen ... kann nie schaden.



Zu finden ist dies auch hier : A-1455/4 , Pkt 1.3.11 Weitergewährung der utV nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses

Diese aber genau lesen !!!! Und eben vom Sozialdienst dazu beraten lassen !!

Ansprechpartner ist der Truppenarzt

Zu beachten ist vor allem:

1.
Dies muss man über den TrArzt beantragen.  Vordruck Bw/2466 (Antrag des Soldaten und truppenärztliche Bescheinigung)

2.
Die Gesundheitsstörung muss bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses heilbehandlungsbedürftig
und die erste Behandlung im Rahmen der medizinischen Versorgung vor Beendigung des
Wehrdienstverhältnisses begonnen worden sein. Hierunter fällt auch der Beginn des
Krankentransportes. Außerdem darf die bzw. der Behandlungsbedürftige nicht Pflichtmitglied in der
gesetzlichen Krankenversicherung sein, weil diese dann zur Gewährung der Heilbehandlung verpflichtet wäre.

Hier kommt es auf die "Feinheiten" an ... ein Freiwilliges Mitglied ... ist z.B. kein Pflichtmitglied...
Autor Schneckenzüchter
 - 14. Februar 2020, 07:07:16
Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Dann kann ich die nächsten Wochen wieder beruhigt schlafen und den bevorstehenden Untersuchungen gelassen entgegensehen.
Autor Andi8111
 - 14. Februar 2020, 05:39:59
Nötige medizinische Behandlungen werden bis zum letzte Tag im Dienst problemlos von der uTV übernommen.
Autor Schneckenzüchter
 - 14. Februar 2020, 05:19:35
Guten Morgen,

ich habe eine Frage bzgl. einer Operation kurz vor dem Dienstzeitende. Ich bin aktuell noch SAZ 8, habe am Ende September allerdings DZE.


Nun wurde bei mir eine Erkrankung festgestellt, welche wahrscheinlich operativ behandelt werden muss. Ich habe schon eine Überweisung in eine zivile Spezialklinik bekommen, da das BWK diese Operation nicht durchführen kann. In der Klinik wird nun weiter geprüft, ob die Operation indiziert ist oder nicht. Dafür sind spezielle Untersuchungen notwendig, die allerdings erst in 10 Wochen durchgeführt werden können, da vorher eine medikamentöse Vorbereitung notwendig ist. Ich habe deswegen leider erst Anfang Mai die Stellungnahme dieser Klinik, damit die Heilfürsorge die Behandlung beantragen kann. Das BWK würde, wenn eine Operation notwendig ist, diese auch in einer Stellungnahme befürworten.

Jetzt habe ich Angst, dass der Antrag am Ende abgelehnt wird, weil ich quasi kurz vor DZE bin. Gibt es Erfahrungen zu dem Thema? Kann mir evtl jemand sagen, wie hoch die Chancen sind, dass die Operation noch in meiner Dienstzeit durchgeführt werden kann? Es handelt sich um eine Präkanzerose, also eine Veränderung, die in Krebs ausarten kann! Das ist der Grund weshalb ich eig. schnellstmöglich eine Operation möchte.

Danke für eure Antworten!