ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: tank1911 am 25. Februar 2020, 15:42:10
Frage, weil es hier rein passt:
Wie verhält sich das bei der "Beförderung" vom OStFw (OA) zum Lt mit der Besoldung? Einhergehend wäre ja theoretisch die Abstufung von A9mZ auf A9.
Zitat von: CaptKirk am 23. Februar 2020, 13:20:30
Den MAL habe ich Jan dieses Jahr schon besucht... Der fand wider aller Erwartungen statt, da die SLV ja noch nicht geändert wurde.
ZitatIn Ausnahmefällen kann es geboten sein, für die Beförderung/Einweisung von Soldatinnen oder Soldaten eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen über die Beförderung zu beantragen (vgl. Nr. 112). Dies wäre z. B. für die Beförderung von Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand der Fall. ...
Zitat von: DeltaEcho am 23. Februar 2020, 13:29:52Was es ebenfalls zu bedenken gilt ist die Stehzeit in dem jeweiligen Dienstgrad für das Ruhegehalt.
Zitat von: DeltaEcho am 23. Februar 2020, 13:29:52
Ich kenne zwei Soldaten dem einen wurden 9 Monate anerkannt dem anderen 12 für die Beförderung zum Lt.
Was es ebenfalls zu bedenken gilt ist die Stehzeit in dem jeweiligen Dienstgrad für das Ruhegehalt.
Auch sollte einem klar sein, dass man bei den Beurteilungen Spielmasse ist. Niemand wird dir eine EP 2 oder 3 geben. Da du diese DG gar nicht mehr erreichen kannst.