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Zusammenfassung

Autor Jakkaru
 - 26. Februar 2020, 20:41:40
Zitat
MilFD? Hab ich das doch falsch gemacht mit ihm.   8)

Er hat da schon seine Gründe für :)
Und so ein StFw OA ist wie ein Einhorn, auch mal ganz nett anzusehen. Es kommen sogar Soldaten aus anderen Einheiten vorbei, nur um sich zu überzeugen ob das wirklich stimmt ;D
Autor KlausP
 - 26. Februar 2020, 20:24:36
Zitat von: Synthic am 26. Februar 2020, 20:07:12
Zitat von: KlausP am 26. Februar 2020, 20:01:50
Okay. Gruß an Herrn O.!

An den StFw OA? Gehen raus ;D

MilFD? Hab ich das doch falsch gemacht mit ihm.   8)
Autor Jakkaru
 - 26. Februar 2020, 20:07:12
Zitat von: KlausP am 26. Februar 2020, 20:01:50
Okay. Gruß an Herrn O.!

An den StFw OA? Gehen raus ;D
Autor KlausP
 - 26. Februar 2020, 20:01:50
Okay. Gruß an Herrn O.!
Autor Jakkaru
 - 26. Februar 2020, 19:56:54
ZitatDu bist doch hier laufend EA.

Der Schein trügt ;) Ich lese, ich lerne, ich bilde mich weiter ;D

UND ich versuche nicht zu allem meinen Senf dazuzugeben :-X

Grüße
Autor KlausP
 - 26. Februar 2020, 19:52:56
Zitat... Lange nicht gelesen Herr P. ...

Du bist doch hier laufend EA.
Autor Jakkaru
 - 26. Februar 2020, 19:43:50
Lange nicht gelesen Herr P.  ;D Ne, Langeweile jetzt so kurz vor dem Einsatz eher nicht. Aber soooo viele verreisen ja auch nicht, dass diese Nachfragen uns über Stunden beschäftigen würden ;)
Und wolverine, kalt ist mir zur Zeit irgendwie dauernd :D

Grüße
Autor wolverine
 - 26. Februar 2020, 19:36:53
Denen ist bestimmt kalt :D
Autor KlausP
 - 26. Februar 2020, 19:06:38
Zitat... Egal wie lang und wo hin die Reise geht, ein VORHERIGER kurzer anruf bei der S2 Abteilung des Vertrauens schadet ganz und gar nicht ...

Ihr habt in eurer Abteilung wohl Langeweile?  ;)
Autor Jakkaru
 - 26. Februar 2020, 18:56:15
Diese interessanten Unterlagen die einem durch den S2 ausgehändigt werden, sind Reiseinformationen und Sicherheitshinweise, sowie Kontaktmöglichkeiten der deutschen Botschaft oder Konsulate des betroffenen Landes. Und zusätzlich gibt es noch eine so genannte "Reisebelehrung". Diese ist sogar in der Absicherungshandakte bis zu 10 Jahre aufzubewahren. Dieses wird, bei richtiger Durchführung, sogar bei der jährlichen Sicherheitsinspektion überprüft. Sollten diese Formalitäten nicht eingehalten werden, und der Soldat handelt in einem dieser auf der Staatenliste aufgeführten Länder falsch und es gibt irgendwelche Probleme, wird als erstes geprüft, ob der Jenige über den Aufenthalt (wie lang ist dabei nicht defieniert) in solchen Ländern belehrt worden ist.

Und deshalb gebe ich auch jedem hier mit einer Aussage immer völlig Recht: Egal wie lang und wo hin die Reise geht, ein VORHERIGER kurzer anruf bei der S2 Abteilung des Vertrauens schadet ganz und gar nicht und man ist auf der sicheren Seite ;)

Grüße
Autor Tommie
 - 26. Februar 2020, 08:16:30
Ich hatte mich nicht in die Vorschriftenlage eingelesen, sondernden Aussagen des MAD-Mannes vertraut, der mir sinngemäß gesagt hat, dass sie das nur recht peripher tangiert ;) !

Letztendlich war ja bei mir der Vorschrift genüge getan, wenn ich meine Flüge mit allen Zwischenlandungen angegeben habe!
Autor Thufir
 - 25. Februar 2020, 23:32:56
Tommie,

mein Zitat (be)legt eine falsche Aussage deinerseits: Zwischenlandungen in Staaten der Staatenliste sind nicht irrelevant, sondern müssen angezeigt werden.
Autor Tommie
 - 25. Februar 2020, 10:06:40
Zitat von: Thufir am 24. Februar 2020, 20:41:09... Aus dem Kontext tippe ich aber auf einen Nachbericht.

Wer seine Flüge vor der Reise korrekt angibt, der hat auch die Zwischenstopps dabei! Ich gebe immer auch die Flugnummern mit an, die Abflug- und die voraussichtliche Ankunftszeit, und jedes "Leg" eines kombinierten Fluges. Damit weiß der MAD automatisch bescheid, wenn ich eine Zwischenlandung in einem Land der Staatenliste angebe!

Erfolgt dann in Nachbericht die Aussage, dass während der gesamten Reise keine vom Reisenden als verdächtig bewertete Gespräche bzw. Anwerbeversuche fremder Geheimdienste stattgefunden haben, ist das Thema durch! Bei solchen Reisen habe ich noch nie danach ein Gespräch mit dem MAD gehabt. Und wer bei einer Zwischenlandung in China vom dortigen Geheimdienst befragt wird, sollte das ohnehin als besonderes Vorkommnis in seinem Bericht nach der Reise dem SiBe melden und der wird dann ohnehin von MAD befragt werden.

Sehr geil war es bei mir bei der Einreise nach Belarus ;) : Kurztripp von insgesamt weniger als fünf Tagen, daher braucht man dafür kein Visum, sondern bekommt bei der Einreise sein "Visum on Arrival". Und wenn man spätestens am fünften Tag (gerechnet mit An- und Abreisetag!) wieder ausreist, passiert da auch nichts. Grenzkontrolle begrüßt mich auf russisch, Anrede erfolgt mit (altem) Dienstgrad ;D ! Ich: "Sitzt jetzt der KGB (und ... ja, in Belarus heißt der "3-Buchstaben-Club" noch so ;) !) jetzt schon an der Grenzkontrolle?" Der Beamte wird knallrot und grinst mich nur an! Ich: "Und Ihr ward früher auch besser, denn ich wurde schon vor ... Monaten befördert!" :D ! Wir lachen beide, ich erhalte meinen Einreisestempel und am fünften Tag ohne jedes weitere Problem meinen Ausreisestempel. Vorfall dem MAD gemeldet, kurzes Telefonat mit denen gehabt und gut war es!
Autor Thufir
 - 24. Februar 2020, 20:41:09
Zitat aus der Sicherheitsbelehrung 2020 (einer Bundeswehrdienststelle):

6.2 Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken:

..

"Hinweis: Zwischenlandungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken sind anzuzeigen, auch wenn eine aktive Einreise durch passieren der Passkontrolle innerhalb des Flughafengeländes nicht stattgefunden hat!"

Leider ist nicht ganz eindeutig, wann die "Anzeige" stattzufinden hat. Aus dem Kontext tippe ich aber auf einen Nachbericht.
Autor Sierra-Zwo
 - 24. Januar 2020, 17:47:51
Zitat von: Tommie am 24. Januar 2020, 07:19:01
Die richtige Antwort auf diese Frage des TE ist: "Nein, das muss nicht gemeldet werden, wenn in dieses Land keine Einreise erfolgt!"

Aber ... wenn die Reise ohnehin in ein (anderes!) Land auf der Staatenliste geht, melde ich in der Regel meine Flüge mit allen Daten (Flugnummer, Umsteigeort, etc.), so dass diese Information dann ohnehin dabei ist! Wenn die Reise in ein Land geht, das NICHT auf der Staatenliste steht, ich aber in einem Land auf der Staatenliste umsteigen muss (Beispiel: Flug mit Air China über Peking nach ... !), dann muss ich das nicht melden, weil ich per Definition nicht in dieses Land einreisen werde, sondern mich nur im internationalen Bereich des Flughafens aufhalte. Ich benötige dafür weder ein Visum, noch erhalte ich einen Stempel in meinen Pass!

Auf die Frage, ob es den MAD interessiert, wenn sich solch eine Konstellation ergibt, antwortete der MAD-Mann gestern Nachmittag: Eine Einreise mit Visum bzw. Stempel im Pass (visa on arrival) in ein Land auf der Staatenliste ist für Soldaten mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit meldepflichtig, ein Umsteigen interessiert und nur dann, wenn dabei etwas vorgekommen ist, was man als Anwerbeversuch interpretieren könnte. So etwas meldet man nach Rückkehr, weil man das vorher sowieso nicht weiß!

Da ist Ihr MAD-Mann schlecht informiert. Es gibt dazu eine schriftliche Weisung, die das Gegenteil besagt. Im MilNW-Teil des Intranets nachzulesen.

Was Sie hier schreiben ist daher unrichtig und bringt ggf. Kameraden in Gefahr.

Wer sich im Transitbereich eines fremden Flughafens aufhält befindet sich nicht, wie z.B. in einer Botschaft, in "extraterritorialem Gebiet", sondern unterliegt den Gesetzen des fremden Staates und der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Sicherheitsorgane und auch der Fernmeldeüberwachung dieses fremden Staates, auch wenn er nicht formell "einreist".

Die Meldung an den S2 hat daher zu erfolgen und durch den S2 - auch aus Fürsorge - eine Sicherheitsbelehrung stattzufinden.

Es gab durchaus schon Vorkommnisse in gewissen Ländern, die eigene Soldaten benachteiligt haben und dieses Vorgehen rechtfertigen. Und sei es, dass "nur" ein Anschlussflug verpasst wurde...