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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 02. März 2020, 09:52:06
Bestenauslese ist gesetzlich vorgeschrieben.

Selbst wer nur wenig übt und eher leistungsschwach ist, wird zum OLt d. R. bei Vorliegen der Voraussetzungen befördert.

Insoweit ist zumindest das "Versprechen", nach Abschluss der Ausbildung etwas zu dienen nicht eingelöst worden.

Nun verstanden?
Autor Ralf
 - 02. März 2020, 09:19:03
Zitat,,Bestenauslese" ist es nicht, schließlich werden nicht die Top XX% genommen. Es wird ehr auf Minimalanforderung getestet.
Nein, es ist in der Tat eine Bestenauslese, es gibt durchaus viele Ablehnungen aufgrund besser geeigneter Bewerber.
Autor dwww
 - 02. März 2020, 08:57:45
Zitat von: F_K am 02. März 2020, 08:47:53
Es geht nicht um Eignung, sondern um Bestenauslese.

(Anmerkung: Nach 15 Jahren noch Leutnant? Da gehört man wohl nicht zu den Besten, bzw. hat nicht geübt - insoweit ist die damalige Eignung auch eher "Papier").

,,Bestenauslese" ist es nicht, schließlich werden nicht die Top XX% genommen. Es wird ehr auf Minimalanforderung getestet.

Und die Art der Anmerkung ist unpassend. Sie können keine qualifizierte Aussage über mich, meine Qualifikation oder Gegebenheiten treffen.
Autor F_K
 - 02. März 2020, 08:47:53
Es geht nicht um Eignung, sondern um Bestenauslese.

(Anmerkung: Nach 15 Jahren noch Leutnant? Da gehört man wohl nicht zu den Besten, bzw. hat nicht geübt - insoweit ist die damalige Eignung auch eher "Papier").
Autor dwww
 - 02. März 2020, 08:35:42
Zitat von: Ralf am 02. März 2020, 08:27:35
Bei Wiedereinstellern wird individuell festgelegt, was abgeprüft wird. Eine formale Offz-Eignung muss jedoch nicht mehr festgestellt werden. Jedoch müssen vergleichbare Daten erhoben werden, um dich mit den anderen zu reihen.

Danke für die fixe Antwort.

Laut dem Kameraden, mit dem ich den Termin vereinbart habe, darf ich erneut den Aufsatz, Gruppengespräch, Logik Test und Psycho Test machen. Sporttest auch, was ich natürlich nachvollziehen kann.
Find es ein wenig eigenartig, dass ich mein Offizierspatent zu Hause an der Wand hängen hab und nun erneut geprüft wird, ob ich dafür eigentlich geeignet bin.
Autor Ralf
 - 02. März 2020, 08:27:35
Bei Wiedereinstellern wird individuell festgelegt, was abgeprüft wird. Eine formale Offz-Eignung muss jedoch nicht mehr festgestellt werden. Jedoch müssen vergleichbare Daten erhoben werden, um dich mit den anderen zu reihen.
Autor dwww
 - 02. März 2020, 08:20:35
Hi,


Ich hab mich bei der BW als Seiteneinsteiger Offizier beworben. Habe nun auch meine Einladung nach Köln erhalten. Allerdings bin ich bereits Leutnant der Reserve (ich war schon mal in Köln wurde angenommen und hab dann meine Offz Ausbildung in der Reserve absolviert vor knapp 15 Jahren).
Meine Frage ist nun, ist es korrekt, dass ich dann ein weiteres Mal das gesamte Evaluierungsverfahren durchlaufen muss?


Danke im voraus
L.d.R.