ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: 2Cent am 04. März 2020, 15:21:52
Ja es ist ein Schreiben, mein Fehler.
Das Schreiben des BMI ist an die obersten Bundesbehörden gerichtet.
Wenn sie den Inhalt lesen werden sie verstehen warum es auch 1:1 auch für Soldaten gilt und das BMVg da auch keine andere Handhabe hat.
Sie können sich sicherlich an den DBWV oder VPA LW wenden wegen details.
Die Publizieren sowas ja nicht ohne Grund.
Alternativ klagen/beschwere und sehn was bei rumkommt.
Zitat von: 2Cent am 04. März 2020, 14:37:34
Nun fragen sie sich Mal wer hier wenn sticht?
Steht wer höher als Erlass BMI
ZitatBei Erkrankung während der Dienstbefreiung, Freistellung vom Dienst oder eines GleittagesWenn du in der Dienststelle 12 Gleittage durch Überstunden nehmen kannst, du am Ende des Jahres aufgrund Krankheit aber nur 10 genommen hast, kannst du im nächsten Jahr nicht 14 nehmen.
verfällt der Anspruch auf Dienstbefreiung nicht und wandelt sich auch nicht von sich aus um in einen
Anspruch auf finanzielle Vergütung. Soweit die aufgrund der Krankheit noch nicht abgegoltenen
Ansprüche aus dienstlichen Gründen nicht im unmittelbaren Anschluss an die Wiederherstellung der
Dienstfähigkeit abgegolten werden können, entscheidet die oder der nächste Disziplinarvorgesetzte
von Amts wegen erneut über Art, Umfang und Zeitpunkt der verbliebenen Dienstbefreiung.