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Autor Ralf
 - 10. März 2020, 19:02:11
ZitatAuf dem Einstellungsbescheid stehen unter anderem der Termin der Einstellung, der Einstellungstruppenteil und der Truppenteil nach meiner Grundausbildung.
Dann lege den Bescheid deinem AG vor.
Autor Brezelbernd
 - 10. März 2020, 18:58:27
Zitat von: Ralf am 10. März 2020, 04:08:31
Es ist doch auch immer ein Merkblatt/Information enthalten, dass über die Vorgehensweise mit dem AG informiert. War das nicht dabei?
Steht auf dem Bescheid: Sie werden eingestellt am um im?

Von diesem Merkblatt habe ich auch immer gelesen, deswegen hat mich das Ganze jetzt stutzig werden lassen. Der Brief bestand aus einem Anschreiben (betitelt "Einstellungsbescheid") und einem extra Blatt "Ausbildungsablauf mit Studium".
Auf dem Einstellungsbescheid stehen unter anderem der Termin der Einstellung, der Einstellungstruppenteil und der Truppenteil nach meiner Grundausbildung.

Zitat von: PRuoß am 10. März 2020, 00:21:11
Servus  Brezelbernd, ich bin derzeit in der gleichen Situation wie du, jedoch ist meine AGA etwas später. Wie lange hast du auf dein Schreiben gewartet?

Ziemlich genau 4 Wochen nach dem Assessment Center kam die Post.

Zitat von: Tommie am 09. März 2020, 20:47:41
Ergänzung: Um von Ihrer Seite aus Fehler zu vermeiden, würde ich dazu noch einmal beim Karrierecenter nachfragen!

Das werde ich mir auf jeden Fall mal für morgen auf die To-Do Liste setzen.
Autor Ralf
 - 10. März 2020, 04:08:31
Es ist doch auch immer ein Merkblatt/Information enthalten, dass über die Vorgehensweise mit dem AG informiert. War das nicht dabei?
Steht auf dem Bescheid: Sie werden eingestellt am um im?
Autor PRuoß
 - 10. März 2020, 00:21:11
Servus  Brezelbernd, ich bin derzeit in der gleichen Situation wie du, jedoch ist meine AGA etwas später. Wie lange hast du auf dein Schreiben gewartet?
Autor Tommie
 - 09. März 2020, 20:47:41
Ergänzung: Um von Ihrer Seite aus Fehler zu vermeiden, würde ich dazu noch einmal beim Karrierecenter nachfragen!
Autor Tommie
 - 09. März 2020, 20:46:39
Eigentlich kenne ich es so, dass die "Aufforderung zum Dienstantritt" den alten "Einberufungsbescheid" ersetzt hat. Ob man jetzt mit einem "Einstellungsbescheid", der schon vorher versandt wird, die zukünftigen Soldaten in die Lage versetzten möchte, sich rechtzeitig bei ihrem bisherigen Arbeitgeber "abzumelden", dass dieser ggf. auch noch vor dem Ausscheiden des Mitarbeiters Ersatz suchen kann, entzieht sich meiner Kenntnis!
Autor Brezelbernd
 - 09. März 2020, 20:38:24
Hallo,


habe mein Bewerbungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und warte jetzt gespannt auf den Beginn meiner Grundausbildung am 01.07.20. Ich bin aber noch bei einem zivilen Arbeitgeber angestellt, der auch noch nichts von der erfolgreichen Bewerbung bei der Bundeswehr weiß.

Laut Arbeitsplatzschutzgesetz gilt ja:

"(3) Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen."

Ich habe jetzt per Post einen "Einstellungsbescheid" zugestellt bekommen. Ist das damit gemeint, oder ist der "Einberufungsbescheid" die "Aufforderung zum Dienstantritt" die mir laut Schreiben erst kurz vor dem Einstellungstermin zugestellt wird.

Ich möchte unbedingt von meinem Kündigungsschutz Gebrauch machen, weswegen ich jetzt auch lieber nochmal nachfrage, als dass ich meinem Arbeitgeber das falsche Schreiben vorlege und der Kündigungsschutz aber noch gar nicht gültig ist.


Danke schon mal für eure Hilfe.

Gruß