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Zitat von: F_K am 10. März 2020, 19:48:51
Danke für den Hinweis.
Das Rundschreiben belegt aus meiner Sicht allerdings die Notwendigkeit der Klarstellung, aber damit ist die Absicht eindeutig.
Zitat von: Tommie am 10. März 2020, 18:24:07
@ LwPersFw:
Deine Antwort beantwortet meine Frage leider nicht! Hat der Zoll rechtlich keinerlei Handhabe gegen den Wunsch eines seiner Beamten, den FWD abzuleisten?
Das Beispiel ist vollkommen fiktiv gewählt!
Zitat von: Andi8111 am 10. März 2020, 18:07:59
Völliger Humbug, wenn man bedenkt, dass der Sold auch nicht vergleichbar ist. Das führt wieder zur Unterhaltssicherung und sonstigen Friktionen... wofür?
Zitat von: Tommie am 10. März 2020, 18:15:36
Du sagst mir damit, dass der Zoll gegen eine Einberufung eines seiner Beamten rechtlich keine Handhabe hat? Das glaube ich so nicht! Damit könnte man ganze Einheiten des Zoll, die mit ihren Vorgesetzten z. B. unzufrieden sind, für 7 Monate am Stück lahm legen!
Zitat von: Tommie am 10. März 2020, 17:39:36
Impliziert dieses Schreiben denn auch, dass er zum Zoll nur sagen muss, dass er ab dem ... FWD macht und dann MUSS der Zoll ihn freistellen? Oder haben die auch noch die Möglichkeit, ihm einen Anker zu werfen?
Zitat von: Tommie am 09. März 2020, 20:22:57Sie sind im gehobenen Dienst beim Zoll tätig, also als Zollinspektor bzw. Zolloberinspektor oder gar noch höher! Und Sie wollen für eine gewisse Zeit Tätigkeiten auf Hilfsarbeiter-Niveau bei der Bundeswehr machen?