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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 11. März 2020, 06:48:54
Zitat von: F_K am 10. März 2020, 19:48:51
Danke für den Hinweis.

Das Rundschreiben belegt aus meiner Sicht allerdings die Notwendigkeit der Klarstellung, aber damit ist die Absicht eindeutig.

Nein, es bedarf keiner Klarstellung. Die Ausführungen sind eindeutig und bieten auch keinen Raum für "Interpretation".

Warum ... weil der Gesetzgeber es so gewollt hat:

Deutscher Bundestag 2. Wahlperiode 1953
Drucksache 3117
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
10 — 37010 — 1154/57 III
Bonn, den 19. Januar 1957

Entwurf eines Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst und die Eingliederung entlassener Soldaten in einen Zivilberuf
(Arbeitsplatzschutzgesetz)

"Zu §9

§ 9 behandelt den Einfluß von Grundwehrdienst und Wehrübungen auf die Dienstverhältnisse der Beamten und Richter.

Die Vorschrift will alle Beamten und Richter erfassen, gleichgültig ob Dienstherr der Bund, ein Land, eine Gemeinde,
ein Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Absatz 1:

Die Lösung des Dienstverhältnisses eines Beamten oder Richters wegen Einberufung
zum Wehrdienst wäre mit den Grundsätzen des Beamtenrechts nicht vereinbar.

Deshalb ist bestimmt, daß der Beamte oder Richter für die Dauer des Wehrdienstes beurlaubt ist.

Der Urlaub soll kraft Gesetzes gewährt werden, so daß es keines förmlichen Urlaubsantrags
und keiner Genehmigung des Urlaubs durch den Dienstvorgesetzten bedarf.


Eine Weiterzahlung der Dienstbezüge oder des Unterhaltszuschusses für die Dauer des
Grundwehrdienstes kann dem Dienstherrn nicht zugemutet werden; bei den kurzfristigen
Wehrübungen erscheint dies dagegen vertretbar.

Während des Wehrdienstes erhält der Beamte oder Richter als Soldat Geld- und Sachbezüge
von der Bundeswehr; die Sicherung des Unterhalts seiner Angehörigen soll durch besonderes
Gesetz geregelt werden.
"


Und wie schon ausgeführt, da der Gesetzgeber dem § 16 Abs 7 keine, z.B. den § 9 einschränkenden
Regelungen, beigefügt hat, gelten auch für den FWD die o.g. Vorgaben zu Abs 1.

"....dass die Vorschriften über den Grundwehrdienst anzuwenden sind."




Autor F_K
 - 10. März 2020, 19:56:15
... neulich noch mit einem "Zöllner" einen Wettkampf bestritten, der hatte eine Info Dvag mitgemacht, um "Grün" tragen zu dürfen - ggf. auch eine Option.
Autor ulli76
 - 10. März 2020, 19:51:30
Das Hauptproblem sind eher Personalmangel und Verletzungsrisiko. Ich glaube, du bist mit dem Ungedientenprogramm besser bedient. Das ist besser mit einem zivilen Job vereinbar und du kannst danach mal einzelne Wochen oder an WE das machen, auf was du Lust hast.
Autor F_K
 - 10. März 2020, 19:48:51
Danke für den Hinweis.

Das Rundschreiben belegt aus meiner Sicht allerdings die Notwendigkeit der Klarstellung, aber damit ist die Absicht eindeutig.
Autor LwPersFw
 - 10. März 2020, 18:31:24
Zitat von: Tommie am 10. März 2020, 18:24:07
@ LwPersFw:

Deine Antwort beantwortet meine Frage leider nicht ;) ! Hat der Zoll rechtlich keinerlei Handhabe gegen den Wunsch eines seiner Beamten, den FWD abzuleisten?

Das Beispiel ist vollkommen fiktiv gewählt!

Nein, hat er nicht.

Sonst hätte eine Aufnahme der Beamten in das Arbeitsplatzschutzgesetz keinen Sinn gemacht.

Und wenn dieser Schutz nicht auch für den FWD gelten würde, hätte der Gesetzgeber dem 16 (7) eine einschränkende Regelung hinzugefügt.

Und ... das gilt für alle Beamten... z.B. auch der Wehrverwaltung.
Autor Tommie
 - 10. März 2020, 18:24:07
@ LwPersFw:

Deine Antwort beantwortet meine Frage leider nicht ;) ! Hat der Zoll rechtlich keinerlei Handhabe gegen den Wunsch eines seiner Beamten, den FWD abzuleisten?

Das Beispiel ist vollkommen fiktiv gewählt!
Autor LwPersFw
 - 10. März 2020, 18:21:30
Zitat von: Andi8111 am 10. März 2020, 18:07:59
Völliger Humbug, wenn man bedenkt, dass der Sold auch nicht vergleichbar ist. Das führt wieder zur Unterhaltssicherung und sonstigen Friktionen... wofür?


Eben ... deshalb wird es die absolute Ausnahme bleiben.

Nur als Hinweis:

Seit 01.01.2020 gilt für die FWD nur noch das WSG i.d.F.v. 01.01.2020.
Autor LwPersFw
 - 10. März 2020, 18:19:41
Zitat von: Tommie am 10. März 2020, 18:15:36
Du sagst mir damit, dass der Zoll gegen eine Einberufung eines seiner Beamten rechtlich keine Handhabe hat? Das glaube ich so nicht! Damit könnte man ganze Einheiten des Zoll, die mit ihren Vorgesetzten z. B. unzufrieden sind, für 7 Monate am Stück lahm legen!

Was sollen immer diese vollkommen unsachlichen Beispiele ?

Das ist nicht passiert und wird nicht passieren.

Beamte die FWD machen ... hat es vielleicht bisher nur eine Handvoll gegeben...
Autor Tommie
 - 10. März 2020, 18:15:36
Du sagst mir damit, dass der Zoll gegen eine Einberufung eines seiner Beamten rechtlich keine Handhabe hat? Das glaube ich so nicht! Damit könnte man ganze Einheiten des Zoll, die mit ihren Vorgesetzten z. B. unzufrieden sind, für 7 Monate am Stück lahm legen!
Autor LwPersFw
 - 10. März 2020, 18:14:00
Zitat von: Tommie am 10. März 2020, 17:39:36
Impliziert dieses Schreiben denn auch, dass er zum Zoll nur sagen muss, dass er ab dem ... FWD macht und dann MUSS der Zoll ihn freistellen? Oder haben die auch noch die Möglichkeit, ihm einen Anker zu werfen?

Der 9 Abs 1 ist doch eindeutig:  "... ist ... "

Hinzutreten:

(4) Der Beamte hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Dienstvorgesetzten vorzulegen.

(6) Der Beamte darf aus Anlass der Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht entlassen werden.

(7) Dem Beamten dürfen aus der Abwesenheit, die durch den Wehrdienst veranlasst war, keine dienstlichen Nachteile entstehen.


... und der 16 (7) erweitert diese gesetzlichen Vorgaben auf den FWD.

Autor Tommie
 - 10. März 2020, 18:09:25
Meine Rede ... ;) !
Autor Andi8111
 - 10. März 2020, 18:07:59
Völliger Humbug, wenn man bedenkt, dass der Sold auch nicht vergleichbar ist. Das führt wieder zur Unterhaltssicherung und sonstigen Friktionen... wofür?
Autor Tommie
 - 10. März 2020, 18:05:01
Zitat von: Tommie am 09. März 2020, 20:22:57Sie sind im gehobenen Dienst beim Zoll tätig, also als Zollinspektor bzw. Zolloberinspektor oder gar noch höher! Und Sie wollen für eine gewisse Zeit Tätigkeiten auf Hilfsarbeiter-Niveau bei der Bundeswehr machen?

Diese Frage hatte ich auch schon gestellt, aber der TE hat sich dazu leider (noch) nicht eingelassen. Vielleicht gefallen ihm meine Antworten nicht ;) ?
Autor Andi8111
 - 10. März 2020, 18:01:41
Darf ich kurz folgende Frage einwerfen?
Warum möchte der TE aus einer, offenbar, Lebenszeitverbeamtung, in eine ungelernte Hilfstätigkeit wechseln?
Autor Tommie
 - 10. März 2020, 17:39:36
Impliziert dieses Schreiben denn auch, dass er zum Zoll nur sagen muss, dass er ab dem ... FWD macht und dann MUSS der Zoll ihn freistellen? Oder haben die auch noch die Möglichkeit, ihm einen Anker zu werfen?