ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi8111 am 16. März 2020, 10:06:25Dann wird auch nichts in Abzug gebracht, es sei denn er wohnt dort freiwillig. Dazu häte er aber einen Antrag stellen müssen.
Ich geh davon aus, dass der TE über 25 ist....
Zitat von: Andi8111 am 13. März 2020, 13:58:02
Wenn Ihnen keine Stube zur Verfügung gestellt werden kann, wird bei SAZ kein Abzug vom Gehalt festgesetzt. Nehmen Sie eine Stube als nicht-TG Empfänger in Anspruch, zahlen Sie je nach festgesetztem Betrag.
Haben Sie den Umzug und die neue Meldeadresse dem S1 mitgeteilt? Dann wird eigentlich die Festsetzung spätestens im übernächsten Monat automatisch gelöscht und der Abzug unterbleibt.
Eine Information zu einer Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft findet nicht statt und ist nicht vorgesehen. Da Sie eine Stube hatten, zum Statuswechsel, mussten Sie zahlen.
Nur wenn Sie die Meldung abgegeben haben über die Anmietung der neuen Wohnung, haben Sie Chancen, den überzahlten Betrag auf Antrag zurückerstattet zu bekommen.
Also beantragen Sie formlos die Rückerstattung, falls dieser abgelehnt wird, beschweren Sie sich.... Dann erhalten Sie automatisch alle relevanten Gesetztesauszüge und Verwaltungsvorschriften als Auszug in Ihrem Beschwerdebescheid!