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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: F_K am 19. März 2020, 17:59:54
@ FU:
Die GA ist als Lehrgang ja so aufgbaut, dass keine Überstunden/ Mehrarbeit anfallen.
Insoweit ist die Einlassung merkwürdig.
Zitat von: DeltaEcho am 18. März 2020, 22:16:26Bei automatischer Zeiterfassung für jemanden ohne erkennbaren Auftrag und keinen Vorgesetzten der einschreitet sicherlich zu viel (bei rechnerisch 110 Diensttagen sind das auch nur 1,36 h/d), für jemanden der im Dienstgeschehen stark eingebunden ist, gar kein Problem (man Blicke z.B. ins AMK, BMVg oder KdoBeh).
Notfalls auszahlen, ist mir zwar nicht klar wie in 6 Monaten 150 Stunden aufgebaut werden können, aber ist eben so.
Zitat von: Andi am 18. März 2020, 17:39:22Trotzdem ist es nicht erforderlich mit der Anordnung direkt schon die Art und bei Zeitausgleich den Tag konkret festzulegen.
Ohne diese Planung darf er die Mehrarbeit grundsätzlich nicht anordnen. Das ist so seit Schaffung der SAZV.
Zitat von: Al Terego am 18. März 2020, 17:37:35
Der Anordnende ist in der Pflicht, für den entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Wenn er dies direkt mit der Anordnung verbinden kann umso besser. Er muss dies aber nicht zwingend direkt mit der Anordnung festlegen.
Zitat von: Andi am 18. März 2020, 17:31:06
Doch, sogar sehr zwingend.
Zitat von: Andi8111 am 18. März 2020, 17:22:19
Hä? Monatliche Grenze? Ja und dann Kappung. Was soll denn bitte eine Grenze ohne Kappung sein? "Bitte, bitte, bitte mach nicht mehr als 80 Plusstunden?"
Zitat von: Al Terego am 18. März 2020, 14:26:27Zitat von: wolverine am 18. März 2020, 07:45:46
Muss bei Mehrarbeit nicht schon bei Genehmigung mitgeteilt werden, wie und wann diese abgegolten wird?
Nicht zwingend.
Zitat von: Al Terego am 18. März 2020, 14:31:21
Dass ist aber eine ungewöhnliche Dienstvereinbarung. Normalerweise gibt es eine monatliche Grenze zwischen 40-80 Stunden und einmal im Jahr eine Kappung auf 40 Stunden.
Zitat von: Andi8111 am 18. März 2020, 14:28:02
Sollten es lediglich Gleitstunden sein, verfallen diese. (sie wie bei mir am Ende eines jeden Monats...)
Zitat von: wolverine am 18. März 2020, 07:45:46
Muss bei Mehrarbeit nicht schon bei Genehmigung mitgeteilt werden, wie und wann diese abgegolten wird?