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Zitat von: justice005 am 03. April 2020, 09:49:36
Um Ermittlungen zu starten, braucht man nur einen kleinen Anfangsverdacht, selbst wenn es nur Klatsch und Tratsch ist.
Für Ermittlungsmaßnahmen, die zu Grundrechtseingriffen führen (Durchsuchung, Beschlagnahme etc.) brauche ich einen substanziellen Verdacht, aber auch hier reicht z.B. eine glaubhafte Zeugenaussage.
Für eine Anschuldigung brauche ich eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von mehr als 50 %. Das heißt, der WDA oder der StA kann eine Anklage schreiben, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Erst das Gericht braucht am Ende eine nahezu 100%ige Gewissheit, um ein Urteil zu fällen. In der Praxis schuldigen aber auch WDAs und StAs nur dann jemanden an, wenn sie sich der Sache sehr sicher sind. Bestehen Zweifel, wird das Verfahren bereits im Vorfeld eingestellt. Deshalb sind Freisprüche vor Gericht auch selten.
Zitat von: LwPersFw am 02. April 2020, 22:14:58
Ich meinte nicht die Vorermittlungen des WDA, bzw. das Verfahren bei der StA, sondern die Gründe (Verfehlungen) mit denen die Entlassung nach § 75 SG begründet wurde.
Zitat1) Nein, unterstelle nicht das Vertreter von WDA/StA "wie wild" Straftaten begehen!
ZitatVerhalten der StA empfand ich auch nicht als das einer "bösen Justizbehörde", obgleich ich deren im Grunde blinde Beschlagnahmebestätigung nicht nachvollziehen konnte und auch nicht wüßte wie man "blinde" Beschlagnahmen nachvollziehen sollte können (immerhin erst Monate von selbst keine IT von mir wollen, sonst hätte man ja selber Durchsuchung stattfinden lassen, und dann, auf "Anregung" der WDA, auf einmal in blinde Beschlagnahme gehen), sondern den Umständen entsprechend fair
ZitatMan hätte den Fall auch sicherlich noch über Monate offen (liegen) lassen können, haben StA ja viel Spielraum, oder sich zur Not in bekanntliche Flucht in die Anklage begeben können. Sprich den schwarzen Peter weiter reichen können. Auch fand ich es angemessen und gut, sich einem Geschmäckle verwahrend, dass man eben nicht der Absicht des WDA Vertreters nachkam, sich die Ermittlungsakte Bw persönlich überbringen zu lassen. Denn "wozu" extra persönlich, wenn´s Post auch liefert. Um auf Kaffee und Kuchen noch ne Runde zu "quatschen"?
ZitatMenschen sind keine Roboter, mithin nie 100% gefühl- bzw. (eigen)interessenlos. Auch WDA Vertretern geht das so. Und schon gar nicht bzw. nur schwerlich, lässt man sich gern von einem eingeschlagenen Weg abbringen, wenn man sich erstmal festgelegt hat den zu begehen. Wäre sonst ja auch alle (Vor)Arbeit für die Katz gewesen und man müßte sich "durchringen" an eigener Vorarbeit Zweifel zu hegen. Wer macht sowas schon gern? Ganz menschliches Verhalten, und nichts wogegen Vertreter von WDA/StA immun wären.
Zitatgerade wo sie doch die Profis sind, Dinge die sie ihrer Kundschaft unterstellen, wie z.B. angeblich mangelnde Akzeptanz Rechtssystem, da angebliche Rechtsverstösse darauf schliessen liessen, selbst auch berücksichtigen bzw. nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Dinge im Zuge ihres Wirkens zur Not auch nebensächlich erscheinen können
Zitat. "Beispiel" hierbei, statt auf Spekulation zu setzen und in Begründung von Entlassung einzuführen, sich an (einem) elementaren Bestandteil unserer Rechtsordnung ausrichten, also gemeint Unschuldsvermutung.
ZitatUnd abseits davon, massive Eingriffe in Grundrechte veranlassen dürfen, schön und gut, steht der WDA bzw. Disziplinarvorgesetzten zu, dann aber nach gefühlt aus den Augen aus den Sinn und nach mir doch egal ob der (Ex)Soldat sein Zeug wieder haben will (und das nicht weil ihm nach seiner Traumschiffserie 1 bis 10 wäre) verfahren, sich stumm stellen und darauf abstellen der kann sich ja an die StA wenden, die den Kram dann jedoch obendrein auch gar nicht bekommen hat, fühlt sich auch verschaukelt und wie Arschtritt an. Einen selbst würde jedoch solch Taubstumm-Verhalten u.ä., wäre man (noch) im Dienst, u.U. gleich in Gefahr von Verstoss gegen Fürsorgepflicht oder Kameradschaft bringen.
Zitat3) Das man für WDA "nur" ein neutral zu bewertender Durchlaufposten ist, wäre nachvollziehbar, dann aber bitte konsequent!
Einerseits den Chef beautragen er solle in der Einheit/Dienststelle mal Zeugen zum Auftreten des Soldaten befragen, damit noch was zum Persönlichkeitsprofil zusammen kommt, wo dann, und so etwas liegt ja nur nahe, auch Personen mit bestehenden persönlichen Animositäten ihren Senf und zum Teil wahre Küchentisch-Psychoanalysen zum besten geben können. Und man anschliessend Ermittlungszeit bindet um zu prüfen ob, "bitte festhalten", man z.B. mal seine gestiefelten Füsse auf der Graudecke ablegte, beim UvD statt im B-Raum an Tag X ne Halbzeit Fußball guckte, wie oft die Kaffeetasse verschmutzt auf dem Schreibtisch stand oder Lebensmittel über MHD in Teeküche "lagerte", und solche und vergleichbar "bedeutende" Umstände auch noch schön in die Akte einfliessen lässt (obgleich nicht verwertet Entlassungstechnisch), so das ein außenstehend unbedarfter Dritter bei solch Bla auch schön nachteilig etwaig über einen denken könnte, zugleich aber die seitens Chef angefragte Zusendung der Personalakte ablehnen, darum wissend das deren Inhalte völlig konträr zu Vorwürfen sich lesen würde, und mit der Begründung (Zitat, und Emails des Chefs in seiner Ermittlungsakte sei Dank) man bräuchte die Personalakte nicht, denn(!) "Man hätte sich doch beidseitig darauf verständigt das eine Entlassung und kein gerichtliches Disziplinarverfahren angestrebt wäre. Oder?" (verbal Face-Face wäre das Oder wohl wie ein Oooooder!! ausgefallen), dann hinterlässt das auch genau den Eindruck wie eingangs geschrieben. Nämlich Sichtweisen nach eigener Absicht schärfen oder entschärfen, aber nicht wie emotionslos ausgewogene Handhabung einer Sachakte.
Zitat"Man hätte sich doch beidseitig darauf verständigt das eine Entlassung und kein gerichtliches Disziplinarverfahren angestrebt wäre. Oder?"
ZitatUnd BTW: Wußte bislang auch nicht, dass man sich als WDA mit Disziplinarvorgesetzten, bei vorgeblich ernstlicher Gefährdung, auf Entlassung und nicht auf gerichtliches Disziplinarverfahren beidseitig verständigen(!) müßte. Denn entweder ist etwas ernstlich, und dann zwingend fristlos, oder eben nicht! Ebenso wie mir neu ist, zumindest offiziell, dass WDA xy über Entlassung befindet oder mit zu befinden hätte.
ZitatGenauso lesen sich solche Emails dann aber, und genau den Eindruck bekommt man, wenn die WDA den Entlassungstext "vorgibt" bzw. aufsetzt ("wie beabsichtigt hätte man hier Entlassungsschreiben für Herrn ........ vorbereitet"), und der Disziplinarvorgesetzte, nur noch Kopf, Name und Unterschrift setzen muss/soll, und setzt. Mithin die restlichen 4 Seiten Inhalt 1 zu 1, also ohne jeglich persönliche Abweichung (inhaltlich oder gar nur in Wort) schlicht übernimmt.
ZitatWenigstens subtil übernimmt man damit indirekt eine Art Regie.
ZitatUnd zeige mir heutzutage noch jemand viele Chefs, die, gerade bei heutiger Fehlerkultur, gern abweichend von "Anregungen" oder "Vorschlägen" von (z.B.) der WDA agieren.
ZitatAber dafür das nach Stand aktuell fast 20 Jahre Uniform mit 4 Seiten Verriss, obendrein ausgelöst durch Unterstellungen die sich zwischenzeitlich als nicht haltbar bewertet sehen, beendet wurden. Das statt noch 2018 für in nicht all zu ferner Zukunft in Aussicht gestellter SpitzenDG, nunmehr 2019 Auskleidung angesetzt war.
ZitatMan trotz 4 Seiten Verriss dann noch Dienstzeugnis erhält welches fundamental vom Entlassungsschreiben abweicht, bzw. das Entlassungsschreiben vom Dienstzeugnis.
ZitatEigentlich ging es mir gewiss nicht darum mich auszuheulen, dazu gehe ich lieber in die Kneipe, sondern darum ggf. Antworten, Erfahrungen oder Anregung auf zwei drei sich mir gestellt habender oder aus dem Schreiben hier sich ergebender Fragen zu bekommen.
Zitat von: 11qq11 am 02. April 2020, 20:21:11
Hallo,
@LwPersFw
"Was dies aber alles konkret ist, wollen Sie ja aber nicht sagen..."
Also welche Relevanz sollte es denn entfalten, die Straftats§§§ aufzuzählen, welcher wegen man Ermittlungsverfahren eröffnete, nun aber einstellte?
Zitat von: justice005 am 02. April 2020, 20:59:54Zitatdie Staatsanwaltschaft kann zu Ergebnis kommen wegen Geringfügigkeit einzustellen und die Behörde bewertet den gleichen Sachverhalt als ausreichend schwerwiegend für eine Entlassung.
Das ist sogar sehr häufig so. Ein Strafverfahren wegen ein paar Gramm Drogen wird regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt, trotzdem gibt's ne fristlose Entlassung. Verwunderlich ist hier nur, dass eben nicht wegen Geringfügigkeit, sondern eben nach 170 II eingestellt wurde. Da muss dann schon schauen, ob es einen disziplinaren Überhang oder sonstiges gibt. Aber dazu fehlt halt der Sachverhalt.
Zitatdie Staatsanwaltschaft kann zu Ergebnis kommen wegen Geringfügigkeit einzustellen und die Behörde bewertet den gleichen Sachverhalt als ausreichend schwerwiegend für eine Entlassung.
ZitatDas daraus dann Verstösse gegen §§ 10, 11, 12, 17 SG runtergerasselt werden, bzw. dazu "übersetzt" werden, ist ja bekannt das das so läuft.
Zitatwenn man es denn drauf anlegt und es ins Konzept passt, bei solch Gelegenheiten in Vergangenheit von Soldaten gekramt wird, und das in geradezu förmlicher Belastungseifermanier. Und zum Teil Soldaten, an deren vergangenen Benehmens seitens des Dienstherrn nicht gemakelt wurde, ruckzuck zu förmlich notorischen Dienstpflichtverletztern desavouiert werden. Das Ganze dann oft auch noch in und mit einem Tenor, wo außenstehende unbedarfte Dritte, die mit verschiedentlicher Kreativität bzgl. Formulierungen seitens WDA oder TDG noch nie was zu tun hatten, den Schluss ziehen müßen, dass gerade ein Schwerverbrecher beschrieben wurde.
Zitatlso welche Relevanz sollte es denn entfalten, die Straftats§§§ aufzuzählen, welcher wegen man Ermittlungsverfahren eröffnete, nun aber einstellte?
ZitatMir basierend auf genanntes "Anrufannahmeverhalten", jedoch etwaig Extremismus oder Verletzung der politischen Treuepflicht unterstellen zu wollen, wäre wohl "etwas" arg weit hergeholt und ohne jegliche Kontextbewertung.