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Zitat von: Gastx am 03. April 2020, 16:53:40Es wäre auch schön, wenn die Kuh auch noch Eier legen würde, tut sie aber nicht.
Wobei ich anmerke Psychische Erkrankungen sind nicht gleich Psychische Erkrankungen, Hier in diesem Beispiel gab es eine Zwangserkrankung. Wenn es eine andere Psychische Erkrankung gewesen wäre, wäre das Urteil höchstwarscheinlich milder ausgefallen.
Zitat von: Ralf am 03. April 2020, 15:42:54
Es erstaunt mich immer wieder, wie man einfach so ne Behauptung raushauen kann, ohne dass man einen blassen Schimmer hat.
Natürlich kommt die Frage vor: Beantwortest du die Frage des Anamnesefragebogen Bw-2069 nicht korrekt "Waren/Sind sie in psychiatrischer/ Psychotherapeutischer Behandlung gewesen?" nicht korrekt, begehst du einen Einstellungsbetrug.
Zitat von: Ralf am 03. April 2020, 15:42:54
Es erstaunt mich immer wieder, wie man einfach so ne Behauptung raushauen kann, ohne dass man einen blassen Schimmer hat.
Natürlich kommt die Frage vor: Beantwortest du die Frage des Anamnesefragebogen Bw-2069 nicht korrekt "Waren/Sind sie in psychiatrischer/ Psychotherapeutischer Behandlung gewesen?" nicht korrekt, begehst du einen Einstellungsbetrug.
Zitat von: Gastx am 03. April 2020, 15:31:55
danke für die Antworten.
Bei den Angaben steht nichts davon das man angeben muss, dass man eine Psychotherapie die letzten 12 Monate erhalten hat. Ich glaube sogar das solche Fragen unzulässig sind und man als Zivilist oder auch vieleicht als Soldat der bei der Bundeswehr Arbeitet auf diese Frage nicht Antworten muss, da er gesetzlich Geschützt ist. Deshalb gibt es Ja auch eine Schweigepflicht.
Was denkt ihr?
Zitat von: Ralf am 03. April 2020, 14:09:40
D1-1330/49-5001 Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Beamten- oder Tarifbeschäftigungsverhältnis durch die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr