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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Derbouzz12 am 24. April 2022, 23:27:25
Kernpunkt der Frage ist, ob bei Ablehnung der Grund bzw. die Vorstrafe gespeichert und mir bei späterer Bewerbung (nach Tilgung) trotzdem noch negativ ausgelegt wird, bzw. werden kann.
Zitat von: F_K am 20. Mai 2020, 08:45:22
Anmerkung:
Unabhängig von den Rechtsfragen sind die Fragen im militärärtzlichem Bogen wahrheitsgemäß zu beantworten - je nach BTM Konsum hat eine wahre Angabe hier die Untauglichkeit zur Folge - und eine wahrheitswidrige Antwort wäre ein Eingehungsbetrug.
Die unbeschränkte Auskunft bei OA Bewerbern geht weit über "wäre getilgt gewesen" hinaus.
Zitat von: Ullrich.schmitt am 22. Mai 2020, 09:32:15Aus ethisch moralischer Sicher wäre es nachvollziehbar, wenn der Bewerbende die Dinge angibt.