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Autor Ralf
 - 16. April 2020, 19:37:16
Das Problem ist, er/sie muss die GA machen. Wenn die soldatischen Grundfertigkeiten sichergestellt sind und dieses vom Musterungsarzt festgestellt wird, kann es eine Tauglichkeit geben.
Autor Pericranium
 - 16. April 2020, 19:23:32
Zitat von: ulli76 am 16. April 2020, 19:17:50
Es macht schlichtweg keinen Sinn.

Jemandem komplett die Bundeswehr auszureden (wegen einer hier nicht näher beschriebenen Bandscheiben-OP), ist mMn nicht die richtige Herangehensweise.
Es wird ja auch nicht jeder Soldat dauerhaft für dienstunfähig erklärt, nachdem er an der WS operiert wurde.

Und wenn hier jetzt jemand FWDL 7 in einem GeZi absitzt und die Bandscheine zuvor gut ausgeheilt ist, sehe ich da jetzt nicht so das Problem.
Natürlich unter der Auflage, dass alles gut verlief und stabil ist und keine Spätfolgen bzw Komplikationen da sind, aber das ist ja selbstverständlich.
Autor ulli76
 - 16. April 2020, 19:17:50
Es macht schlichtweg keinen Sinn.
Autor Andi8111
 - 16. April 2020, 16:04:35
Je nachdem welche OP und aus welchem Grund, also bezogen auf die Vorliegende strukturelle Schädigung ist es mit einer Verwendung in der Bundeswehr essig.
Autor Pericranium
 - 16. April 2020, 14:53:51
Soweit ich mich erinnern kann, ja. Eine OP an sich gibt auf jeden Fall ne GZ und Bandscheibe war IIRC ein Jahr, ja. Dann nochmals Begutachtung und dann ggf erneute Vergabe.
Autor Osg2015
 - 16. April 2020, 14:45:52
Guten Tag
Werte Kameraden ich habe jemanden der sich für den Dienst als Fwdl interessiert! Nun hatte die werte Dame Anfang Januar eine Bandscheiben OP. Liege ich richtig das dort eine Fehlerziffer Nummer vergeben wird und man 1 Jahr zurückgestellt wird?