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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 19. April 2020, 22:22:54
Und noch ein Bundeswehr-Arzt der hier seinen Senf dazu gibt - werden Sie halt erstmal gesund!! Gute Besserung, ich würde jetzt sagen "ist ja kein Beinbruch" aber das stimmt jetzt auch nur im anatomischen Sinne.

Ja, das ist super ärgerlich, dass das ausgerechnet jetzt passiert.
Ja, das ist auch kacke dass das Geld nicht so kommt wie erwartet.

Aber letztlich isses jetzt eben so dass Ihre Gesundheit im Vordergrund steht. Die Abstände bis zur erneuten Musterung und schließlich zur Einstellung sind letztlich auch zu Ihrem Schutz, eine zu frühe Belastung ist richtig Mist, wenn da irgendwas noch nciht endgültig ausgeheilt ist, und besonders in der Grundausbildung gibt's eben starke Belastungen.

Also. Erstmal Gute Besserung - und dann bleiben se einfach dran und (ich weiß, das sagt sich leicht, aber:) alles wird gut.
Autor ulli76
 - 19. April 2020, 21:41:41
Erstmal melden. Nach Ausheilung die volle Belastbarkeit und komplikationslosen Verlauf bescheinigen lassen und dann wird man sehen.
Autor F_K
 - 19. April 2020, 20:38:02
0. Unfall / Verletzungen melden
1. Knochen müssen verheilt sein - ärhtliche  Bescheinigung
2. Damit beim KC Nachmusterung beantragen - in 6 Monaten.

Ende des Jahres wäre also best case denkbar.
Autor L
 - 19. April 2020, 20:31:19
Das kommt für mich auch nicht in Frage, das zu verschweigen. Wäre ja super bescheuert, wenn das dann rauskommt...
Sollte der Bruch jetzt innerhalb von 6 Wochen gut ausheilen, wäre es dann eventuell realistisch, in diesem Jahr noch anzufangen? Also November, Dezember...? Oder anders: Wie lange dauert es in der Regel, bis man einen Termin zur Nachuntersuchung bekommt? Dauert das ähnlich lange wie die Einladung zum Bewerbungsverfahren (dauerte bei mir fast 4 Monate :x) oder geht das schneller?
Autor Andi8111
 - 19. April 2020, 20:24:00
Gibt ja Leute, die solche "Lappalien" nicht melden. Wenn der Diensteintritt erst zum 01.08. ist, kann ja ein simpler Knochenbruch gut verheilt sein. Man sollte aber wissen, dass man eine Straftat begeht, die nicht nur mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis enden kann, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Das soll kein Ratschlag dazu sein, das so zu machen; eher eine Warnung, aber ich habe sowas mehr als einmal erlebt.....
Autor Andi8111
 - 19. April 2020, 20:19:46
Und es gibt in der Regel keine "Einzelfallentscheidungen" wann eine Nachuntersuchung stattfindet; aber auf keinen Fall vor sicherer knöcherner Konsolidierung, die wohl frühestens in 6-8 Wochen zu erwarten ist. DANN wird die Aktenlage durch den zuständigen ärztlichen Dienst im KarrCBw geprüft, der damit betraute Kollege legt dann fest, wann er sie nachbegutachten will. So lange werden sie als "vorrübergehend nicht wehrdienstfähig" geführt.
Autor L
 - 19. April 2020, 20:19:03
Schade, dann war's das wohl wirklich für mich.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Autor Andi8111
 - 19. April 2020, 20:15:06
Nein, nein, nein. Ich bin der BW Arzt.

In der Musterungsvorschrift steht:
Akute Erkrankungen oder Verletzungen der Knochen. Nachuntersuchung spätestens nach 24 Monaten. Mit der Gradation V belegt, was NICHT WEHRDIENSTFÄHIG bedeutet.

Akut bedeutet, aktuell. Aktuell sind Knochen gebrochen. Nach spätestens 24 Monaten, oder auch frühestens nach 6 Monaten, gilt dann das: Geheilte Knochenbrüche (auch mit reizlos liegendem Implantat) und Knochenerkrankungen ohne Funktionseinschränkung. Mit der Gradation II belegt.

Autor L
 - 19. April 2020, 20:07:40
In der Musterungsvorschrift steht nur:

"Geheilte Knochenbrüche (auch mit
reizlos liegendem Implantat) und
Knochenerkrankungen ohne Funktionseinschränkung.
Gutartige, im Dienst nicht hinderliche Geschwülste (z. B. Exostose,
Knochenzyste) bei voller Belastbarkeit."

Ohne Angabe von einem Zeitraum. Und nein, ich habe noch mit keinem Bundeswehr-Arzt darüber sprechen können, weil es vorgestern passiert ist. Falls sie mit BW-Arzt einen Ihrer Vorredner meinen, dann wurde zumindest noch nicht auf meine Frage eingegangen.

An diesem Punkt schon mal danke für all die schnellen Antworten.
Und ich bitte um Rücksicht, denn ich habe mich bereits gründlich informiert, denn als Nicht-Bundeswehr-Angehöriger mit keinerlei Kontakten, ist für mich vieles nicht besonders leicht herauszufinden. Eventuell ging das Ihnen damals ja auch so.
LG
Autor KlausP
 - 19. April 2020, 19:59:26
Die Antwort haben Sie doch von einem Bw-Arzt bekommen. Und das steht genau so in der Musterungsvorschrift.

Autor L
 - 19. April 2020, 19:54:46
Das habe ich auch mit keinem Wort behauptet.
Eventuell ist verständlich, dass ich grade ein bisschen verzweifelt bin. Somit wiederhole ich meine Frage: Gibt es Einzelfallentscheidungen oder muss nach jedem Knochenbruch 6 Monate nach Ausheilung gewartet werden?
Autor KlausP
 - 19. April 2020, 19:53:04
Zitat... Sie sehen auch kein Problem darin, dass ich zur Bundeswehr gehe.  ...

Die haben aber keinerlei Einfluss auf die Feststellung Ihrer Dienstfähigkeit und dass sie die entsprechenden Vorschriften der Bw kennen zweifle ich stark an.
Autor L
 - 19. April 2020, 19:49:06
Das klingt ja leider nicht so gut...
Das Sprunggelenk ist es aber nicht. Ich hab 3 kleine Brüche, zwei an Zehen und einen oben am Fuß (habe den lateinischen Fachbegriff leider grade nicht im Kopf). Ist es egal was für ein Bruch; immer erst 6 Monate nach Ausheilung? Oder gibt es da auch Einzelfallentscheidungen?
Damit wär mein 'Traum' (so dramatisch sich das jetzt auch anhört) ziemlich zerstört. Die Ärzte haben gesagt, ich kann den Fuß sobald der Bruch richtig ausgeheilt ist, wieder komplett normal benutzen. Sie sehen auch kein Problem darin, dass ich zur Bundeswehr gehe.
Gibt es da dann eventuell die Möglichkeit, wenn es dann soweit ist, eine Bescheinigung von Ärzten der Bundeswehr vorzulegen, die besagen, dass mein Fuß okay ist?
Autor Ralf
 - 19. April 2020, 19:45:49
Zitat von: L am 19. April 2020, 19:27:25
Warum bezweifelst du, dass das zum 01.10. klappt?
Aus den von Andi angeführten Gründen.
Autor Andi8111
 - 19. April 2020, 19:40:59
Klingt ja eher nach Sprunggelenk... Egal. Frühestens 6 Monate nach AUSHEILUNG kann eine erneute Musterung die gesundheitliche Eignung Überprüfen. Ein simples Aufschieben des Diensteintritts geht nicht. Ich rate jetzt schon dazu, alle Arztberichte aufzubewahren!