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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 29. April 2020, 21:31:33
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68031.0.html


Und ja, diese Leistung wurde pauschaliert und beinhaltet einen Anteil DzuZ.

Deshalb gibt es DzuZ nicht nochmal extra für alle die Anspruch auf den ATZ haben.

Steht auch so in der EZulV

§ 5 Ausschluss der Zulage

Die Zulage wird nicht gewährt

1. neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,

2. in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes oder

3. wenn der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als abgegolten oder ausgeglichen gilt.



Und ... auch wenn es nicht den ATZ gibt, sondern FvD - denn FvD hat Vorrang - wird neben FvD kein DzuZ gezahlt.

Im Ausnahmetatbestand gibt es vorrangig FvD... ersatzweise ATZ ... aber nie DzuZ.


Autor KlausP
 - 29. April 2020, 21:07:35
Die Erschwerniszulagenverordnung enthält die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten jedenfalls noch (§ 3 ff EZulV).
Autor HansPeterUllrich
 - 29. April 2020, 20:40:12
Tag Kameraden,

ich habe eben im Internet gelesen, dass der ATZ (Ausnahmetatbestandszuschlag) ab Januar 2020 gilt und damit die DuZ-Regelung ersetzt? Leider habe ich keine allzu reichhaltigen Informationen dazu gefunden und auch in der Truppe habe ich noch nichts vom ATZ gehört. Geschweige denn etwas von der Abschaffung des DuZ.

Vielleicht weiß einer mehr zu dem Thema, ob der DuZ jetzt noch gilt oder ersetzt worden ist. Weiterhin wäre die genaue (finanzielle) Regelung des neuen Systems interessant zu wissen.

Danke im Voraus!