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Autor ulli76
 - 09. Mai 2020, 16:18:47
Wir lassen die meisten Threads offen, damit sie weiter genutzt werden können. Außer die Diskussion läuft aus dem Ruder.
Autor idcobra
 - 09. Mai 2020, 15:03:59
Danke auch an dich für die Infos!

Über die Regelungen bei Polizei und Co. bin ich bereits informiert, meine Fragen zur BW wurden hier auch zumindest teilweise beantwortet.

Danke an alle, von mir aus könnte hier dank zu.  :)
Autor KlausP
 - 08. Mai 2020, 16:09:53
Das steht z.B. bei den Einstellungsvoraussetzungen zur Polizei im MV:

Zitat... Soldaten auf Zeit

Es gelten hier auch die allgemeinen und persönlichen Einstellungsvoraussetzungen.
Für "Soldaten auf Zeit" der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt (gemäß § 7(6) Soldatenversorgungsgesetz) die in den Einstellungsvoraussetzungen für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern festgelegte Höchstaltersgrenze nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.
Sonderregelungen in Bezug auf das Auswahlverfahren gibt es nicht. ...

Quelle: https://www.polizei.mvnet.de/Karriere/Einstellungsvoraussetzung/Soldaten-auf-Zeit/
Autor idcobra
 - 08. Mai 2020, 15:57:17
Zitat von: Jisack am 07. Mai 2020, 00:43:40
Im übrigen ist zwar in Bayern derzeit das offizielle Höchstalter bei 30 aber ich weiß, dass auch heute noch bei SaZ 12 oder 13 die Dienstzeit angerechnet wird, also Ausnahmen gemacht werden. Da einer meiner damaligen Kollegen nun mittlerweile Einstellungsberater ist rufe ich ihn "morgen", spätestens am Freitag an und frage nach ob es mit 35 und SaZ 12 möglich ist noch eingestellt zu werden. Ich schick dir dann eine Nachricht.

Top Sache, dankesehr!
Autor idcobra
 - 08. Mai 2020, 15:53:58
Hallo, über die (möglichen) Ausnahmen der Höchstaltersgrenze bei SAZ8/12 bin ich mit bewusst, dankeschön  :)

Dass die Vorgehensweise bezüzlich des Disziplinarverfahrens sehr, nun ja, rabiat war, ist mir ebenfalls bewusst.

Ich kenne auch Kollegen die beim Betrugsversuch (Abschauen beim Nachbarn, kopieren einer fremden Hausarbeit) erwischt wurden, jedoch disziplinarrechtlich keine Folgen zu dulden hatten.

Dass die Bundeswehr Einsicht in meine PersAkten nehmen wird, ist natürlich zur Sicherheitsüberprüfung möglich, da ich jedoch weder eine Straftat/schwerwiegende OWI oder etwas angestellt habe, was ernsthafte Zweifel an meiner Eignung weckt,  sollte das IMO kein Einstellungshindernis bei der BW sein.

Kann natürlich auch anders sein, falls jemand damit Erfahrung hat, kann er mich gerne eines Besseren belehren.



Autor Jisack
 - 07. Mai 2020, 00:51:50
Und was mir gerade eingefallen ist, wird bei der Bundeswehr nicht auch ein Einblick in den PersAkt genommen?
Ich dachte das gehört zur Sicherheitsüberprüfung dazu und bin bis jetzt davon ausgegangen, dass auch ich hierzu noch eine Einwilligung ausstellen muss.
Autor Jisack
 - 07. Mai 2020, 00:43:40
Entschuldige die indiskrete Frage aber würdest du mir verraten im welchen Bundesland du eingesetzt bist? Denn als ich meine Ausbildung bei der Polizei gemacht habe lernte ich drei Kollegen (aus zwei unterschiedlichen Bundesländern) kennen, die ihre Ausbildung zunächst im Gehobenen gemacht haben und dort nicht bestanden haben weswegen sie (aufgrund des Alters, damals gab es das SoPro München noch) in Bayern ihre Ausbildung für den mittleren Dienst gemacht haben. Da hatte keiner von denen einen Diszi und das obwohl die eine Kollegin, bei ihrem Erstversuch, sogar beim Unterschleif erwischt wurde.

Damit will ich deine Geschichte nicht anzweifeln oder in Frage stellen ich finde das nur ein ziemlich krasses Vorgehen. Mehr kann ich dazu auch nichts sagen da in Bayern kein Bachelor geschrieben wird.

Im übrigen ist zwar in Bayern derzeit das offizielle Höchstalter bei 30 aber ich weiß, dass auch heute noch bei SaZ 12 oder 13 die Dienstzeit angerechnet wird, also Ausnahmen gemacht werden. Da einer meiner damaligen Kollegen nun mittlerweile Einstellungsberater ist rufe ich ihn "morgen", spätestens am Freitag an und frage nach ob es mit 35 und SaZ 12 möglich ist noch eingestellt zu werden. Ich schick dir dann eine Nachricht.

P.S. hier kriegste auch keinen Diszi wenn du nicht bestehst. 
Autor BSG1966
 - 30. April 2020, 12:11:19
Zitat von: Al Terego am 30. April 2020, 12:01:35
Zitat von: BSG1966 am 30. April 2020, 11:53:30
Nun gut. Wir schweifen ab.

Finde ich nicht. Für den TE dürfte es deutlich wichtiger sein, sich auf den Abschluss zu konzentrieren, also über irgendwelche Überbrückungen bei der Bundeswehr nachzudenken.

Haha jo. Aber ich glaube wir tun gut dabei, die Fragen zu beantworten, die ein TE stellt statt hier weise Ratschläge zum Leben zu erteilen ;)
Autor Al Terego
 - 30. April 2020, 12:01:35
Zitat von: BSG1966 am 30. April 2020, 11:53:30
Nun gut. Wir schweifen ab.

Finde ich nicht. Für den TE dürfte es deutlich wichtiger sein, sich auf den Abschluss zu konzentrieren, also über irgendwelche Überbrückungen bei der Bundeswehr nachzudenken.
Autor idcobra
 - 30. April 2020, 12:01:12
Ja das Thema wird allmählich verfehlt.
Keine Bange ich stehe in regem Kontakt zu meinen Gutachtern.

Danke für die gut gemeinten Ratschläge! ehrlich.
Meine Fragestellung war jedoch eine andere.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, das eine Truppenverwendung Mannsch. im Heer (sämtl. Jäger, Grenadiere, etc.) eine Regelverpfl. von 8 oder 12 Jahren haben.

Bei der Marine bzw MSK gibt es die Mögl. auf 4 Jahre in den Mannschaften.

Luftwaffe ist bis auf den Objektschutz nichts attraktives für mich dabei.

Eine Frage habe ich noch, nach welcher Zeit in der FW Laufbahn kann der Antrag auf Übernahme als BS gestellt werden? Bzw. ab wann ist das üblich?

Grüße!
Autor BSG1966
 - 30. April 2020, 11:53:30
Nun gut. Wir schweifen ab.
Autor Al Terego
 - 30. April 2020, 11:41:17
Zitat von: Nouqie91 am 30. April 2020, 11:36:53Dessen Thema er noch nicht hat?

Vor Beginn einer Abschlussarbeit eines Studiums gibt es 1000 Dinge, auf die man sich vorbereiten kann. Es kann sich auch lohnen, Lücken zu füllen und schon einmal festzustellen, welche Themenbereiche einem für die Abschlussarbeit besonders geeignet erscheinen.
Autor Nouqie91
 - 30. April 2020, 11:36:53
Zitat von: Al Terego am 30. April 2020, 11:20:55
Zitat von: idcobra am 30. April 2020, 11:09:33Das Thema des 2. Versuches wird in etwa einem Monat bekannt gegeben, damit beginnt auch die Bearbeitungszeit.
Mir sind somit erstmal die Hände gebunden und ich habe gerade jetzt die Zeit, über einen sinnbefreiten Plan B nachzudenken.

Sehe ich anders. Nicht ablenken (lassen) und sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren ist jetzt angesagt.

Dessen Thema er noch nicht hat?
Autor Al Terego
 - 30. April 2020, 11:20:55
Zitat von: idcobra am 30. April 2020, 11:09:33Das Thema des 2. Versuches wird in etwa einem Monat bekannt gegeben, damit beginnt auch die Bearbeitungszeit.
Mir sind somit erstmal die Hände gebunden und ich habe gerade jetzt die Zeit, über einen sinnbefreiten Plan B nachzudenken.

Sehe ich anders. Nicht ablenken (lassen) und sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren ist jetzt angesagt.
Autor idcobra
 - 30. April 2020, 11:20:37
Die BA wurde nicht bestanden, da der Mindestumfang unserer Vorgaben nicht erreicht wurde, obwohl sprachlich und inhaltlich gut bewertet wurde.

Habe das Thema vorschnell ausgewählt ( hatte mal ne HA drüber geschrieben, in deutlich kleinerem Umfang) und dann am Anfang der Bearbeitungszeit festgestellt dass es so gut wie keine Quellen mehr gibt. Umfragen sowie Experteninterviews wurden mir nicht genehmigt.

Selbstverschuldet, garkeine Frage. Aber deshalb auch das Disziplinarverfahren. Umfang nicht erreicht.

Den 2. Versuch nehme ich natürlich voll in Angriff, aber informieren über ein "wenn" danach halte ich für sinnvoll.