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Autor Ralf
 - 10. Mai 2020, 10:05:17
Der Antrag läuft über die PersFhrg. Die Ausnahmegenehmigung erfolgt durch das UTB-Kdo, denn die notwendige Ausbildung wird nicht durch das BAPersBw festgelegt, sondern durch die Bedarfsträger.
Gem. A-1340/49 Nr. 916 können bis zu einem Jahr (nicht 1,5 J) angerechnet werden.
Autor Haudegen789
 - 10. Mai 2020, 09:53:43
Guten Tag,

ein guter Freund von mir wurde letztes Jahr zum MilFD übernommern und hat vorher einen Betriebswirt privat neben der Dienstzeit absolviert.
Nun verkürzte sich seine Beförderungszeit vom OFR zum Leutnant um 1,5 jahre und er musste natürlich nicht zur Ausbildung nach Fassberg.

Er sagte mir, dass er einen Formlosen Antrage auf die Anerkennung des Bw an BAPers sendete und dann das Streitkräfteamt darüber entschied.

Ist das SKA wirklich für so etwas zuständig? Ich dachte immer, dass das BAPers für so etwas ein eigenes Referat... 3.Z.4 hat?!
Weiss das zufällig jemand?