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Autor Deepflight
 - 20. Mai 2022, 11:47:22
Also, auf meinem Schreiben damals stand "Wiedereinstellung nach Prargraph..."
Autor panzerjaeger
 - 19. Mai 2022, 16:20:57
ZitatMich hat nur interessiert (aus Neugier - ohne, dass es mich betreffen würde), wofür der §48 SLV genutzt wird, weil ich ihn nicht verstanden habe.

"Gemäß § 48 Absatz 3 i.V.m. § 25 Absatz 2, § 30, § 35, und § 40 SLV können Bewerbende mit zunächst vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad eingestellt werden, wenn sie über eine abgeschlossene, dienstliche verwertbare Hochschulausbildung verfügen. Die Einstellung von Bewerbenden nach § 48 Absatz 3 SLV kann erfolgen, wenn der dienstliche Bedarf durch ausgebildete Reservistinnen und Reservisten nicht anderweitig gedeckt werden kann."

Die beiden unterstrichenen Vorrausetzungen müssen gegeben sein, für einen Seiteneinstieg mit (vorl.) höheren Dienstgrad.

Beste Grüße,
der Panzerjäger.
Autor LwPersFw
 - 19. Mai 2022, 15:46:44
Zitat von: croned am 19. Mai 2022, 15:32:18
Schon klar.
Mich hat nur interessiert (aus Neugier - ohne, dass es mich betreffen würde), wofür der §48 SLV genutzt wird, weil ich ihn nicht verstanden habe.


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.msg727404.html#msg727404

Autor croned
 - 19. Mai 2022, 15:32:18
Schon klar.
Mich hat nur interessiert (aus Neugier - ohne, dass es mich betreffen würde), wofür der §48 SLV genutzt wird, weil ich ihn nicht verstanden habe.
Autor F_K
 - 19. Mai 2022, 15:25:51
@ croned:

Die SLV macht Dinge "möglich", diese müssen aber NICHT genutzt werden.
Ohne Bedarfsträgerforderung keine Nutzung.

Die anderen "Hürden" hat Ralf aufgezeigt - es macht so keinen Sinn.8
Autor croned
 - 19. Mai 2022, 15:20:24
Das klingt plausibel - Danke!
Worauf bezieht sich dann §48?
Autor Ralf
 - 19. Mai 2022, 15:06:56
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71967.msg728196.html#msg728196
Das war das zu adW, ist aber nmB auch zu iW zu übertragen.
Während der Dienstzeit die Lt-Beförderung und damit ja auch Verlust des Status ROA.
Und es gibt keine Bedarfsträgerforderungen dafür.
Und: Der Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes ist der Dienstgrad Oberfähnrich nicht zugeordnet (Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe b SLV). Eine Beförderung zum Dienstgrad Oberfähnrich ist also nicht vorgesehen.
D.h., eine Einstellung als solcher geht dann auch nicht.
Autor KlausP
 - 19. Mai 2022, 14:41:16
Das Thema wurde in einem aktuelleren Thread schon behandelt, wenn ich michbrichtug entsinne.
Autor croned
 - 19. Mai 2022, 14:24:53
Erfolgt eine Einstellung als ROA iW. nach einem erfolgreich absolvierten Studium eigentlich auch als OFähnr analog zu §23 (4) SLV?
Meine laienhafte Interpretation von §48 (3) SLV lässt mich das vermuten, aber ich bin mir unsicher ob der Paragraph bei ROA iW Anwednung findet (dort geht es ja um "Aufsteiger").
Autor DeltaEcho
 - 13. Mai 2020, 13:40:46
Nur mal eine Zwischenfrage, in welcher TSK/MilOrg Bereich willst du denn dein ROA machen ?
Autor F_K
 - 13. Mai 2020, 10:31:10
Nachtrag:
Reminder an mich selber - genau lesen.

Du bist ja erfolgreich (neu) gemustert worden.

Ich würde an Deiner Stelle also ROA angehen, und wenns gefällt, einen Antrag auf Wechsel stellen - ggf. dann nach den 3 Jahren wiedereinstellen (sofern Bedarf vorhanden ist).
Autor F_K
 - 13. Mai 2020, 10:08:54
@ Ralf: Danke.

@ TE:

Dies bedeutet für Dich:

- Ein Wechsel während der aktiven Dienstzeit ROA SaZ in die OA TrDst Laufbahn ist wegen Deines Alters nicht vorgesehen - wird aber trotz dessen manchmal gemacht.
- Ein Wechsel als Leutnant (mit Ausscheiden nach 3 Jahren) ist aber zulässig und bei Bedarf kein Problem.

Ich sehe als Herausforderung die Tauglichkeit.
Autor Ralf
 - 13. Mai 2020, 09:34:40
Das sind ja auch Offiziere und keine Offizieranwärter. § 23 SLV schreibt explizit von Offizieranwärtern und der Einschränkung auf das Lebensalter.
Autor F_K
 - 13. Mai 2020, 08:37:45
Offtopic:

@ Ralf:

ROA bzw. ResOffze können aber als OffzTrD wiedereingestellt werden?
Oder ist das auch ein Laufbahnwechsel?

(Hintergrund: Ich kenne einige OTL d.R., die wiedereingestellt wurden - gefühlt waren die älter als 30 ...).

@ Muri:

Nunja, Untauglich steht ja nunmal in der Akte - hat sich diese NACHWEISSLICH geändert?
War es überhaupt eine Erkrankung, wo sich sowas nachweisen lässt?
Autor KlausP
 - 13. Mai 2020, 06:45:19
Zitat... Ich wurde damals (2009) bereits gemustert, jedoch aufgrund von medizinischen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern möchte, vom damaligen Arzt für wehruntauglich (T5) befunden. ...

Wurden Sie inzwischen erneut gemustert und mit mindestens D2 gemustert?