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Autor arha99
 - 25. Oktober 2020, 20:31:58
 ;D Offensichtlich
Autor ulli76
 - 25. Oktober 2020, 16:54:21
ähm nein. So funktioniert das nicht.
Autor arha99
 - 25. Oktober 2020, 16:20:24
Na ja. Mehr Standorte, mehr Arbeitsplätze, höhere Priorisierung bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten...? Kann natürlich auch genau anders herum sein.


Vielen Dank jedenfalls. Hat mich nur eben bei dem Gedanken an die Wohnraumsituation interessiert.
Autor KlausP
 - 25. Oktober 2020, 15:37:49
Washat denn nun die Größe einer Stadt mit der Unterkunftskapazität in einer Bundeswehrliegenschaft zu tun?
Autor arha99
 - 25. Oktober 2020, 15:17:33
Echt? Ich hätte gedacht, in den größeren Städten wäre das eher weniger ein Problem
Autor ulli76
 - 25. Oktober 2020, 15:01:45
An den Standorten mit BWK herrscht Unterkunftsmangel. Was man mit etwas Glück bekommen kann, ist ein Zimmer im Personalwohnheim.
Autor arha99
 - 25. Oktober 2020, 14:48:46
Okay, dankeschön  :)
Autor wolverine
 - 25. Oktober 2020, 14:34:59
Nicht zwingend. Man kann vom wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit werden. Entweder auf eigenen Antrag weil man das möchte. Aber auch auf dienstlichen Gründen, z. B. weil keine Unterkunft gestellt werden kann.
Also am besten vorher dort mit den Standortverantwortlichen oder dem eigenen Spieß abklären.
Autor arha99
 - 25. Oktober 2020, 14:29:06
Hallo,
ich habe nochmal eine andere Frage:

Soweit ich das richtig verstanden habe, haben Soldaten U25 die Möglichkeit zur Unterbringung in einer Kaserne, richtig? Gilt das nur für die Grundausbildung & Lehrgänge oder ganz generell?
Sprich, wenn ich z.B. als GuK in einem BW-Krankenhaus eingesetzt bin, besteht dann die Möglichkeit zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft in der jeweiligen Stadt?

Autor arha99
 - 14. Mai 2020, 12:24:13
Zitat von: Al Terego am 14. Mai 2020, 08:51:17
Alles schön und gut, Du musst aber auch bedenken, dass es später mit einem Wechsel in die Laufbahn der Offiziere eventuell nicht klappt, dann hängst Du fest.
Ich  verstehe. Vielen Dank
Autor Al Terego
 - 14. Mai 2020, 08:51:17
Zitat von: arha99 am 14. Mai 2020, 08:22:48Es geht gar nicht darum, dass ich nicht an eine der Bundeswehrunis möchte. Im Gegenteil, ich denke, das würde eine sehr schöne und interessante Zeit werden. Ich traue mir aber zu, berufsbegleitend zu studieren und sehe den Vorteil, praktische Erfahrung als GuK zu sammeln, möglicherweise bereits an einem Auslandseinsatz teilnehmen zu können, etc. Mich reizt hier einfach die Abwechslung.

Alles schön und gut, Du musst aber auch bedenken, dass es später mit einem Wechsel in die Laufbahn der Offiziere eventuell nicht klappt, dann hängst Du fest.
Besser direkt in die Laufbahn der Offiziere mit Studium bewerben, dann kannst Du für den Fall, dass Du keine Eignung zugesprochen erhältst, Dich immer noch anders entscheiden.
Autor arha99
 - 14. Mai 2020, 08:22:48
Guten Morgen,

@Wüstensand
Es geht gar nicht darum, dass ich nicht an eine der Bundeswehrunis möchte. Im Gegenteil, ich denke, das würde eine sehr schöne und interessante Zeit werden. Ich traue mir aber zu, berufsbegleitend zu studieren und sehe den Vorteil, praktische Erfahrung als GuK zu sammeln, möglicherweise bereits an einem Auslandseinsatz teilnehmen zu können, etc. Mich reizt hier einfach die Abwechslung.

Sehe aber selber, dass das recht verklausuliert erscheint und im Interview in Köln später schwer zu rechtfertigen ist.
Autor Wüstensand
 - 13. Mai 2020, 21:29:11
Warum willst du denn nicht an die BW Unis?
Autor KlausP
 - 13. Mai 2020, 20:35:04
Nein.
Autor arha99
 - 13. Mai 2020, 20:28:24
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2020, 20:21:40
Auch wenn es als Seiteneinsteiger (um mal wieder grundsätzlich zu werden: die Übernahme zum Offz nach §27 SLV ist eigentlich nicht möglich, sondern nur über dem Wege der Einstellung) nicht klappen sollte: Es hat zumindest den Vorteil, dass du nicht auf die geringe Quote "ohne Studium" anzurechnen wärst. Denn du bringst ja eins mit und kannst somit auf die ungleich größere Quote "mit Studium" angerechnet werden.

Okay, aber welchen Unterschied macht das konkret?
Wenn man zivil einen Bachelor, z.B. in Politikwissenschaften, macht und irgendeine truppendienstliche Verwendung in der Offizierslaufbahn anstrebt - muss man dann trotzdem nochmal an die Uni?