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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Joe H. am 14. Mai 2020, 11:07:04
Das Ausbildungsziel definiert sich wie folgt:
Der Einsatzersthelfer B verfügt über die Fähigkeit zur fachgerechten Durchführung der Ersten Hilfe im Grundbetrieb und zur erweiterten Durchführung begrenzter lebensrettender Sofortmaßnahmen nach Algorithmus im Rahmen der Notstandskompetenz im Einsatz einschließlich der Erstversorgung definierter traumatologischer Verletzungsmuster des Gefechtsfeldes im Rahmen der Selbst- und Kameradenhilfe.
Punkte der Ausbildung sind u. a.:
- Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen
- Entlastung des Brustraumes durch Nadelpunktion
- Anlegen eines peripheren intravenösen Zugangs, sowie intraossärem Zugangs
Unterschied zum EH-A ist hierbei vor allen Dingen der "Stressfaktor" bzw. die "drillmäßige" Ausbildung.