ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 19. Mai 2020, 19:01:10
Lieber Fw,
Eine witzige Umschreibung des BVerwG Urteiles - das in der Praxis noch anderes Recht und Sachzwänge zu berücksichtigen sind hat doch niemand bezweifelt.
Zitat von: F_K am 19. Mai 2020, 10:02:31
Soldat = soll ohne langes Denken alles tun ...
Zitat von: F_K am 19. Mai 2020, 10:02:31
Soldat = soll ohne langes Denken alles tun ...
Im Prinzip kann daher jeder Soldat überall (weltweit) in jeder Tätigkeit verwendet werden - was natürlich letztlich praktisch durch Sachzwänge begrenzt ist.
Warum man allerdings zusätzliche Lehrgänge "nicht möchte", erschließt sich mir nicht.
Zitat von: Ralf am 08. Januar 2019, 08:00:18
Und selbst wenn, urteilt das BVerwG da ganz eindeutig, auch wenn es manchen nicht passt:ZitatNach ständiger Rechtsprechung hat ein Soldat grundsätzlich keinen
Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung. Dies gilt auch für die Entscheidung
über die Ausbildung eines Soldaten.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Ausbildung handelt, die ihre Grundlage in den
laufbahnrechtlichen Vorschriften nach § 27 SG und der darauf beruhenden Soldatenlaufbahnverordnung
hat, oder ob es um eine verwendungsbezogene Ausbildung geht.