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Autor Al Terego
 - 19. Mai 2020, 22:22:09
Zitat von: ulli76 am 19. Mai 2020, 22:19:50
Äh, doch.

Dass erschüttert mich dann aber doch.
Autor ulli76
 - 19. Mai 2020, 22:19:50
Äh, doch.
Autor Al Terego
 - 19. Mai 2020, 22:03:33
... irgend etwas passt doch da nicht. So dämlich kann doch kein DV sein. SCNR
Autor DeltaEcho
 - 19. Mai 2020, 21:29:41
Schöne Schilderung, meiner Meinung nach sollte hier direkt Beschwerde geschrieben werden.

DV haben eine immense Verantwortung gegenüber unterstellten Soldaten. Das ein Vermerk nicht ankommt oder zu spät geschrieben wird kann passieren, aber das zwei verschiedene Vermerke geschrieben werden ist schon sehr ungewöhnlich.

Hier gehört ein DV durch seinen Vorgesetzten an seine Pflichten erinnert, dies wird aber nur bei einer Beschwerde passieren.

Autor HolyG
 - 19. Mai 2020, 19:47:22
Genau. Selber DV hat einen Beurteilungsvermerk für den selben Zeitraum erstellt. Dabei den Beurteilungszeitraum falsch angegeben (länger als ich eigentlich da war). Und auch inhaltlich komplett das Gegenteil von dem was beim ersten Mal geschrieben wurde.
Autor Ralf
 - 19. Mai 2020, 19:38:40
Da ist wohl einiges schief gelaufen. Selbe DV hat den Vermerk für den selben Zeitraum erstellt, so habe ich das verstanden.
Kooperativer Weg: den alten DV anrufen und ihn darauf hinweisen, dass es bereits einen eröffneten Vermerk gibt und ihn darauf hinweisen, wenn er diesen nicht zurück nimmt, du das mit einer Beschwerde anfechtest.
Unkooperativer Weg: das Gespräch weglassen und per Beschwerde den neuen Vermerk anfechten.
Hier ist ja dann etwas erstellt worden, was nicht mehr gefordert ist.
Autor HolyG
 - 19. Mai 2020, 19:32:53
Guten Abend,
Ich möchte kurz folgenden Sachverhalt schildern. Ich war knapp ein Jahr in einer Abteilung in einem BWK tätig. Habe mich dann aus persönlichen Gründen versetzen lassen. Habe von meinem Abteilungsleiter einen Beurteilungsvermerk bekommen, welcher in den Entwurf meiner aktuelle Beurteilung mit eingeflossen ist. Der Entwurf ist mir eröffnet worden. Die Abschließende Beurteilung ist noch nicht fertig und noch nicht eröffnet worden. Nun wurde mir ein erneuter Beurteilungsvermerk meiner alten Abteilung über den gleichen Zeitraum zur Eröffnung zugestellt. Nicht nur das dieser Inhaltlich voller Fehler ist (falscher Beurteilungszeitraum, falsche Tätigkeitsbeschreibung etc.) sondern auch Inhaltlich genau das Gegenteil vom ersten Beurteilungsvermerk ist. Im ersten steht das ich für meine Verwendung gut geeignet bin etc. und im zweiten steht drin konnte gar nichts und war dauernd überfordert.
Meine Frage ist sowas rechtens, einfach einen komplett gegenläufigen Beurteilungsvermerk zu schreiben über den selben Zeitraum, obwohl mir der erste schon eröffnet wurde? Und könnte dieser extrem schlechte Beurteilungsvermerk noch in meine Beurteilung aufgenommen werden, obwohl mir der Entwurf schon eröffnet wurde?