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Zitat von: Ralf am 22. Mai 2020, 07:05:19ZitatWenn man die Hintergründe dazu nicht verstanden hat - wie du offenbar - kann sich da aber schnell ein falsches Bild aufbauen.Wenn das der einzige Grund wäre, würde ich dir uneingeschränkt zustimmen. Die Präs'in der UniBw München hat das während des MINT-Symposiums 2019 an der UniBw HH durchaus vielschichtiger dargestellt. Eine persönliche Spitze hierzu habe ich nicht nötig.
Zitat von: LwPersFw am 22. Mai 2020, 09:58:45
Die Soldaten haben diese Vorgaben des Dienstherrn zu erfüllen.
Zitat von: Andi am 21. Mai 2020, 20:51:15
In meinem Fachbereich hatte ich gemäß SollOrg für die Ausbildung genau einen "Vollzeitausbilder" für 1000 Studierende: Meinen Org-Fw. Der ist der einzige, der für die ABC-Ausbildung und die Schießausbildung vorgesehen ist - und ansonsten gleichzeitig das S3-Geschäft führt - ebenfalls für 1000 Menschen. Und ob er insbesondere für die Schießausbildung überhaupt qualifiziert ist, geschweige denn die entsprechende Befähigung bereits hat wird natürlich bei der Dienstpostenbesetzung nicht geprüft. Dann gab es da noch 6 (ittlerweile immerhinGruppenleiter, die aber als Einzelkämpfer Disziplinarvorgesetzte von 150 - 200 stud OA/Offz sind. Dass die Studierenden heutzutage auf Grund erheblicher Defizite in Eigenständigkeit und Belastbarkeit mehr Dienstaufsicht brauchen beschäftigt diese Disziplinarvorgesetzten sowieso schon erheblich mehr, als früher.
Zitat von: justice005 am 18. April 2020, 09:32:30
Trotzdem möchte ich zu einem Beitrag etwas anmerken:ZitatNaja vielen würde es an der Uni gut tun, wenn sie sich darauf besinnen würden, dass es ihre Aufgabe ist, dass Studium zu schaffen. Also das ganze militärische erstmal hinten anstellen und zunächst einmal Student sind.
Das sehe ich komplett anders. Auch im Studium ist man in allererster Linie Soldat! Und das sollten die Studenten nicht vergessen. Es gibt genug Studenten, die meinen, für sie würden militärische Regeln nicht mehr gelten und sie könnten sich vor militärischen Ausbildungen drücken.
Es gab da mal einen Studenten, der fand sich wegen Gehorsamsverweigerung vor dem Truppendienstgericht wieder, weil er sich mit allen möglichen Tricks, Ausreden und Weigerungen vor der militärischen Ausbildung gedrückt hat (San-Ausbildung, IGF, Schießen und vieles mehr). Seine Einlassung, "das sei ja alles nicht so wichtig für einen Studenten" kam dabei gar nicht gut an. Im Urteil fanden sich deutliche Worte. Es gab ein saftiges Beförderungsverbot, und das tut einem Leutnant ziemlich weh. Damit kann man nicht nur höchstwahrscheinlich den Hauptmann innerhalb der Regelverpflichtungszeit vergessen, sondern auch jegliche BS-Ambitionen. Und das ist auch richtig so.
Zitat von: LwPersFw am 17. Mai 2020, 19:04:12
DAS fordert der Dienstherr:
"Das Studium an einer Universität der Bundeswehr (UniBw) ist regelmäßig integraler Bestandteil der Ausbildung der Offiziere des Truppendienstes.
Die studierenden Offiziere (studOffz), studierenden Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (studOA) haben die Pflicht,
ihr Studium so zu gestalten, dass sie das Regelstudienziel zum frühest möglichen Zeitpunkt, d.h. in der Regelstudienzeit erreichen."
An dieser Forderung hat der studierende Soldat sein Handeln auszurichten.
Egal an welcher Uni der Soldat studiert.
Wer dieser Vorgabe gerecht wird, kann - über die regelmäßig geforderten IGF/KLF-Leistungen hinaus - soviel "rödeln" wie er will ... wer dies aber nicht tut... macht definitiv etwas falsch... spätestens wenn dadurch der erfolgreiche Abschluss des Studiums gefährdet ist.
ZitatVerpflichtungen während des Studiums
Während des Studiums sind die KLF und Fremdsprachenkompetenz auch eigenverantwortlich zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern.
Dies schließt den regelmäßigen Nachweis der geforderten Leistungen in den IGF und zur KLF gemäß den Festlegungen in der AnTrA Nr. 10 ein, wie auch den Nachweis des aktuellen SLP.
ZitatWenn man die Hintergründe dazu nicht verstanden hat - wie du offenbar - kann sich da aber schnell ein falsches Bild aufbauen.Wenn das der einzige Grund wäre, würde ich dir uneingeschränkt zustimmen. Die Präs'in der UniBw München hat das während des MINT-Symposiums 2019 an der UniBw HH durchaus vielschichtiger dargestellt. Eine persönliche Spitze hierzu habe ich nicht nötig.
Zitat von: Ralf am 17. Mai 2020, 06:35:15
Wenn man sich die Bestrebungen der UniBw anschaut, den "militärischen Nachmittag" auch zu streichen, weiß man, in welche Richtung es geht.
Zitat von: tank1911 am 19. Mai 2020, 22:08:09
Es ist sicher kein Quatsch, dass der Erhalt und die Steigerung einer individuellen Grundfertigkeit nicht nur das Abprüfen derselben enthält.
Zitat
Und ihre Quote sieht auf dem Papier bestimmt prima aus. Da sind die BwUnis nur weit entfernt von.
Zitat von: tank1911 am 18. Mai 2020, 08:40:44
Nur darf man nicht vergessen, dass das Ablegen der Forderungen IGF nur das Ende des Prozesses darstellt. Die StudOA, Dienstgrad Fhj, Dienstzeit 15 Monate, müssen das alles auch regelmäßig üben. Die Vorgaben zur regelmäßigen Durchführung von wöchentlichem Sport, werden an den BwUni i.d.R. nicht umgesetzt bzw. kontrolliert. Das Schießen ist nicht mehr mal eben mit Pistole aus der Hüfte 5x auf Schützenscheibe, Soldaten die nicht regelmäßig üben, nur einmal im Jahr auf die StOSA fahren, bekommen da richtige Schwierigkeiten etc pp. Und dann kommt wieder die Frage der Konsequenz auf, mit der man an die Soldatinnen und Soldaten rantritt, die die Vorgaben nicht erfüllen.
Zitatdie vor Eintritt in die Bundeswehr erst eine Ausbildung absolviert haben oder bereits ein paar Jahre im Arbeitsleben standen