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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: K. Jumbo am 25. Mai 2020, 09:11:13
DAS SCHREIBEN KAM VOM BAPERSBW AUS KÖLN
AUS ANLASS IHRER ÜBERNAHME IN DAS DIENSTVERHÄLTNIS EINES SOLDATEN AUF ZEIT IN DIE BUNDESWEHR WIRD HIERMIT UKV NACH PAR 4 ABS 1 NR 1 BUKG I.V. M. PAR 3 ABS 3 BUKG ZUGESAGT DIE ZUSAGE WIRD JEDOCH ERST 3 JAHRE NACH DER ERNENNUNG ZUM SAZ WIRKSAM.
DIESE ZUSAGE DER UKV BEGRÜNDET DIE BESTÄTIGUNG UND BERÜCKSICHTIGUNG DER WOHNUNG NACH PAR 10 ABS 3 BUKG MIT DEM WIRKSAMWERDEN DER ERNENNUNG
UND IST IM PERSONALWIRTSCHAFTSSYSTEM INFOTYP 0006 ANSCHRIFTEN ZU ERFASSEN
Zitat von: K. Jumbo am 13. Mai 2020, 18:55:04
ich bin seit dem 01.01.2018 bei der Bundeswehr. Damals fing ich als FWD23 bei der Marine an. Ich hatte, da mir gesagt worden ist das FWDL kein TG erhalten können, und aus unwissenheit keine Anerkennung der Wohnung beantragt.
Zitat von: K. Jumbo am 13. Mai 2020, 18:55:04
Anfang 2019 wurde ich nach eigener Anstrengung Heimatnah 100KM entfernt zum Heer versetzt.
Habe mich dann kurzeitig in der Kaserne als Hauptwohnsitz gemeldet und nach wenigen Monaten
wieder eine Wohnung in der Heimat bezogen, dort gemeldet und der BW per Änderungantrag mit geteilt.
Mitte 2019 habe ich einen Antrag auf Statuswechsel zum Saz gestellt, mein PersFw sagte mir das mit diesem
Antrag eine Wohnungsanerkennung gemacht wird, und seperat nicht erfolgen muss.
Das ist korrekt. Und auf die Entfernung zur Dienststelle kommt es in diesem Fall auch nicht an. z.B. 400 km
Nach einen Monat im Status des Saz wurde ich aufgrund Dienstpostenmangels versetzt.
Der PersFw wies mich noch drauf hin, da es drei Tage vor den Weihnachtsurlaub war und nur eine vorläufiger Versetzungsankündigung ausgestellt werden konnte, ich bei erhalt der Entgültigen Versetzung vom PersFw der neuen Einheit am zukünftigen Standort, drauf achten soll das oben eine Anerkannte Wohnung genannt ist und nicht 'eine annerkannte Wohnung liegt nicht vor' stünde.
Auch korrekt.
Genau das stand aber auf der Versetzung die ich ende Januar 2020 erhalten habe.
Dieses habe ich sofort beanstandet.
Der neue PersFw, der jetzt DZE hat, hat keine wege eingeleitet um die Eintragung zu beheben.
Wie komme ich da jetzt weiter, habe eine Bescheinigung über die ausgesetzte UKV für 3Jahre erhalten.
Wo dran kann es liegen? Muss eine anerkennung der Wohnung seperat und nicht mit Ernennung zu Saz erfolgen?
Zitat... habe eine Bescheinigung über die ausgesetzte UKV für 3Jahre erhalten.