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Autor Fel25ix
 - 03. Juni 2020, 14:06:28
Ja so verstanden, vielen dank für die hilfreichen Antworten.
Autor Ralf
 - 03. Juni 2020, 13:57:55
Zitat von: Fel25ix am 03. Juni 2020, 13:28:50
Ich habe meine Laufbahnlehrgänge zum Tastfunker erst nach der ZAW.
DER Laufbahnlehrgang ist der Lehrgang mit der Laufbahnprüfung an der USLw, USH etc.
Der andere Lehrgang ist laufbahnrelevant, kann aber ggf. durch einen Fachlehrgang für eine andere Verwendung ersetzt werden.

ZitatWenn durchgefallen mehr als einmal in laufbahnrelevantem Lehrgang, dann Entlassung zum Festsetzungsdatum.
Verstanden?
Nein, nicht unbedingt, dazu hatte ich doch bereits etwas geschrieben!
ZitatGgf. wird man dann prüfen, ob eine andere Verwendung aufgrund des erlernten Zivilberufes erfolgen kann, wo auch immer dieser Dienstposten dann ist.
Autor dunstig
 - 03. Juni 2020, 13:43:29
Und wenn Vorsatz offensichtlich ist, werden auch Kosten für verwertbare Qualifikationen zurückgefordert.
Autor Andi8111
 - 03. Juni 2020, 13:38:30
Also, offenbar kommt das, was wir seitenweise ausführen nicht an:
Wenn durchgefallen mehr als einmal in laufbahnrelevantem Lehrgang, dann Entlassung zum Festsetzungsdatum.
Verstanden?
Autor Fel25ix
 - 03. Juni 2020, 13:28:50
Ich habe meine Laufbahnlehrgänge zum Tastfunker erst nach der ZAW.
Autor Ralf
 - 03. Juni 2020, 13:25:11
Der Laufbahnlehrgang findet vorher statt. Erst anschl. geht es auf die ZAW.
Zurückzuzahlen ist, wenn etwas vorsätzlich durch den Soldaten herbeigeführt wird. Ist es nur "das fehlende Licht im Oberstübchen" wäre nichts zurückzuzahlen. Ggf. wird man dann prüfen, ob eine andere Verwendung aufgrund des erlernten Zivilberufes erfolgen kann, wo auch immer dieser Dienstposten dann ist.
Autor Fel25ix
 - 03. Juni 2020, 13:19:38
Wenn dieser Fall Eintritt, zahlt man dann auch seine entstandenen ZAW Kosten zurück ?
Autor dunstig
 - 03. Juni 2020, 13:17:31
Haben doch Andi und Klaus bereits geschrieben...
Autor Fel25ix
 - 03. Juni 2020, 13:16:00
Nehmen wir mal an der Soldat X fällt durch seine Laufbahnlehrgänge 2x durch. Was passiert dann genau ?
Autor F_K
 - 03. Juni 2020, 11:47:24
Etwas offtopic:

... Es verwundert schon, was da manchmal noch als bestanden durchgeht - da hätten viele Lehrgangsteilnehmer eigentlich ein "Versagen" erkannt.

Bis auf wenige "Auswahllehrgänge" wie EK, Höllenwoche, EGB Auswahlverfahren oder so etwas bestehen eigentlich alle - mitmachen, mitgewinnen.
Autor dunstig
 - 03. Juni 2020, 11:07:22
Wie es bereits gesagt wurde, sind Lehrgänge der Bundeswehr darauf ausgelegt, dass jeder Teilnehmer sie bestehen kann.

Schafft es jemand im ersten Versuch nicht, ist das meistens schon ein Zeichen von Faulheit, mangelndem Interesse und Fleiß und ist eigentlich immer auf ein Eigenverschulden des Soldaten zurückzuführen. Denn der mit Abstand größte Teil schafft es schon im ersten Anlauf ohne größere Probleme.

Schafft man es dann trotz dessen immer noch nicht im zweiten Versuch, hat man es auch nicht verdient und ist wirklich selber Schuld. Und wenn man das hinbekommen hat, ist man in der Tat nicht geeignet für die gewählte Laufbahn. Das schafft man aber eigentlich auch nur, wenn man es wirklich mit Vorsatz darauf anlegt.

Aber mit ein bisschen Initiative und Interesse sind alle Lehrgänge so ausgelegt, dass man sie mehr oder weniger ohne Probleme bereits im ersten Anlauf schafft.
Autor Fel25ix
 - 03. Juni 2020, 11:01:01
Also wenn dieser Fall eintreten würde, wovon ich hoffe das er nicht Eintritt, wäre ich dann nach 4 J. raus und würde dann noch 1 Jahr BFD o.ä. erhalten? Muss ich die Kosten für die ZAW nicht zurückzahlen ? EloKa bzw. Tastfunk war schon immer ein Bereich der sehr mein Interesse geweckt hat und es wäre schade wenn ich durch die Lehrgänge fallen würde und dann einfach raus wäre.
Autor KlausP
 - 03. Juni 2020, 08:02:40
Genau für solche Fälle gibt es ja die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit.
Autor Andi8111
 - 03. Juni 2020, 00:16:42
Dann scheidet der Soldat mit Ablauf der Festsetzung aus. Was danach kommt, interessiert die Bundeswehr nicht. Es stehen Übergangsbeihilfe/Gebührnisse nach SVG zu. Thats it.
Autor Fel25ix
 - 02. Juni 2020, 22:59:30
Natürlich kann man das schaffen, ich frage mich aber nur, wenn dieser Fall X eintreten würde, was dann mit dem entsprechenden Soldaten passieren würde. Wenn er für 4 Jahre festgesetzt ist, endet seine Dienstzeit dann ? Was passiert danach ?