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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: RopsonPonte am 09. Juni 2020, 23:37:34
Was hat das BwDLZ damit zu tun? Ich dachte, dass die Abrechnungen nur noch über die jeweilige Abrechnungsstelle des Travelmanagement laufen?
Zitat"In den Fällen, in denen Sie täglich pendeln, Ihnen dies aber nicht zuzumuten ist, wird der sich ergebende Gesamtbetrag
nur bis zur Höhe des für denselben Zeitraum zustehenden Trennungsgeldanspruchs nach §§ 3 und 4 TGV gewährt, der beim
Verbleiben am Dienstort entstanden wäre. Als Trennungsübernachtungsgeld wird in diesem Vergleich für die Dauer des
Trennungsreisegeldzeitraums maximal das pauschale Übernachtungsgeld nach § 7 Abs. 1 BRKG (20,00 Euro) und
danach maximal 75 Prozent des Übernachtungsgeldes nach § 7 Abs. 1 BRKG (15,00 Euro) täglich berücksichtigt."
Quelle: BVA
ZitatGibt es eine Frist, die ich einhalten muss, damit die neue Wohnung als Grundlage (Entscheidung UKV) für die Versetzung zum 01.10.2021 herangezogen wird? Oder ist es vollkommen ausreichend, wenn die neue Wohnung bei Erstellung der Vororientierung anerkannt ist?
ZitatSpricht etwas dagegen, unter Beibehaltung der aktuellen Wohnung von §6 nach §3 zu wechseln und eine Unterkunft am Dienstort anzumieten und erst im Anschluss den Umzug durchzuführen?
ZitatAufgrund der besonderen Fallkonstellation bekam ich die Antwort, dass dies prinzipiell möglich sei, jedoch einer Überprüfung womöglich nicht standhalten würde