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Autor Al Terego
 - 13. Juni 2020, 10:36:47
Zitat von: JensMP79 am 12. Juni 2020, 15:21:16
Ich helfe dir und hebe den wichtigen Textteil aus der Fragestellung hervor ;-)

ZitatUm Sonderurlaub zu bekommen, muß es ja einen konkreten Anlass geben. Nehmen wir als Beispiel mal einen Todesfall eines Elternteils. Dafür gäbe es ja bis zu 2 Tagen SU. Meiner Meinung nach ist es nicht statthaft, diesen "Anspruch" aufzusparen und erst Wochen später zu nehmen.

Und jetzt kannst du denken was du willst. Das Thema kann gerne geschlossen werden. Ich habe eine brauchbare Antwort bekommen. Danke.

Dann schreibe ich auch noch meinen Abschluss hinzu. Gerade in der derzeitigen Situation ist Wochen später kein Argument für das ablehnen eines Sonderurlaubs. Stichwort: Urnenbeisetzung

Wie bereits von einigen anderen geschrieben wurde, ist es also immer eine Entscheidung auf den konkreten Fall bezogen. Wenn Du also schon auf einen konkreten Fall hin einen Rat einforderst, dann aber bitte auch von vornherein alle Fakten auf den Tisch.
Autor tank1911
 - 12. Juni 2020, 15:53:39
Ich gewähre Sonderurlaub mit dem Anhalt SUV respektive der zivilen SurlV, bzw. gem A-1420/12 Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung, bei persönlichen Anlässen meistens erst im Nachhinein bzw. nach Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses. Bis dahin wird ansonsten Erholungsurlaub gewährt. Ich kann ja z.B. für die Niederkunft der Frau keinen Sonderurlaub gewähren, wenn ich nicht weiß wann und ob die Geburt tatsächlich stattfindet. Selbiges gilt z.B. für Kinderkrankenscheine. Nachträglich vorzeigen, dann EU in SU wandeln. Ob das in dem Sinne der Reihenfolge alles "sauber" ist, erachte ich als nachrangig. Den Soldaten ist geholfen und der Anspruch ist gewahrt.

Wenn ein zeitlicher Zusammenhang bestehen sollte(z.B. Blutspende, Einsatz), dann befehle ich dessen Abbau, es sei denn, dem stehen triftige Gründe entgegen. Hier gilt m.M.n., dass der Gesetzgeber nicht von zeitlichen Zusammenhängen sprechen kann, die Verantwortung dazu aber dem Urlaubnehmer überlässt. Auch hier kann ich bisher keine dem entgegenstehenden Meinung von Soldatinnen oder Soldaten vernehmen.

ZitatAlso : mit gesundem und fürsorglichen Menschenverstand entscheiden  ;)

Wie LwPersFw schon sagt, Sonderurlaub, dem Namen nach, ist immer eine Einzelfallentscheidung, die einer Problematik Abhilfe leisten soll, aber nicht zwangsläufig zu Lasten des Dienstherrn.
Autor JensMP79
 - 12. Juni 2020, 15:21:16
Zitat von: Al Terego am 12. Juni 2020, 15:11:02
Tja, wenn die notwendigen Details nicht aufgeführt werden, wird es halt schwierig. Ehrliche Suche nach Rat und Hilfe sieht anders aus.

Ich helfe dir und hebe den wichtigen Textteil aus der Fragestellung hervor ;-)

ZitatUm Sonderurlaub zu bekommen, muß es ja einen konkreten Anlass geben. Nehmen wir als Beispiel mal einen Todesfall eines Elternteils. Dafür gäbe es ja bis zu 2 Tagen SU. Meiner Meinung nach ist es nicht statthaft, diesen "Anspruch" aufzusparen und erst Wochen später zu nehmen.

Und jetzt kannst du denken was du willst. Das Thema kann gerne geschlossen werden. Ich habe eine brauchbare Antwort bekommen. Danke.
Autor Al Terego
 - 12. Juni 2020, 15:11:02
Tja, wenn die notwendigen Details nicht aufgeführt werden, wird es halt schwierig. Ehrliche Suche nach Rat und Hilfe sieht anders aus.
Autor JensMP79
 - 12. Juni 2020, 15:06:55
Zitat von: Al Terego am 12. Juni 2020, 14:58:22
Zitat von: JensMP79 am 12. Juni 2020, 14:54:11Wenn auf Nachfrage die Begründung wie folgt ist: "Naja, damals war Corona frei und jetzt kann ich die Tage gut gebrauchen um meinen EU zu sparen", lieber @Al Terego, dann gebe ich dem Soldaten eben nicht den Urlaub und gut is. ;-)

Schön wie schnell noch ,,Details" nachgeschoben werden ...  8)

Schön, wie schnell ohne Detailwissen "gefeuert" wird. Sachlich sieht anders aus.  8)
Autor Al Terego
 - 12. Juni 2020, 14:58:22
Zitat von: JensMP79 am 12. Juni 2020, 14:54:11Wenn auf Nachfrage die Begründung wie folgt ist: "Naja, damals war Corona frei und jetzt kann ich die Tage gut gebrauchen um meinen EU zu sparen", lieber @Al Terego, dann gebe ich dem Soldaten eben nicht den Urlaub und gut is. ;-)

Schön wie schnell noch ,,Details" nachgeschoben werden ...  8)
Autor JensMP79
 - 12. Juni 2020, 14:54:11
ZitatAlso : mit gesundem und fürsorglichen Menschenverstand entscheiden  ;)

Sehr gut. Danke

Wenn auf Nachfrage die Begründung wie folgt ist: "Naja, damals war Corona frei und jetzt kann ich die Tage gut gebrauchen um meinen EU zu sparen", lieber @Al Terego, dann gebe ich dem Soldaten eben nicht den Urlaub und gut is. ;-)
Autor BulleMölders
 - 12. Juni 2020, 14:53:02
Sonderurlaub, gerade aufgrund eines Todesfalls, wird doch mit Angabe der Tage an dem der SU genommen wird beantragt.
Und die Genehmigung erfolgt doch genau für diese Tage.
Wie soll man den da was Aufsparen?
Autor LwPersFw
 - 12. Juni 2020, 14:51:12
Dazu kann und soll es keine einheitliche Festlegung geben.
Denn es sollen die Verhältnisse des Einzelfalls zu Grunde gelegt werden. Bsp. Geburt ohne vs mit Komplikationen

Grundsätzlich für den Sonderurlaub ist, dass er im Zusammenhang mit einem dringenden Anlass gewährt wird.

Viele Gerichte verlangen deswegen einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Sonderurlaub und Anlass.

Bsp
Landesarbeitsgericht Köln: Urteil vom 28.04.2011 – 6 Sa 91/11

"Ein tariflicher Sonderurlaub "bei Niederkunft der Ehefrau" muss nicht am Tag der Geburt des Kindes genommen werden,
sondern kann anlassbezogen auch zu einem späteren Zeitpunkt beansprucht werden."

Oder anders ausgedrückt: Der Zeitpunkt des SU muss noch mit der Grund des SU im Zusammenhang stehen.

Die Rechtsprechung dazu ist aber nicht einheitlich.

Also : mit gesundem und fürsorglichen Menschenverstand entscheiden  ;)
Autor Al Terego
 - 12. Juni 2020, 14:43:55
Warum willst Du denn in so einem Tag darum feilschen, wann der SU genau genommen wird? Wer sagt Dir denn, wann der Soldat den Urlaub genau benötigt? Aussegnung, Beisetzung, Feuerbestattung, Urnenbestattung, Behördengänge, um den verbliebenen Elternteil kümmern, usw.

Da gibt es so viele Besonderheiten und Umstände. Gib dem Soldaten den Urlaub und gut is.
Autor JensMP79
 - 12. Juni 2020, 14:23:14
Hallo

Ich glaube mich zu erinnern, das dieses Thema schon mal hier behandelt wurde. Bin mir aber nicht mehr ganz sicher und die Suche brachte mich nicht weiter.

Um Sonderurlaub zu bekommen, muß es ja einen konkreten Anlass geben. Nehmen wir als Beispiel mal einen Todesfall eines Elternteils. Dafür gäbe es ja bis zu 2 Tagen SU. Meiner Meinung nach ist es nicht statthaft, diesen "Anspruch" aufzusparen und erst Wochen später zu nehmen.

Also sollte zwischen dem Anlass und der Beantragung und Gewährung von Sonderurlaub einen zeitlichen Zusammenhang geben. So konkret ist es in der betreffenden Regelung m.W.n. nicht beschrieben, glaube mich aber zu erinnern, das es mal ein Schreiben dazu gab.

Vielleicht kann mir jemand helfen und eine Quelle benennen. Danke.