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Zitat von: BSG1966 am 22. Juni 2020, 17:54:39Die Frage ist ja immer, ob auch ein DP bereit steht. Denn als FWDL kann ich auch auf DPäK eingesetzt werden, da brauche ich grds. keinen DP.
Jetzt mal nur aus Interesse an der Parapgraphengeschichte - wenn das stimmt dass in seiner Stammeinheit nur FWD und nicht SaZ Msch geht - könnte er sich dann zum FWD einstellen lassen und anschließend Antrag auf SaZ4 stellen und ggf auf demselben DP verbleiben?
Zitat von: BSG1966 am 22. Juni 2020, 17:54:39
Jetzt mal nur aus Interesse an der Parapgraphengeschichte - wenn das stimmt dass in seiner Stammeinheit nur FWD und nicht SaZ Msch geht - könnte er sich dann zum FWD einstellen lassen und anschließend Antrag auf SaZ4 stellen und ggf auf demselben DP verbleiben?
Zitat von: Hanc_Ock am 22. Juni 2020, 12:05:08
Habe jetzt tatsächlich jemanden bei der Bundeswehr erreicht, der sich zu diesem Thema auskennt.
1. Beförderung ist nur bis zum Dienstgrad HG möglich
2. dem entsprechend gibt es auch nur den maximalen Wehrsold von 1900 €
3. in meinem Beispiel werde ich dann mit Ernennung zum SAZ auch zum SG befördert
4. man kann so oft wie man möchte einen Freiwilligen Wehrdienst von bis zu 23 Monaten machen, nur muss dazwischen eine Pause von beispielsweise einen Monat sein.
5.wichtiger Unterschied! wer bspw. FWDL 7 macht, kann nur bis FWDL 23 verlängern und nicht um 23 Monate, aber wenn er ausscheidet kann er sich bei einer neuen Bewerbung als FWDL 23 einstellen lassen.
Ich danke nochmal allen für die schnellen und hilfreichen Antworten.
LG Max
Zitat von: F_K am 22. Juni 2020, 11:05:27
Ratschlag:
Ggf. prüfen, ob eine RDL (Reservedienstleistung) nicht sinnvoller wäre - dort dann auch Beförderung zum StGefr und ggf. "mehr Geld".
Ggf. verhindert der Dienstgrad StGefr dann eine Wiedereinstelung als FWD.