Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor H00digan
 - 24. Juni 2020, 21:05:52
Also ist es doch sinnvoll eher das Verhältnis ruhen zu lassen bis die Fwdl evtl in eine SaZ Laufbahn übergeht wo denn das Arbeitsverhältnis sowieso gekündigt wird?! Wie sieht es mit einem 400€ Job aus den ich ebenfalls noch habe
Autor dunstig
 - 24. Juni 2020, 20:43:34
Klar kannst du kündigen. Ist dann halt dämlich. Was passiert denn, wenn du nach 6 Wochen mit 20kg Ausrüstung auf dem Rücken beim Marsch im Gelände blöd stolperst und deswegen dienstunfähig wirst?

Dann wird die Bundeswehr sich entlassen und du bist arbeitslos, da du dein altes Arbeitsverhältnis unnötig gekündigt hast.
Autor KlausP
 - 24. Juni 2020, 20:31:17
Können schon, das ist ja Ihre Entscheidung. Aber was ist, wenn Sie nach ein paar Tagen/Wochen/Monaten Ihren Widerruf ziehen oder Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden? Ihr AG muss gem. ArbPlSchG Sie ohne Ihre Kündigung weiter beschäftigen, zumindest so lange, bis Sie was Anderes gefunden haben. Wenn Sie kündigen, ist dieser Schutz futsch.
Autor H00digan
 - 24. Juni 2020, 20:22:50
Ich hatte auch vor danach auf den SaZ zu gehen! Also bleibt während meiner Fwdl Zeit das arbeitsverhältnis bestehen und ruht nur?!
Kann ich aber meinerseits trotzdem kündigen?
Autor Ralf
 - 24. Juni 2020, 20:20:10
RTF Arbeitsplatzschutzgesetz!  ::)
Autor KlausP
 - 24. Juni 2020, 20:03:27
Zitat... Sie meinte wenn ich denn da bleibe kündigt die Bundeswehr beim Arbeitgeber! ...

Wenn Sie dableiben - das liest sich ganz anders. Wenn Sie SaZ werden und Ihre Dienstzeit durch die Bundeswehr auf mehr als 2 Jahre festgesetzt wird teilt das die Bundeswehr (konkret Ihre Einheit) das dem AG mit. Damit enden Ihr Kündigungsschutz gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz und Ihr Beschäftigungsverhältnis 
Autor dunstig
 - 24. Juni 2020, 19:32:02
Das Stichwort zum Arbeitsplatzschutzgesetz wurde dir doch mehrfach gegeben. Einfach mal Google anwerfen und einen Blick rein werfen ;)
Autor H00digan
 - 24. Juni 2020, 19:29:22
Aber ich möchte ja aus meinem Beruf weg deswegen wollte ich kündigen! In keinem Falle kündigen?
Sie meinte wenn ich denn da bleibe kündigt die Bundeswehr beim Arbeitgeber!
Also ich verstehe das irgendwie nicht!
Autor KlausP
 - 24. Juni 2020, 16:48:09
Zitat... Ist das so korrekt?  ...

Der erste Teil der Aussage ist richtig, der zweite nicht. Die Bundeswehr kündigt Ihr Arbeitsverhältnis definitiv nicht, weil Sie als FWDL den Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes unterliegen. Und genau deshalb sollen auch Sie selbst nicht kündigen. Das wird aber erst aktuell, wenn Sie die ,,Aufforderung zum Dienstantritt" Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Was die Dame mit ,,Wehrübung" meint ist mir unverständlich, zumal das schon seit Längerem ,,Reservedienstleistung" (RDL) heißt. Als gedienter Reservist könnten Sie die zwar auch machen, aber die dauert keinesfalls 23 Monate.
Autor Ralf
 - 24. Juni 2020, 16:38:26
Nein, siehe Arbeitsplatzschutzgesetz, nicht kündigen, die Arbeitsstelle bleibt weiter erhalten.

Das mit der Wehrübung hättest du sie fragen sollen. Es ist eher ein Wehrdienst, den macht.
Autor H00digan
 - 24. Juni 2020, 16:22:13
Hallo Leute,

Ich habe heute ein Gespräch gehabt mit dem Bewerbungsteam der Bundeswehr im Karrierecenter!
Ich bin zum 01.10.2020 eingeteilt und freue mich schon drauf!
Ich wollte meinen Job kündigen aber die nette Dame am Telefon meinte bloß nicht da dies die Bundeswehr für mich erledigen wird! Ist das so korrekt?
Des weitern hat sie irgendwas von einer wehrübung gesagt! Davon höre ich zum ersten Mal! Komme ich nicht gleich in den Standort wo ich zugeteilt bin? Kurz noch was ich mache keine Grundausbildung da ich diese schon einmal absolviert habe im Grundwehrdienst.