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Autor Andi
 - 22. September 2006, 21:36:58
Die Antwort findet man im §55 WaffG. Die Waffe bleibt aber in jedem Fall in Bezitz des Dienstherren.

Gruß Andi
Autor gecon
 - 21. September 2006, 10:53:18
Da der MAD ja der Geheimdienst der Bundeswehr ist, wirst du weder hier und noch sonst wo Info´s darüber finden.

Zum Thema G36 -

Es gibt die Zivile Version das HK SL8, welches durch gewisses Zubehör bis auf Kleinigkeiten mit dem G36 identisch sein kann. Ausnahmen sind das das SL8 nur Einzelfeuer ermöglicht und einen anderen Magazinschacht hat.

Um ein SL8 zu besitzen brauchst du eine entsprechende Waffenbesitzkarte und jede Menge Kleingeld.

gecon
Autor assamit2
 - 21. September 2006, 00:18:29
das g36 fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz; Privatbesitz ist eigentlich verboten, weitere infos:
http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/index.html
Autor GastKlaus
 - 20. September 2006, 23:07:57
hallo!
könnt ihr mir sagen, welche waffen die mitarbeiter vom MAD bei sich tragen dürfen, wenn sie noch im arbeitsverhältnis stehen? oder ist der besitz von waffen in seinen privaten 4 wänden oder auch woanders gar nicht erlaubt?
gibt es irgendwelche sonderregelungen, unter denen ein waffenbesitz einer g36K legal ist?

vielen dank schon mal!