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Autor Ralf
 - 14. Juli 2020, 19:13:57
ZitatIst das eine gerechtfertigte Vorgehensweise oder hat jemand anderes eine bessere Idee?
Denk doch mal selbst darüber nach: Krankschreiben ist, wenn man krank ist.
Mobbing-Straftat-Rechtsanwalt.
Autor Jayrome6
 - 14. Juli 2020, 18:13:21
Hi, dachte packe mein Anliegen hier rein um kein weiteres Thema darüber zu eröffnen. Mein alter AG versucht mich aufgrund des Kündigungsschutzes rauszumobben, so das ich eben selbstständig ordentlich kündige. Habe mir jetzt, auch wenn es nicht gerade gut gesehen wird überlegt, die restliche mich vom Arzt krankschreiben zu lassen. Ist das eine gerechtfertigte Vorgehensweise oder hat jemand anderes eine bessere Idee?
Autor KlausP
 - 10. Juli 2020, 20:10:22
Was haben Sie eigentlich nicht verstanden?

Die Bw interessieren Ihre Krankheitstage bei Ihrem AG überhaupt nicht. Beim Musterungsarzt (und bei niemandem sonst im Karrierecenter) sind Sie verpflichtet, alle Erkrankungen, die dort abgefragt werden und die sich auf Ihre Dienstfähigkeit auswirken könnten, wahrheitsgemäß anzugeben.
Autor Bernd L.
 - 10. Juli 2020, 20:04:22
Ist eventuell etwas von der Frage abgeschweift.
Das waren nur Beispiele.
Ich frage dann mal so:
Ich arbeite bei einer Firma aktuell angenommen in dieser Firma habe ich warum auch immer sagen wir 25 Fehltage also krank,wegen was auch immer.
Kann das nur allein wegen den Fehltagen ein Grund sein das man nicht angenommen wird?
Sagen wir mal ein zwei Wochen wegen Fieber ( denken wir vor corona) und sagen wir zwei Wochen hat sich wegen dem Kind krank schreiben lassen.
Autor maniel
 - 10. Juli 2020, 20:04:04
Zitat von: Andi8111 am 10. Juli 2020, 19:34:26
Das sehe ich ein kleines bisschen anders... aber wen interessiert schon meine weitreichende Erfahrung als Musterungsarzt^^

Je nachdem, wie und warum diese Diagnose vergeben wurde, kann es durchaus Probleme geben.

Nach der Definition ist bereits ein einmonatiger Liebeskummer nach Trennung oder der Schock nach dem Tod eines Angehörigen eine ,,Anpassungsstörung", aus dessen Anlass sich der/die Betroffene bspw krankmeldet (so wie @ulli und Ich es bei dem TE annehmen.)

Aus dieser Diagnose allein eine Dienstunfähigkeit abzuleiten, ist medizinisch nicht tragfähig und würde kein gewissenhafter FA tun.


Ich stimme aber Ihnen aber insoweit zu, als dass unter diesem Code neben der Masse an belanglosen Erkrankungen auch schwerwiegendere Krankheitsmuster vermengt werden, was das Bild der Anpassungsstörung so unpräzise und in Fachkreisen auch durchaus kritikbelastet macht, und bei denen sicherlich eine unmittelbare Dienstfähigkeit überprüft werden sollte (wenngleich nicht ,,langfristig").

Wesentlicher Charakter einer Anpassungsstörung ist definitionsgemäß auch, dass diese in den nächsten Wochen ausheilt - im Gegensatz zu unbehandelten schwereren Krankheitsbildern.

Bei jungen Menschen mit einer ,,Anpassungsstörung" allein daraus nach spät. ein paar Jahren eine Dienstunfähigkeit abzuleiten ist in der absoluten Mehrzahl der Fälle lächerlich und bei einer Verbeamtung nach Urteil BVerwG 2013 sogar rechtswidrig.



Autor Andi8111
 - 10. Juli 2020, 19:34:26
Das sehe ich ein kleines bisschen anders... aber wen interessiert schon meine weitreichende Erfahrung als Musterungsarzt^^

Je nachdem, wie und warum diese Diagnose vergeben wurde, kann es durchaus Probleme geben.
Autor maniel
 - 10. Juli 2020, 19:10:45
Zitat von: ulli76 am 10. Juli 2020, 17:50:15
Und "Anpassungsstörung"- die gerne bei Mobbing vergeben wird macht als F-Diagnose gerne langfristige Probleme.

Eine F43.2 ,,Anpassungsstörung" ist eine ubiquitär vergebene Nonsensdiagnose, die - sofern sie ohne Therapie / stat. Aufenthalt/ medikamentöse Behandlung erfolgte - spätestens nach einem sehr überschaubaren Zeitraum überhaupt KEINE Probleme macht, weder bei der Bundeswehr noch bei einer Verbeamtung.


Autor ulli76
 - 10. Juli 2020, 17:50:15
Ist in dem Fall aber auch egal- mehrere Wochen AU sind durchaus schon meldepflichtige Gesundheitsänderungen. Und "Anpassungsstörung"- die gerne bei Mobbing vergeben wird macht als F-Diagnose gerne langfristige Probleme.
Autor ulli76
 - 10. Juli 2020, 17:48:41
Und nach Schlaganfall mit Halbseitenlähmung hängt es auch nicht unbedingt an den 6 Wochen. sondern daran, dass eine Wiedereingliederung unmöglich ist.

Ohne BEM-Verfahren werden krankheitsbedingte Kündigungen übrigens gerne wieder kassiert.

Auch erlebt- Arbeitnehmer war bereits ausgesteuert, aber noch nicht gekündigt.
Autor Thomi35
 - 10. Juli 2020, 17:32:03
... aber dann doch normalerweise nicht betriebsbedingt, sondern personenbedingt.
Autor Andi8111
 - 10. Juli 2020, 15:56:38
Äh doch. Tausendfach erlebt als Gutachter vor Sozialgerichten, Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten in 12 von 16 Bundesländern. Und oft höchstrichterlich bestätigt. Tenor: ,,Ist mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht in dem Maße zu rechnen, in dem eine volle Wiederaufnahme der versicherten Tätigkeit möglich wäre und ist dem Arbeitgeber eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz wegen unzumutbarer Härte nicht möglich, ist eine betriebsbedingte Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Fristen möglich" Bumms!
Aus einem Urteil von vor drei Wochen vorm Arbeitsgericht K*. Dies betrifft natürlich nur nicht-BG Fälle. Bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen ist das natürlich nicht ohne weiteres möglich. Und in Fällen des SVG und BVG nicht. Aber jeder, der wegen einer schweren Erkrankung (zB. ein Schlaganfall mit Halbseitenlähmung) nicht mehr arbeiten kann, darf rechtmäßig gekündigt werden.
Autor wolverine
 - 10. Juli 2020, 15:44:35
Zitat von: Andi8111 am 10. Juli 2020, 15:13:48
Jeder normal tickende Arbeitgeber zahlt für 6 Wochen die Lohnfortzahlung und kündigt dann betriebsbedingt....
Äh, Nein ... :o
Autor KlausP
 - 10. Juli 2020, 15:39:45
Zitat... Also bei dienstantritt muss ich jede Krankmeldung inhaltlich angeben? ...

Das hab ich doch gar nicht geschrieben.
Autor Bernd.L
 - 10. Juli 2020, 15:34:57
Also bei dienstantritt muss ich jede Krankmeldung inhaltlich angeben?
Es geht da wohl eher um Dinge die nicht auskurieren oder nachträglich beeinträchtigen.

Autor Ralf
 - 10. Juli 2020, 15:30:39
Also entweder man ist krank und wird krank geschrieben oder eben nicht. Alles andere wäre ja schon von der Grundeinstellung her fragwürdig.