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Autor F_K
 - 16. Juli 2020, 16:49:44
Der AG ist umgehend über die RDL zu informieren - das ist gesetzliche Vorgabe.

Es gibt auch zivile AG, die das Gehalt weiterzahlen, und dann entfallen gewisse USG Leistungen - Angaben haben Wahrheitsgehalt zu erfolgen.
Autor JohnDoe
 - 16. Juli 2020, 16:02:23
Hallo @LwPersFw,
meine letzte Wehrübung liegt lange zurück und auch ich stehe vor einer RDL.
Leider hilft mir ihre Antwort daher nur bedingt weiter.

Ich bin auf die Übersicht "Bezügebeispiele für den Reservistendienst" gestoßen, erfahre jedoch auch nicht viel mehr.

Bisher habe ich gelesen, dass man ein Wahlrecht bekommt, ob man die "Erstattung des Nettoverdienstausfalls" (AG = privater Sektor) oder ob man die "Mindestleistung" + "Reservistendienstleistungsprämie" + ggf. "Verpflichtungszuschlag" bekommt. // Günstigkeitsprüfung

Frage 1: Ist das so korrekt?
Wenn ja, warum gibt es im Dokument "Antrag auf Leistungen für Reservistendienst Leistende nach den §§ 5 bis 9, 14 und 19 Unterhaltssicherungsgesetz (USG)" die Frage, "Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer nicht öffentlicher Dienst mit Weiterzahlung Arbeitsentgelt" und "...ohne..."?

Frage 2. Muss ich meinen AG informieren, dass ich eine RDL durchführe oder kann ich die RDL in meiner Freizeit (Abbau Urlaub und / oder Überstunden) ohne Informationsweitergabe durchführen?

Danke
Autor LwPersFw
 - 01. Juli 2020, 17:18:06
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67731.0.html
Autor ChrisM87
 - 01. Juli 2020, 16:15:27
Servus!

Nun ist es soweit und ich werde demnächst meine erste Wehrübung in meinem alten BTL ableisten.

Kurz zu mir:
33 Jahre jung, tätig im Rettungsdienst (nicht öffentlich)

Da ich aber weder beim Karriere Center Hannover noch anderswo jemand zuverlässig erreichen kann, dachte ich mir das mir hier vielleicht jemand helfen kann.

Wie gestaltet sich das mit meinem Lohn und eventuell einer Ausgleichszahlung für meinen Arbeitgeber?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.