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Zitat von: LwPersFw am 27. Juli 2020, 08:06:16ZitatIst es eine WdB? Formal ja. Ist sie entschädigungsfähig? NeinDazu habe ich mich doch klar geäußert. Es geht nicht primär um die Frage, ob ein Entschädigungsfähigkeit (in Geld) vorliegt.
Sondern primär darum, ob überhaupt eine WDB vorliegt. Und das können weder Sie noch ich hier abschließend bewerten.
ZitatIst es eine WdB? Formal ja. Ist sie entschädigungsfähig? Nein
ZitatWDB ja, Entschädigung nein
Zitat von: ulli76 am 26. Juli 2020, 20:32:47
Im Zweifel müssen das die Gutachter auseinanderklabustern.
Eine übersehene Alterssichtigkeit ist keine WDB. 1. merkt das der Patient selber und 2. entsteht durch das Übersehen
kein Gesundheitsschaden.
Zitat von: Andi8111 am 24. Juli 2020, 08:04:21
Ich sag ja auch nicht, dass es keine WDB ist. Ich sage nur, dass es nicht zu einer entschädigungsfähigen MDE kommt.
Zitat von: Andi8111 am 22. Juli 2020, 17:26:56
Dies liegt hier nicht vor!
Zitatschon eine Fehlerziffer 5 gewesen und mein damaliger Truppenarzt hätte ein Verfahren einleiten müssen.Deswegen muss doch nicht zwangsläufig ein DU-Verfahren eingeleitet werden.