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Zitat von: SU Meyer am 28. April 2024, 13:27:54
Das bedeutet sollte ich 2300 Übergangsgebürnisse und 2980 Reservistengehalt bekommen,
So werden mir 5280€ überwiesen? Das wäre doch etwas viel oder?
Bitte mal um eine Rückmeldung
MkG
SU Meyer
Zitat von: KlausP am 01. August 2020, 08:27:00
Nein - oder das wäre neu. Lediglich bei BS war das mal so, dass die keine direkt an die Zurruhesetzung anschließende RDL (früher: WÜb) ableisten durften. Auch da gab es aber keine festgeschriebene Sperrfrist.