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Autor BSG1966
 - 08. August 2020, 12:59:41
Ich würde es halt nie ohne Absprache machen.
Autor Eisensoldat
 - 05. August 2020, 14:08:05
Richtig, in dem formlosen Antrag sollte drinstehen, warum, wie weit der Umweg ist (wenn vorhanden) und ob es eine Garage gibt.
Autor FoxtrotUniform
 - 04. August 2020, 19:43:24
Kürzlich hatte bei uns jemand beim BwDLZ diesbezüglich nachgefragt und die Antwort erhalten, dass dieses Verfahren voraussetzen würde, einen Garagenstellplatz / umfriedeten Stellplatz vorweisen zu können.

Da dies der Fall war, stellte keiner das Verfahren in Frage.
Autor Eisensoldat
 - 04. August 2020, 17:24:17
Bei uns in der Dienststelle frage ich formlos per LoNo den Chef, der antwortet dann ebenso formlos, dass es ok ist, und los geht's.
Autor Pericranium
 - 04. August 2020, 15:39:46
Ich sehe das auch nicht als problematisch an. Habe das damals sogar als FWDL dürfen.
Autor Tommie
 - 04. August 2020, 15:22:07
Sprechenden Leuten kann geholfen werden ;) ! Wenn ich einen Termin zur Nachuntersuchung am BwKrhs Ulm habe, nehme ich am Vortag das Dienst-Kfz mit, parke es bei mir auf dem Tiefgaragen-Stellplatz, der ja sonst leer stünde, weil mein Privat-Kfz in der Kaserne steht, und fahre früh um 06:00 Uhr von zu Hause aus los nach Ulm. Diese mit meinem Vorgesetzten abgesprochenen Regelung, die aufgrund des Tiefgaragenstellplatzes relativ wenig Gefahren für das Dienst-Kfz mit sich bringt, sorgt dafür, dass ich nicht morgens vor 06.00 Uhr nach München hinein und anschließend wieder hinaus fahren muss. Der Mehraufwand an Strecke ist im einstelligen Bereich und das Auto kommt am Nachmittag, wenn ich in Ulm fertig bin, wieder zurück zur Dienststelle.

Mein Chef: "Ich bin militant gegen Schwachfug! Und morgens früh zuerst nach München rein zu fahren, um dann sofort wieder hinaus zu fahren, ist vollkommener Schwachfug! Nehmen Sie das Auto mit und stellen Sie es in die Tiefgarage!" Und nachdem unser Spieß bei diesem Gespräch nebendran gestanden war, läuft das jetzt immer so ...
Autor Al Terego
 - 04. August 2020, 13:33:29
Einfach genau so wie es sich verhält beantragen und ggf. noch mit dem Chef darüber sprechen. Solange es sich nicht um ein Fahrzeug handelt, welches extra für die Dienstreise angemietet werden muss sollten Deine Chancen gut stehen.
Autor MacLeod
 - 04. August 2020, 13:24:40
Guten Tag,

bevor ich mich in der Sache an meinen Chef wende, bitte ich um kurze Einschätzung.

Mir wurde eine Dienstreise angeordnet, dafür habe ich ein Dienst-KFZ angefordert. Das Dienstgeschäft erfordert eine Anreise am Sonntag (nicht meine reguläre Dienstzeit).
Da meine Stammdienststelle mehrere Stunden Fahrt entfernt ist, war meine Idee, das Dienst-KFZ am Freitag vor Beginn der Dienstreise zu empfangen und stattdessen damit nach Hause zu fahren.
Mein Zuhause liegt, mit ein geringfügigen Abweichungen, sowieso auf der Strecke zwischen Stammdienststelle und Ziel der Dienstreise, womit ich am Sonntag eine wesentlich kürzere Anreise hätte.
Meine Wohngegend ist kein "Risikogebiet" für Dienst-KFZ wie z.B. Teile von Berlin, wo ich schon einige Male von Sachbeschädigungen an Dienst-KFZ gehört habe.

In der Vorschrift zum Kraftfahrwesen habe ich nichts entsprechendes finden können. Beim Googlen nach der Thematik finde ich immer nur Berichte, nach denen es Soldaten unerlaubt getan haben.


Hat ein Solcher Antrag Aussicht auf Erfolg oder wird dieser gemäß irgendwelcher Vorschriften direkt abgelehnt?