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Zusammenfassung

Autor funker07
 - 09. August 2020, 23:30:54
Die 450€-Grenze ist für Sozialversicherungen relevant, mit der Frage Nebengewerbe oder nicht, hat sie nichts zu tun.
Autor PzPiKp360
 - 09. August 2020, 21:54:45
Grundlage ist § 20 Soldatengesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__20.html), hier geht es bei einem BS/SaZ einerseits um "ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit", also typischerweise in Vollzeit 8 zu 40 Stunden, und "40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts des Dienstgrades". Es ist also keine starre Grenze von 450 Euro im Monat, sondern hängt von Deinem Dienstgrad ab. Tricks mit teilweisen Überweisungen und dergleichen kommen nicht gut an, da steht schnell das Dienstvergehen im Raum, denn:
Zitat(5) Die Genehmigung erteilt das Bundesministerium der Verteidigung; es kann diese Befugnis auf andere Stellen übertragen. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sowie Entscheidungen über diese Anträge bedürfen der Schriftform. Der Soldat hat die für die Entscheidung erforderlichen Nachweise zu führen, insbesondere über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie die Entgelte und geldwerten Vorteile hieraus; jede Änderung ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Autor TJbone98
 - 09. August 2020, 21:43:26
Ich Grüße euch,
bin sehr wahrscheinlich ab dem nächsten Monat oder spätestens übernächsten Monat SaZ4.
Möchte mich nebenbei selbstständig machen wo ich normalerweise nicht mehr wie 8Std Wöchentlich arbeite. Wie läuft das den ab den ich werde definitiv mehr als 450€ verdienen
Da ich ja mich selbstverständlich auch selbst erstmal informiert habe weiß ich das dies nicht erlaubt ist.
Wie ist es den aber wenn ich von meinem Geschäftskonto monatlich 450€ überweise und das Geld so zu sagen stilllege solange ich in der Bundeswehr bin?
Oder merkt das überhaupt wer?

Icj Danke euch schon mal !