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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 12. August 2020, 12:32:08
Wichtig ist:
- die Adressänderung zu melden, Eingang bestätigen lassen.
- die Wohnung anerkennen zu lassen - Antrag mit Unterlagen stellen, Eingang bestätigen zu lassen.
- Dann kann man bei einer späteren Versetzung die Berücksichtigungsfähigkeit prüfen.
Zitat von: F_K am 11. August 2020, 14:33:18
@ Prgramm:
Dann bitte Nachweise - es wäre rechtswidrig und würde zu hohen Regressforderungen führen.
Zitat von: F_K am 11. August 2020, 13:21:27
@ Program:
Die Regel für räumlichen Zusammenhang ist 30 km.
Es gibt Ausnahmen - aber 140 km sind selbst jenseits der Ausnahmen.
Zitat von: LeonFury am 11. August 2020, 12:21:41Zitat von: F_K am 11. August 2020, 12:10:39
die wohnung wird anerkannt, aber nicht berücksichtigt, da kein räumlicher Zusammenhang.
Verstehe, also kann Ich dann bei Versetzung TG Empfänger werden?Zitat von: F_K am 11. August 2020, 12:10:39
Benutze die Suche.
Wenn die Wohnung anerkannt aber nicht berücksichtigt wird, gibt es auch kein Trennungsgeld.
Lassen Sie sich vor Ort beraten.
Habe Ich, aber blickte nicht ganz durch bei den anderen Beiträgen.
Trotzdem danke für die schnelle Antwort.
Zitat von: F_K am 11. August 2020, 12:10:39
die wohnung wird anerkannt, aber nicht berücksichtigt, da kein räumlicher Zusammenhang.
Zitat von: F_K am 11. August 2020, 12:10:39
die wohnung wird anerkannt, aber nicht berücksichtigt, da kein räumlicher Zusammenhang.
Zitat von: F_K am 11. August 2020, 12:10:39
Benutze die Suche.