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Autor GAST123456789
 - 22. September 2006, 12:52:54
alles klar,

danke
Autor gecon
 - 22. September 2006, 12:50:30
Die Zweitverwendung gibt nur eine Aussage darüber was du als zusätzliche Aufgabe bzw. Qualifikation du für deine Erstverwendung erhälst.
Solltest du den CE-Führerschein machen sollen - wird dies alles von der Einheit geregelt, du musst dich da um nichts kümmern. Es kann aber auch sein, wie schon vorgekommen, das du den Führschein nicht bekommst, da bei GWDLern das Problem der Zeit besteht. Beispiel: AGA dauert 3 Monate - evtl. würde die Fahrschule dann erst 6 Wochen später beginnen - sprich nach 4,5 Monaten. Die Fahrschule selber dauert dann noch mal 6 Wochen - wären wir allso bei 6 Monaten. Dann möchtest du ja auch noch Urlaub machen... Fazit es wäre in diesem Falle nicht umbedingt Sinnvoll dich auf diesen Führschein zu schicken, da du effektiv vielleicht einen guten Monat der Einheit als Kraftfahrer zur Verfügung stehen würdest. All so Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis ständen.
Häufig wird aus diesen Gründen mittlerweile bei GWDLern auf diesen Führschein verzichtet und dieser Fahrschulplatz dann an andere länger dienende Soldaten vergeben.

gecon
Autor Gast123456789
 - 22. September 2006, 12:08:44
Hallo,

ich möchte gerne wissen, was es mit der Zweitverwendung auf sich hat. Bei mir steht nämlich als Erstverwendung Versorgungssoldat und als Zweitverwendung Kraftfahrer CE.

Nun möchte ich gerne wissen, wie man diese Zweitverwendung bekommt? Muss man hingehen und sagen, ich möchte gerne Kraftfahrer CE machen, oder wie läuft das ab??

Habe nur den Führerschein B, müsste dann also CE beim Bund machen, weiß jemand was mich das kosten würde??

DANKE