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Autor Quest
 - 17. August 2020, 13:03:37
Genauso dachte ich mir das auch.
Mir ist klar das ich irgendwo die Nadel im Heuhaufen suche... deswegen wäre es eine für meine Situation eine Alternative.

Mit freundlichen Grüßen
Autor KlausP
 - 17. August 2020, 12:55:50
Mein Rat: Sie sollten sich für die Feldwebellaufbahn bewerben. Wenn es dann beim Einplaner keine freien Stellen dafür gibt, wird man Ihnen eine Verwendung in der Unteroffizier- oder der Mannschaftslaufbahn anbieten. Dann können Sie sich immer noch dafür oder dagegen entscheiden.
Autor Quest
 - 17. August 2020, 12:34:12
Vielen Dank, demnach wäre es durchaus eine Überlegung wert auf die Mannschaftslaufbahn auszuweichen.

Mit freundlichen Grüßen
Autor LwPersFw
 - 17. August 2020, 12:27:38
Die neuen Ansprüche zum BFD finden sich u.a. hier

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/91146/710ad9a445f1772163670a74fada0efe/bf-02-neues-recht--data.pdf



Zum Thema einer ggf. erfolgenden Anrechnung schon verbrauchter BFD-Ansprüche aus einem früheren Dienstverhältnis ... siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,39254.75.html

Beiträge

#75 am: 11. Mai 2019, 08:57:44

#81
am: 20. April 2020, 19:12:47



Autor KlausP
 - 17. August 2020, 11:57:45
Zitat... Ja, die Förderung schulischer und beruflicher Bildung durch den BFD kann bis zu sechs Jahre nach deinem Dienstzeitende erfolgen. Danach verfallen nicht genutzte Gelder deines BFD-Budgets. ...

Das ist doch irrelevant. Nur, wenn er damals seinen Anspruch genutzt hätte, würde ihm das auf den neuen Anspruch angerechnet werden.
Autor Madoonii
 - 17. August 2020, 11:53:11
Ich glaube die Aussage meines Vorgängers ist nicht ganz richtig..

Ich habe es gegoogelt auf deren Hompage steht:

Kann mein BFD Anspruch verfallen:

Ja, die Förderung schulischer und beruflicher Bildung durch den BFD kann bis zu sechs Jahre nach deinem Dienstzeitende erfolgen. Danach verfallen nicht genutzte Gelder deines BFD-Budgets.

Autor Madoonii
 - 17. August 2020, 11:48:07
Guten Tag,

ich weiß das dein BFD Anspruch 6 Jahre gültig ist beziehungsweise 6 Jahre besteht.

Da du 2008 aus den Bund ausgeschieden bist wäre dein BFD Anspruch schon erlöschen.


Wenn du dich aber wieder 12 Jahre verpflichtest steht dir nach dem Neues gesetzt 5 Jahre BFD zu aber erst am Ende deiner Dienstzeit.
Autor Ralf
 - 17. August 2020, 11:47:26
Ja, der alte Anspruch ist dann nicht verfallen.
Autor Quest
 - 17. August 2020, 11:12:54
Hallo,ich würde gerne zurück zur Bundeswehr.Ende 2008 schied ich als SAZ 4 aus der Bundeswehr aus.
Ich bin in einer Spedition als Berufskraftfahrer tätig und habe diesen Beruf auch erlernt.Aufgrund meines Alters,(36)ist für die Feldwebellaufbahn nur eine Einstellung mit einem für die Bundeswehr verwertbaren Beruf möglich.
Jetzt liest man das für die Laufbahn der Mannschaften immer höhere Verpflichtungszeiten die Regel sind. 
Z.b 12 Jahre.

Ich denke das es schwer wird eine freie Stelle in der Feldwebellaufbahn zu finden und spiele mit dem Gedanken, alternativ die Laufbahn der Mannschaften in Betracht zu ziehen.

Ich habe dummerweise meinen ,,alten" BFD Anspruch nicht genutzt.

Angenommen, ich bekomme eine Stelle als SAZ 12 in der Mannschaftslaufbahn,könnte ich ja über den BFD eine Ausbildung fördern oder täusche ich mich ? Ich glaube man hat 24 Monate nach der Dienstzeit Anspruch.