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Autor mikeflip
 - 19. August 2020, 15:15:14
Ja, interessant, da haben wir einiges sehr ähnlich erlebt!

In meiner (technischen) Verwendung gibt es ziemlich viele, die direkt nach der zivilen Ausbildung sehr jung mit höherem Dienstgrad eingestellt werden. Mir hat man das damals nicht zugetraut (mit Recht, würde ich heute sagen, damals fand ich das natürlich eine krasse Fehlentscheidung :D ).

Auf meinen Lehrgängen gab es dann viele gleiche Schulterklappen (StUffz (FA)) mit komplett unterschiedlichen Erfahrungen. Die Laufbahnwechsler und Wiedereinsteller durften den ganz jungen Kameraden ordentlich unter die Arme greifen. Das hat mir selbst auch einiges gebracht, war sozusagen meine erste Erfahrung als Ausbilder.

Auf jeden Fall prima, dass es so viele Wege gibt!  :)
Autor S1NCO
 - 19. August 2020, 13:27:48
Zitat von: mikeflip am 19. August 2020, 12:52:16
Da liegt jetzt wohl der Spruch mit der Lageänderung in der Luft...  :)

Aber im Ernst: Die Zeit gerade ist auf jeden Fall sehr wichtig, damit ich im Lebenslauf vorankomme. Was ich vom Chef bisher so höre, klingt schon mal sehr gut, aber ich muss natürlich dauernd am Ball bleiben.

Dass ich als ,,Spätzünder" in die Laufbahn gestartet bin, kann ich leider nicht mehr ändern. Immerhin fällt mir jetzt manches ein bisschen leichter, weil ich als Mannschafter schon etwas (Einsatz-)Erfahrung gesammelt habe und auch einiges gesehen habe, das ich jetzt als Vorgesetzter nachmachen kann (oder auch lieber nicht nachmachen sollte... ;) ).

Spät die Laufbahn zu wechseln ist an sich auch nicht schlimm, auch wenn man etwas Zeit vergeudet.
Ich war als Mannschafter zwei mal im Einsatz, hab etliche Übungsplätze, etc., mitgemacht und hatte mein Idealbild vom Gruppenführer.
Dementsprechend leichter fallen einem dann eben die Lehrgänge, die auf dem Weg zum Feldwebel durchlaufen muss.

Wir hatten in Delitzsch sogar mehrer Hörsääle voller Laufbahnwechsler, so konnte man auch relativ interessante Ausbildung gestalten und tiefer in den Gefechtsdienst vordringen, als eben "nur" die Gruppe in der Verteidigung.
Autor mikeflip
 - 19. August 2020, 12:52:16
Da liegt jetzt wohl der Spruch mit der Lageänderung in der Luft...  :)

Aber im Ernst: Die Zeit gerade ist auf jeden Fall sehr wichtig, damit ich im Lebenslauf vorankomme. Was ich vom Chef bisher so höre, klingt schon mal sehr gut, aber ich muss natürlich dauernd am Ball bleiben.

Dass ich als ,,Spätzünder" in die Laufbahn gestartet bin, kann ich leider nicht mehr ändern. Immerhin fällt mir jetzt manches ein bisschen leichter, weil ich als Mannschafter schon etwas (Einsatz-)Erfahrung gesammelt habe und auch einiges gesehen habe, das ich jetzt als Vorgesetzter nachmachen kann (oder auch lieber nicht nachmachen sollte... ;) ).
Autor Tommie
 - 19. August 2020, 11:54:23
Ok, Ihre erste Anlassbeurteilung zum 31.03.2021 wird -Stand heute!- noch nach dem derzeit gültigen Beurteilungssystem stattfinden! Allerdings sollen die Beurteilungen mit Vorlagedatum 31.03.2021 die letzten sein, die danach abgewickelt werden und dann soll ein neues Beurteilungssystem eingeführt werden. Wie das aussieht, weiß man zwar schon, aber noch nicht in epischer Breite! Weiterhin schwebt schon seit letztem Jahr eine Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) über uns ;) ! Damit könnten auch die Beförderungszeiten angepasst und verkürzt werden. Auch hier werden wir uns letztendlich von den dazu gehörigen Vorschriften überraschen lassen müssen!

Sie sollten zusehen, dass die erste Anlassbeurteilung anständig ausfällt und dass Sie bis dahin schon Oberfeldwebel sind. Was danach kommt, wissen die wenigsten ganz genau und ich beteilige mich ungern an Spekulationen dazu ;) !
Autor mikeflip
 - 19. August 2020, 08:57:22
Eine Kommandierung habe ich mit eingerechnet, ändert bei mir aber auch nichts am Stichtag. Ansonsten steht bei mir derzeit nichts Größeres an. KzH weiß man natürlich nie, wollen wir aber einfach mal nicht hoffen.

Prima, dass es bei dir so geklappt hat! :)
Autor S1NCO
 - 19. August 2020, 08:45:48
Zitat von: mikeflip am 19. August 2020, 08:34:10
Die Termine werden bei mir dann der 31.03.2021 und der 30.09.2022 sein. Danach werde ich also gut acht Jahre Soldat sein.

Mir ist klar, dass es auch dann seine Zeit dauern wird und von der Leistung abhängt. Dass die Mannschafter-Jahre aber überhaupt mit reinzählen (bis Hauptfeldwebel), ist für mich natürlich eine gute Sache.

Nochmals herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung!

Wenn du eben keine Fehlzeiten von mehr als 28 Tagen vorzuweisen hast, wie Tommie schrieb.
Bei mir war es derselbe Fall.
Ich bin nach sechs Jahren vom OStGefr zum StUffz (FA) nachbefördert worden.
Wurde nach der Ernennung zum Fw mit einem Jahr Differenz dann OFw und HptFw.
Autor mikeflip
 - 19. August 2020, 08:34:10
Die Termine werden bei mir dann der 31.03.2021 und der 30.09.2022 sein. Danach werde ich also gut acht Jahre Soldat sein.

Mir ist klar, dass es auch dann seine Zeit dauern wird und von der Leistung abhängt. Dass die Mannschafter-Jahre aber überhaupt mit reinzählen (bis Hauptfeldwebel), ist für mich natürlich eine gute Sache.

Nochmals herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung!
Autor Tommie
 - 19. August 2020, 07:13:52
Zitat von: Tommie am 18. August 2020, 19:56:47... wobei Ihre erste Anlassbeurteilung frühestens achtzehn zwölf Monate nach der Beförderung erstellt werden kann! ...

Sorry, die zitierte Aussage ist falsch! Achtzehn Monate bis zum Anlasszeitpunkt sind es bei San(St)Offz Arzt gemäß ZDv A-1340/50, Nr. 204 a) (7)! Bei Ihnen sind es zwölf Monate, wie ich es als Korrektur in dem Zitat eingefügt habe!
Autor Tommie
 - 19. August 2020, 07:10:16
Was als erstes wichtig ist, ist das exakte Datum der Beförderung zum Feldwebel! Aus diesem Datum plus 12 Monate errechnet sich der Anlasszeitpunkt Ihrer ersten Anlassbeurteilung. Achtung: Fehlzeiten von mehr als 30 Tagen, z. B. KzH, oder Kommandierungen von mehr als 30 Tagen, z. B. zum Sprachlehrgang, führen zu einer Verschiebung dieses Anlasszeitpunktes. Hierfür steht Ihrem PersFw ein sog. Anlasszeitpunkt-Rechner zur Verfügung, der in Form einer Excel-Tabelle funktioniert! Vom Anlasszeitpunkt aus gerechnet bestimmt sich der Vorlagetermin der Beurteilung, entweder der 31.03. oder der 30.09. eines Jahres! Achtung: Ist der Anlasszeitpunkt am 01.04. des Jahres, kann die Beurteilung zwar ab diesem Zeitpunkt erstellt werden, aber der Vorlagetermin wird der 30.09. werden! Grundlage für diese 1. Anlassbeurteilung ist die ZDv A-1340/50, Nr. 204 a) (1)!

Im Folgejahr der 1. Anlassbeurteilung wird immer zum Vorlagetermin 30.09. die 2. Anlassbeurteilung erstellt werden (siehe auch ZDv A-1340/50, Nr. 204 a) (11)!). Diese Beurteilung ist schon als planmäßige Beurteilung zu schlüsseln. Nachdem Sie zwei Anlassbeurteilungen erhalten haben, fallen Sie aktuell in den regulären Rhythmus der planmäßigen beurteilunge, also alle zwei Jahre!

Nachdem aktuell für eine Beförderung zum HptFw eine Reihenfolge nach Punktsummenwerten gebildet wird, benötigt man in der Regel zwei Beurteilungen, um da in Bereichen zu erscheinen, die mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit auch befördert werden können, weil Haushaltskarten zur Verfügung stehen. Daher sollten Sie sich nicht der Illusion hingeben, dass Sie pünktlich mit acht Dienstjahren Hauptfeldwebel werden! Vermutlich wird es dauern, bis Ihre zweite Anlassbeurteilung bestandskräftig ist, so dass man Sie dann auch sinnvoll und mit einem respektablen Ergebnis in diese Reihung aufnehmen kann!

Zur Info für Sie: ich bin PersFw SK und mache außer Personalplanung und Datenschutz in meiner Einheit nichts anderes als Beurteilungen!
Autor mikeflip
 - 18. August 2020, 20:20:52
Dankeschön für die Ergänzungen! Ich bin kein PersFw (wie Sie vielleicht gemerkt haben ;) ), finde das aber interessant zu verstehen, wie sowas abläuft.
Autor Tommie
 - 18. August 2020, 20:00:02
Zitat von: Tommie am 18. August 2020, 19:56:47... wobei Ihre erste Anlassbeurteilung frühestens achtzehn Monate nach der Beförderung zum Feldwebel erstellt werden kann! ...

Sorry, ich hatte da etwas vergessen, ohne das dieser Satz bedeutend mehr FRagen aufwirft, als dass er Sinn ergibt ;) ! Ich habe es in dem Zitat eingepflegt und fett gedruckt!
Autor Tommie
 - 18. August 2020, 19:56:47
Stichwort "Fiktive Dienstzeit": Wenn jemand mit dem Dienstgrad "StUffz (FA)" eingestellt wird aufgrund seiner Berufsausbildung, dann werden im zwei Jahre "fiktive Dienstzeit" angerechnet, quasi vor der Einstellung! In Ihrem Falle ist jedoch eine tatsächlich geleistete Dienstzeit vorhanden, die wesentlich länger ist! Daher fahren Sie günstiger mit meinen Berechnungen von oben!

Fakt ist, dass Sie erstens ein Jahr nach Beförderung zum Feldwebel, und zweitens nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum Oberfeldwebel erfüllen. Somit könnte da demnächst die Urkunde kommen, die Sie zum Oberfeldwebel macht ;) !

Für den Hauptfeldwebel sollten Sie in der Regel zweimal beurteilt werden, wobei Ihre erste Anlassbeurteilung frühestens achtzehn Monate nach der Beförderung erstellt werden kann! Rechnen Sie daher nicht mit einer Beförderung zum HptFw, sobald die zeitlichen Voraussetzungen gegeben sind, also nach acht Jahren Dienstzeit!
Autor mikeflip
 - 18. August 2020, 19:49:27
Vielen Dank für die Antworten! Ich bin tatsächlich seit über sechs Jahren Soldat, aber erst etwas weniger als ein Jahr Feldwebel.

Dass die ,,Zeitrechnung" ab Stabsfeldwebel anders läuft und ein Zeitraum ab der Feldwebel-Beförderung gefordert wird, habe ich gesehen. Hätte ich also garantiert nicht gefragt! ;)
Autor Tommie
 - 18. August 2020, 19:17:10
Ach ja, bevor Sie weiter fragen ;) : Für eine Beförderung zum Stabsfeldwebel müssen seit der Beförderung zum Feldwebel gemäß aktueller Vorschriftenlage sechzehn Jahre ins Land gegangen sein!
Autor Tommie
 - 18. August 2020, 19:14:19
Wir müssen da mal ein bisschen was auseinander dröseln ;) :

1. Um überhaupt Oberstabsgefreiter zu werden, muss man eine Dienstzeit von mehr als vier Jahre hinter sich haben!
2. Sie wurden vom OStGefr zum StUffz (FA) "nachbefördert", und damit endet erst einmal diese Geschichte!
3. Sie haben Ihre Lehrgänge absolviert und wurden nach Vorliegen aller Voraussetzungen zum Feldwebel befördert!
4. Nach der Beförderung zum Feldwebel haben Sie erst einmal ein Jahr "Pause", da zwischen zwei Beförderungen immer mindestens ein Kalenderjahr liegen muss.
5. Die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum Oberfeldwebel liegen bei einer Dienstzeit von insgesamt 5 Jahren!

Sollten Sie die geforderten fünf Jahre seit Ihrem Eintritt in die Bundeswehr schon hinter sich haben, dann können Sie frühestens ein Jahr nach Beförderung zum Feldwebel zum Oberfeldwebel befördert werden! Für die Beförderung zum Hauptfeldwebel muss man seit mindestens acht Jahren Soldat sein und seit der letzten Beförderung muss ebenfalls ein Jahr vergangen sein! Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass für die Beförderung zum Hauptfeldwebel aktuell eine Beförderungsreihenfolge gebildet wird!